Studie, 500 neue Ladepunkte

die Studie, auf der die Planung für die 500 neuen Ladepunkte für Duisburg basiert.

siehe:
https://www.stadtwerke-duisburg.de/presse/medieninformationen/newsdetail/news/mehr-als-500-neue-ladepunkte-fuer-duisburg/

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
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Betreff
Studie, 500 neue Ladepunkte [#236322]
Datum
27. Dezember 2021 20:35
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Studie, auf der die Planung für die 500 neuen Ladepunkte für Duisburg basiert. siehe: https://www.stadtwerke-duisburg.de/presse/medieninformationen/newsdetail/news/mehr-als-500-neue-ladepunkte-fuer-duisburg/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236322/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Duisburg
Guten Tag, Ihre Mail wurde an das Bürgerreferat weitergeleitet Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] …
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
AW: Studie, 500 neue Ladepunkte [#236322]
Datum
28. Dezember 2021 07:17
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag, Ihre Mail wurde an das Bürgerreferat weitergeleitet Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Studie, 500 neue Ladepunkte“ vom 27.12.2021 (#…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
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Betreff
AW: Studie, 500 neue Ladepunkte [#236322]
Datum
29. Januar 2022 20:40
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Studie, 500 neue Ladepunkte“ vom 27.12.2021 (#236322) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236322/
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr Antragsteller/in Vielen Dank für ihre Mitteilung. ihre Anfrage wurde an die Stadtebntwicklung Duisburg weit…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
AW: AW: Studie, 500 neue Ladepunkte [#236322]
Datum
31. Januar 2022 15:55
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in Vielen Dank für ihre Mitteilung. ihre Anfrage wurde an die Stadtebntwicklung Duisburg weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Könnt ihr mir bitte den Ansprechpartner in der Stadte…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
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Betreff
AW: AW: Studie, 500 neue Ladepunkte [#236322]
Datum
31. Januar 2022 16:38
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Könnt ihr mir bitte den Ansprechpartner in der Stadtentwicklung nennen, damit ich dort nachfragen kann? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236322/
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr Antragsteller/in Ansprechpartner für Elektroautos Ladestationen sind die Stadtwerke Duisburg. Hier die Konta…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
AW: AW: AW: Studie, 500 neue Ladepunkte [#236322]
Datum
1. Februar 2022 07:50
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in Ansprechpartner für Elektroautos Ladestationen sind die Stadtwerke Duisburg. Hier die Kontaktdaten: https://www.stadtwerke-duisburg.de/energieberatung/privatkunden/elektromobilitaet/ Anfragen zur Stadtentwicklung richten sie bitte an: https://www.duisburg.de/vv/oe/dezernat-V/61/amt_fuer_stadtentwicklung_und_projektmanagement.php <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Studie, 500 neue Ladepunkte“ vom 27.12.2021 (#…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Studie, 500 neue Ladepunkte [#236322]
Datum
25. Februar 2022 20:31
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Studie, 500 neue Ladepunkte“ vom 27.12.2021 (#236322) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Leider erhalte ich auch von <<E-Mail-Adresse>> keine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Kommunalverwaltung Duisburg
Ihre Anfrage 500 Ladepunkte Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Anfrage an die Stadtwerke Duisburg weitergeleitet…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Ihre Anfrage 500 Ladepunkte
Datum
28. Februar 2022 07:19
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Anfrage an die Stadtwerke Duisburg weitergeleitet, die in diesem Fall Ihr Ansprechpartner sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage 500 Ladepunkte [#236322] Sehr << Anrede >> mit diesem Vorgehen bin ich nicht einver…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage 500 Ladepunkte [#236322]
Datum
28. Februar 2022 07:25
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit diesem Vorgehen bin ich nicht einverstanden. 1.) Ich habe einer Weitergabe meiner Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen. Ich werte ihr Vorgehen als ein Verstoß gegen den Datenschutz. 2.) Da ich davon ausgehe, dass ihnen die Studie ebenfalls vorliegt, erwarte ich eine Antwort der Stadt-Duisburg. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236322/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Duisburg
Ihre Anfrage Ladepunkte Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Daten nicht an Dritte weitergeleitet, da ich Ihnen zu…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Ihre Anfrage Ladepunkte
Datum
28. Februar 2022 09:10
Status
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Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Daten nicht an Dritte weitergeleitet, da ich Ihnen zuerst geantwortet habe, bevor ich Ihre Anfrage bearbeitet habe. Da Sie sofort im Anschluss der Weiterleitung widersprochen haben, ist diese auch nicht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr Antragsteller/in gestützt auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhe…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
WG: WG: AW: AW: AW: Studie, 500 neue Ladepunkte [#236322]
Datum
9. März 2022 09:57
Status
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Sehr Antragsteller/in gestützt auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) baten Sie mit E-Mail vom 27. Dezember 2022 um Übersendung der Studie, auf der die Planung für die 500 neuen Ladepunkte in Duisburg basiert. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle nach § 3 IFG NRW vorhandenen amtlichen Informationen. Nach der Legaldefinition des § 3 Satz 1 IFG NRW sind Informationen alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Ein Informationszugang erfordert also zunächst, dass die begehrten Informationen überhaupt auf einem Trägermedium festgehalten und folglich vorhanden sind. Diese Voraussetzung ist vorliegend nicht erfüllt, denn die von Ihnen begehrte Studie liegt der Stadt Duisburg nicht vor. Wie dem von Ihnen beigefügten Pressetext zu entnehmen ist, wurde die Studie durch die Stadtwerke Duisburg durchgeführt. Lediglich der Vollständigkeit halber darf ich in diesem Zusammenhang vorsorglich darauf hinweisen, dass in § 4 Abs. 1 IFG NRW eine Informationsbeschaffungs- oder Rekonstruktionspflicht der öffentlichen Stelle in Bezug auf die gewünschten Informationen nicht normiert ist (vgl. auch Beschluss des OVG NRW vom 19.06.2002, AZ. 21 B 589/02). R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstr. 39, 40213 Düsseldorf schriftlich, in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr möglichst zwei Abschriften beigefügt werden. Im Fall der elektronischen Einreichung nach Maßgabe der ERVV bedarf es keiner Abschriften.2 Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Klage vor Ablauf der Frist beim Verwaltungsgericht eingeht. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. Hinweis: Daneben steht Ihnen das Recht zu, die Landesbeauftragte für den Datenschutz als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Mit freundlichen Grüßen