Studie des PEI zu Impfnebenwirkungen

Das PEI hat in seiner Pressemitteilung vom 16.12.2022 folgendes mitgeteilt:

"Aus diesem Grund hat das Paul-Ehrlich-Institut frühzeitig geplant, mit den großen Krankenkassen Studien aufzusetzen, um seltene und/oder schwerwiegende Nebenwirkungen besser analysieren zu können. Allerdings konnte das Paul-Ehrlich-Institut von den großen gesetzlichen Krankenkassen bisher keine Zustimmung erhalten, an der Studie teilzunehmen. Daher war es bisher nicht möglich, diese Studie aufzusetzen."

Bitte übersenden Sie mir

1.) alle Unterlagen, die die Techniker vom PEI in diesem Zusammenhang erhalten hat.

2.) alle Antworten, die die Techniker in diesem Zusammenhang an das PEI zurück geschickt hat.

3.) alle Schriftstücke (Aktennotizen, Emails), die in diesem Zusammenhang bei der Techniker vorhanden sind.

4.) nennen Sie alle Ansprechpartner (Behörden, Ministerien) mit denen die Techniker im Zusammenhang mit der geplanten Studie "Krankenkassendaten von Krankenkassen zur Pharmasicherheit" Kommunikation hatte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
  • 5 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das PEI hat in seiner Pressemitteilun…
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Studie des PEI zu Impfnebenwirkungen [#267941]
Datum
17. Januar 2023 10:06
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Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das PEI hat in seiner Pressemitteilung vom 16.12.2022 folgendes mitgeteilt: "Aus diesem Grund hat das Paul-Ehrlich-Institut frühzeitig geplant, mit den großen Krankenkassen Studien aufzusetzen, um seltene und/oder schwerwiegende Nebenwirkungen besser analysieren zu können. Allerdings konnte das Paul-Ehrlich-Institut von den großen gesetzlichen Krankenkassen bisher keine Zustimmung erhalten, an der Studie teilzunehmen. Daher war es bisher nicht möglich, diese Studie aufzusetzen." Bitte übersenden Sie mir 1.) alle Unterlagen, die die Techniker vom PEI in diesem Zusammenhang erhalten hat. 2.) alle Antworten, die die Techniker in diesem Zusammenhang an das PEI zurück geschickt hat. 3.) alle Schriftstücke (Aktennotizen, Emails), die in diesem Zusammenhang bei der Techniker vorhanden sind. 4.) nennen Sie alle Ansprechpartner (Behörden, Ministerien) mit denen die Techniker im Zusammenhang mit der geplanten Studie "Krankenkassendaten von Krankenkassen zur Pharmasicherheit" Kommunikation hatte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267941/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-M…
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Ihre E-Mail an die TK
Datum
17. Januar 2023 10:06
Status
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Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App. Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Auch 2023 bekommen Sie beste Leistungen zu einem weiterhin stabilen Beitrag. Mehr Infos finden Sie unter www.tk.de/vorteile ( http://www.tk.de/vorteile ). Freundliche Grüße
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Ihre Mail vom 17. Januar 2023 - [25448066] Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mai…
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Ihre Mail vom 17. Januar 2023 - [25448066]
Datum
18. Januar 2023 12:10
Status
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Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail. Mit Ihren Angaben kann ich Sie nicht eindeutig zuordnen. Damit ich Ihre Mail an unser Fachteam weiterleiten kann, teilen Sie uns bitte Ihre Versichertennummer mit - gern auch per Telefon. Falls Sie Fragen haben oder wir Sie unterstützen können, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir sind gern für Sie da. Freundliche Grüße
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AW: Ihre Mail vom 17. Januar 2023 - [25448066] [#267941] Guten Tag, meine Anfrage hat mit meinem Versichertenstat…
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AW: Ihre Mail vom 17. Januar 2023 - [25448066] [#267941]
Datum
19. Januar 2023 10:28
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage hat mit meinem Versichertenstatus nichts im Entferntesten zu tun. Ich stelle der Techniker eine Anfrage nach dem IFG. Das Informationsfreiheitsgesetz ( IFG ) schafft einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes. Der Anspruch auf Informationszugang richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde. Das PEI hat in seiner Pressemitteilung vom 16.12.2022 folgendes mitgeteilt: "Aus diesem Grund hat das Paul-Ehrlich-Institut frühzeitig geplant, mit den großen Krankenkassen Studien aufzusetzen, um seltene und/oder schwerwiegende Nebenwirkungen besser analysieren zu können. Allerdings konnte das Paul-Ehrlich-Institut von den großen gesetzlichen Krankenkassen bisher keine Zustimmung erhalten, an der Studie teilzunehmen. Daher war es bisher nicht möglich, diese Studie aufzusetzen." Bitte übersenden Sie mir 1.) alle Unterlagen, die die TECHNIKER vom PEI in diesem Zusammenhang erhalten hat. 2.) alle Antworten, die die TECHNIKER in diesem Zusammenhang an das PEI zurück geschickt hat. 3.) alle Schriftstücke (Aktennotizen, Emails), die in diesem Zusammenhang bei der TECHNIKER vorhanden sind. 4.) nennen Sie alle Ansprechpartner (Behörden, Ministerien) mit denen die TECHNIKER im Zusammenhang mit der geplanten Studie "Krankenkassendaten von Krankenkassen zur Pharmasicherheit" Kommunikation hatte. Sollten die Techniker keine Anfrage zur Studienteilnahme zur Impfsurveillance erhalten haben, bitte ich darum, mir dies ebenfalls schriftlich zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267941/
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19. Januar 2023 10:28
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Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App. Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Auch 2023 bekommen Sie beste Leistungen zu einem weiterhin stabilen Beitrag. Mehr Infos finden Sie unter www.tk.de/vorteile ( http://www.tk.de/vorteile ). Freundliche Grüße
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AW: Ihre Mail vom 17. Januar 2023 - [25448066] [#267941]
Datum
19. Januar 2023 10:28
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage hat mit meinem Versichertenstatus nichts im Entferntesten zu tun. Ich stelle der Techniker eine Anfrage nach dem IFG. Das Informationsfreiheitsgesetz ( IFG ) schafft einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes. Der Anspruch auf Informationszugang richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde. Das PEI hat in seiner Pressemitteilung vom 16.12.2022 folgendes mitgeteilt: "Aus diesem Grund hat das Paul-Ehrlich-Institut frühzeitig geplant, mit den großen Krankenkassen Studien aufzusetzen, um seltene und/oder schwerwiegende Nebenwirkungen besser analysieren zu können. Allerdings konnte das Paul-Ehrlich-Institut von den großen gesetzlichen Krankenkassen bisher keine Zustimmung erhalten, an der Studie teilzunehmen. Daher war es bisher nicht möglich, diese Studie aufzusetzen." Bitte übersenden Sie mir 1.) alle Unterlagen, die die TECHNIKER vom PEI in diesem Zusammenhang erhalten hat. 2.) alle Antworten, die die TECHNIKER in diesem Zusammenhang an das PEI zurück geschickt hat. 3.) alle Schriftstücke (Aktennotizen, Emails), die in diesem Zusammenhang bei der TECHNIKER vorhanden sind. 4.) nennen Sie alle Ansprechpartner (Behörden, Ministerien) mit denen die TECHNIKER im Zusammenhang mit der geplanten Studie "Krankenkassendaten von Krankenkassen zur Pharmasicherheit" Kommunikation hatte. Sollten die Techniker keine Anfrage zur Studienteilnahme zur Impfsurveillance erhalten haben, bitte ich darum, mir dies ebenfalls schriftlich zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267941/
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19. Januar 2023 10:28
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Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App. Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Auch 2023 bekommen Sie beste Leistungen zu einem weiterhin stabilen Beitrag. Mehr Infos finden Sie unter www.tk.de/vorteile ( http://www.tk.de/vorteile ). Freundliche Grüße
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Datum
21. Februar 2023 09:43
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Guten Tag, << Antragsteller:in >> Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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21. Februar 2023 09:43
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AW: Ihre E-Mail an die TK [#267941]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Studie des PEI zu Impfnebenwir…
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AW: Ihre E-Mail an die TK [#267941]
Datum
2. April 2023 16:29
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Studie des PEI zu Impfnebenwirkungen“ vom 17.01.2023 (#267941) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Das PEI ist seit 2020 gesetzlich verpflichtet, Abrechnungsdiagnosen der Krankenkassen laut Gesetz für die Überwachung der Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe zu verwenden. Am 27.12.20 habe ich Ihnen zu dieser Thematik eine Anfrage per Mail nach dem IFG (Informationsfreiheitsgesetz) gesendet, deren Erhalt mir bestätigt wurde. Parallel habe ich dieselbe Anfrage über fragdenstaat.de gestellt, um die Thematik in die Öffentlichkeit zu bringen. Ich wollte wissen, ob und wann das PEI die Techniker angeschrieben hat, um eine Studie zur Impfsurveillance zu erstellen und ob diese Studie zustande gekommen ist. Ich schrieb Ihnen: Bitte senden Sie mir dazu Kopien aller Briefe/Emails, die die Techniker vom PEI erhalten hat und alle Antworten, die die Techniker ans PEI geschickt hat. Ich bin sehr darüber irritiert, dass ich die angefragten Unterlagen bis zum heutigen Tag, dem 02.04.2023, trotz wiederholter Erinnerungen nicht erhalten habe. Nach § 7 IFG soll der Informationszugang unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats erfolgen. Bei Beteiligung Dritter kann sich diese Frist entsprechend verlängern, ebenso wenn die begehrte Information einen höheren Verwaltungsaufwand erfordert. Für die Beantwortung meiner Anfrage ist weder eine Drittbeteiligung notwendig noch ein höherer Verwaltungsaufwand erforderlich. Diese Informationen sind von großem öffentlichen Interesse! Beim RKI kann man zur Impfsurveillance folgenden Hinweis lesen: Von allen 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) werden anonymisierte Abrechnungsdaten niedergelassener Ärzte zu Impfleistungen, Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen und Diagnosen impfvermeidbarer Erkrankungen an das RKI übermittelt. Mit Hilfe dieser Daten, die die Leistungen gegenüber allen gesetzlich Krankenversicherten widerspiegeln, lassen sich Impfquoten, die Häufigkeit der Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen und Erkrankungszahlen repräsentativ für alle Bundesländer bis auf Kreisebene und für verschiedene Altersgruppen abschätzen. Die Analyse dieser Versorgungsdaten kann fehlende epidemiologische und gesundheitspolitische Informationen liefern und Datenlücken schließen. Die KV-Impfsurveillance ist ein durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördertes Forschungsprojekt. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Impfstatus/kv-impfsurveillance/kvis_node.html Es ist also keineswegs so, dass eine derartige Impfsurveillance, wie seit 2020 für die "Coronaschutzimpfungen" explizit gesetzlich gefordert wird, etwas gänzlich Neues wäre. Man hätte die Impfsurveillance genau so, wie man es schon lange macht, über anonymisierte Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen durchführen können. Mittlerweile weiß ich zudem aufgrund einer Auskunft des BGM auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler, dass das PEI einige Krankenversicherungen, unter anderen auch die Techniker, am 21.05.2021 kontaktiert hat und dass mit Stand vom 07.03.2023 keine derartige Studie zur Impfsurveillance zustande gekommen ist. Es ist somit offenbar so, dass das PEI seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Impfsurveillance in Zusammenarbeit mit den großen deutschen Krankenversicherungen bis heute nicht nachgekommen ist. Sollte dies stimmen, bitte ich darum, mir dies schriftlich zu bestätigen und um Auskunft, warum die Techniker an der vom Gesetzgeber geforderten Studie des PEI nicht teilnehmen wollte oder konnte. Auf Basis meiner Anfrage nach dem IFG heißt das: Senden Sie mir bitte alle Unterlagen, aus denen die Kommunikation mit dem PEI festgehalten wurde, in Kopie zu. Persönliche Daten können geschwärzt werden. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Datum
2. April 2023 16:29
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