Studie Entlastung von Familien

zur Antwort der Bundesregierung im Verteiler "HiB":
Entlastung von Familien
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/HLE) Eine Studie des Familienbundes der Katholiken und des Deutschen Familienverbandes, wonach Familien mit drei und mehr Kindern weniger frei verfügbares Einkommen pro Haushalt hätten als das Existenzminimum vorsehe, ist von der Bundesregierung als methodisch nicht nachvollziehbar bezeichnet worden. In der Antwort der Bundesregierung (19/10809) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/10440) heißt es, die Vergleichsrechnungen würden zu falschen Schlussfolgerungen führen. In nahezu allen verglichenen Familienkonstellationen würde letztlich gar keine Einkommensteuer anfallen, weil das monatliche Kindergeld die Lohnsteuer überkompensiere und insofern der besonderen Förderung der Familien diene. Familien seien daher nicht stärker, sondern deutlich niedriger belastet als Kinderlose. Zudem seien bei den Vergleichsberechnungen Leistungen des Steuer- und Transfersystem wie Wohngeld und Kindergeld nicht berücksichtigt worden. Der Antwort wurden von der Bundesregierung Tabellen mit der Belastung von Familien mit Kindern mit Steuern und Sozialabgaben beigefügt.

Ich bitte um Übersendung der Antwort der Bundesregierung im Volltext und vollständig und um die Studie, damit ich diese Aussagen nachvollziehen kann.

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  • Datum
    25. Juni 2019
  • Frist
    27. Juli 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: zur Antwort der Bun…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studie Entlastung von Familien [#152440]
Datum
25. Juni 2019 11:24
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
zur Antwort der Bundesregierung im Verteiler "HiB": Entlastung von Familien Finanzen/Antwort Berlin: (hib/HLE) Eine Studie des Familienbundes der Katholiken und des Deutschen Familienverbandes, wonach Familien mit drei und mehr Kindern weniger frei verfügbares Einkommen pro Haushalt hätten als das Existenzminimum vorsehe, ist von der Bundesregierung als methodisch nicht nachvollziehbar bezeichnet worden. In der Antwort der Bundesregierung (19/10809) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/10440) heißt es, die Vergleichsrechnungen würden zu falschen Schlussfolgerungen führen. In nahezu allen verglichenen Familienkonstellationen würde letztlich gar keine Einkommensteuer anfallen, weil das monatliche Kindergeld die Lohnsteuer überkompensiere und insofern der besonderen Förderung der Familien diene. Familien seien daher nicht stärker, sondern deutlich niedriger belastet als Kinderlose. Zudem seien bei den Vergleichsberechnungen Leistungen des Steuer- und Transfersystem wie Wohngeld und Kindergeld nicht berücksichtigt worden. Der Antwort wurden von der Bundesregierung Tabellen mit der Belastung von Familien mit Kindern mit Steuern und Sozialabgaben beigefügt. Ich bitte um Übersendung der Antwort der Bundesregierung im Volltext und vollständig und um die Studie, damit ich diese Aussagen nachvollziehen kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 25. Juni 2019. Zu der von Ihnen erbetenen Auskunft…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Studie Entlastung von Familien [#152440]
Datum
28. Juni 2019 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 25. Juni 2019. Zu der von Ihnen erbetenen Auskunft liegen keine Informationen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor. Die Zuständigkeit für Ihre Anfrage liegt beim Bundesministerium für Finanzen, welches die betreffende kleine Anfrage beantwortet hat. Zur Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich daher bitte an das Bundesministerium für Finanzen und reichen Ihren Antrag dort erneut ein: Bundesministerium der Finanzen Dienstsitz Berlin Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Postanschrift: 11016 Berlin Tel.: 03018 / 682 - 0 Fax: 03018 / 682 - 32 60 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen