Studie - Telematik im Gesundheitswesen - Perspektiven der Telemedizin in Deutschland


Die Studie Telematik im Gesundheitswesen - Perspektiven der Telemedizin in Deutschland (ca. 1997/1998) der Roland Berger & Partner GmbH wurde von Ihrem Hause beauftragt.

Senden Sie mir bitte diese Studie in elektronischer Form zu.

Vielen Dank im Voraus

weitere Schlagwörter
elektronische Gesundheitskarte
Telematikinfrastruktur

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2016
  • Frist
    5. Februar 2016
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Kevin Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Studie Te…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Studie - Telematik im Gesundheitswesen - Perspektiven der Telemedizin in Deutschland [#12359]
Datum
4. Januar 2016 09:47
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Studie Telematik im Gesundheitswesen - Perspektiven der Telemedizin in Deutschland (ca. 1997/1998) der Roland Berger & Partner GmbH wurde von Ihrem Hause beauftragt. Senden Sie mir bitte diese Studie in elektronischer Form zu. Vielen Dank im Voraus weitere Schlagwörter elektronische Gesundheitskarte Telematikinfrastruktur
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 4.1.2016 in der Sie unter Bezug auf das Informationsfr…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Studie - Telematik im Gesundheitswesen - Perspektiven der Telemedizin in Deutschland
Datum
11. Januar 2016 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 4.1.2016 in der Sie unter Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz um Übersendung der Studie " Telematik im Gesundheitswesen - Perspektiven der Telemedizin in Deutschland -" bitten. Anbei erhalten Sie diese in einer zip-Datei. Das Bundesministerium für Gesundheit, welches von Ihnen eine gleichlautende Anfrage erhalten hat, ist darüber informiert, dass Sie die Studie erhalten. Mit freundlichen Grüßen