Studie "Umsetzung des Digital Services Act in Deutschland" - Datenbank der relevanten Anbieter digitaler Dienste nach dem DSA

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

am 15.2.2024 hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitalisierung/DSA/studie_dsa_akteure.pdf) die Studie "Umsetzung des Digital Services Act in Deutschland - Bestandsaufnahme der relevanten Akteure" veröffentlicht.

Laut Angaben im Abstract der Studie (z.B. S. 3) wurde im Rahmen dieser Studie eine Datenbank
erstellt, die relevante Anbieter digitaler Dienste nach dem DSA entlang unterschiedlicher Typen aufführt und der deutschen Koordinierungsstelle für den DSA zu einem Überblick verhilft.

Die Bundesnetzagentur ist laut der Studie die Auftraggeberin der Studie und ich gehe daher davon aus, dass Sie im Besitz der Datenbank sind.

Bitte senden Sie mir diese "Datenbank", die relevante Anbieter digitaler Dienste nach dem DSA entlang unterschiedlicher Typen aufführt, zu.

Gerne in elektronischer Form, etwa als EXCEL, WORD oder PDF-Datei.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Februar 2024
  • Frist
    23. März 2024
  • 3 Follower:innen
Carlo Piltz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, am 15.2.2024 hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite (https://www.bu…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Carlo Piltz
Betreff
Studie "Umsetzung des Digital Services Act in Deutschland" - Datenbank der relevanten Anbieter digitaler Dienste nach dem DSA [#300749]
Datum
21. Februar 2024 14:52
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, am 15.2.2024 hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitalisierung/DSA/studie_dsa_akteure.pdf) die Studie "Umsetzung des Digital Services Act in Deutschland - Bestandsaufnahme der relevanten Akteure" veröffentlicht. Laut Angaben im Abstract der Studie (z.B. S. 3) wurde im Rahmen dieser Studie eine Datenbank erstellt, die relevante Anbieter digitaler Dienste nach dem DSA entlang unterschiedlicher Typen aufführt und der deutschen Koordinierungsstelle für den DSA zu einem Überblick verhilft. Die Bundesnetzagentur ist laut der Studie die Auftraggeberin der Studie und ich gehe daher davon aus, dass Sie im Besitz der Datenbank sind. Bitte senden Sie mir diese "Datenbank", die relevante Anbieter digitaler Dienste nach dem DSA entlang unterschiedlicher Typen aufführt, zu. Gerne in elektronischer Form, etwa als EXCEL, WORD oder PDF-Datei. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Carlo Piltz Anfragenr: 300749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300749/ Postanschrift Carlo Piltz << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Piltz, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden IFG-Antrages. Mit freun…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Studie "Umsetzung des Digital Services Act in Deutschland" - Datenbank der relevanten Anbieter digitaler Dienste nach dem DSA [#300749]
Datum
21. Februar 2024 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Piltz, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden IFG-Antrages. Mit freundlichem Gruß

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Piltz, beigefügt sende ich Ihnen Ihren IFG-Bescheid. Mit freundlichem Gruß
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
[sign] AW: Studie "Umsetzung des Digital Services Act in Deutschland" - Datenbank der relevanten Anbieter digitaler Dienste nach dem DSA [#300749]
Datum
22. März 2024 18:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Piltz, beigefügt sende ich Ihnen Ihren IFG-Bescheid. Mit freundlichem Gruß