Studie zu Radverkehr von 2018/2019

Die Studie von 2018/2019, die die Stadt in Bezug auf die Nutzung von Verkehrsmitteln in Auftrag gegeben hat (vgl. https://rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/verkehr/moenchengladbach-stadt-haelt-studie-ueber-fahrrad-verkehr-zurueck_aid-85421587)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2023
  • Frist
    28. März 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Studie zu Radverkehr von 2018/2019 [#271345]
Datum
24. Februar 2023 08:47
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Studie von 2018/2019, die die Stadt in Bezug auf die Nutzung von Verkehrsmitteln in Auftrag gegeben hat (vgl. https://rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/verkehr/moenchengladbach-stadt-haelt-studie-ueber-fahrrad-verkehr-zurueck_aid-85421587)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 271345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271345/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Sehr geehrter Herr Semsrott, wunschgemäß kann ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres unten stehenden Antrags bestäti…
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
AW: Studie zu Radverkehr von 2018/2019 [#271345]
Datum
28. Februar 2023 07:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, wunschgemäß kann ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres unten stehenden Antrags bestätigen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag << Anrede >> kann ich bald mit einer Antwort auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Studie…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Studie zu Radverkehr von 2018/2019 [#271345]
Datum
11. April 2023 15:27
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> kann ich bald mit einer Antwort auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Studie zu Radverkehr von 2018/2019“ vom 24.02.2023 (#271345) rechnen? Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Guten Morgen Herr Semsrott, die Behandlung Ihrer Anfrage befindet sich noch in der verwaltungsinternen Abstimmung…
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
AW: Studie zu Radverkehr von 2018/2019 [#271345]
Datum
13. April 2023 08:18
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Semsrott, die Behandlung Ihrer Anfrage befindet sich noch in der verwaltungsinternen Abstimmung. Sobald mir die Entscheidung vorliegt, werde ich Sie unaufgefordert & entsprechend über das Ergebnis informieren. Ich gehe nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Sachlage zeitnah geklärt sein wird. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Sehr geehrter Herr Semsrott, Bezug nehmend auf Ihren Antrag vom 24. Februar 2023 in der im Betreff genannten Ang…
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Via
Briefpost
Betreff
AW: Studie zu Radverkehr von 2018/2019 [#271345]_vt
Datum
16. Mai 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Bezug nehmend auf Ihren Antrag vom 24. Februar 2023 in der im Betreff genannten Angelegenheit und nach fachlicher wie rechtlicher Prüfung kommt die Stadt Mönchengladbach zu dem Ergebnis, Ihrem Antrag zu entsprechen. Die angeforderte Erhebung ist als Anlage angefügt. In diesem Zusammenhang ist es mir wichtig darauf hinzuweisen, dass die Stadt Mönchengladbach bereits im Jahr 2010 im Zuge der Aufstellung des Nahverkehrsplans eine umfangreiche Haushaltsbefragung hat durchführen lassen. Dabei wurden ca. 10.000 Fragebögen bezüglich verschiedenster Mobilitätsfragestellungen ausgewertet. In den Jahren 2018/19 hat die Stadt an der Erhebung der TU Dresden „Mobilität in Städten - SrV“ teilgenommen, um Erkenntnisse bezüglich der Änderung des Modal Split zu erhalten. Da zu diesem Zeitpunkt nur eingeschränkt finanzielle Mittel zur Verfügung standen, wurde lediglich eine Basisstichprobe von 1.000 befragten Personen beauftragt. Diese extrem unterschiedliche Stichprobengröße hat jedoch dazu geführt, dass zwischen diesen beiden Befragungen keine fachlich akzeptable Vergleichbarkeit der Ergebnisse herzustellen war. So ist es der Stadt Mönchengladbach wichtig, die seinerzeit ermittelten Modal Split Werte für den ÖPNV (11 %; 2010 17,2%), Kfz- (56 %; 2010 61,5%), Fußgänger- (22 %; 2010 15,1%) und Radverkehr (11 %; 2010 6,2%) durch eine angemessene Stichprobe zu validieren. Diesbezüglich ist insbesondere der niedrige Anteil des ÖPNV, vor dem Hintergrund des 2016 beschlossenen ÖPNV-Linienkonzeptes mit einer Ausweitung des Angebotes, erneut zu prüfen. Zusätzlich zur geringen Stichprobengröße, welche zu Unsicherheiten führt, kommt noch der Umstand hinzu, dass wir in den Jahren nach der Untersuchung von 2018/2019 eine Corona-Pandemie durchlebt haben, wodurch sich das Mobilitätsverhalten durch Home Office-Lösungen und steigenden Beförderungspreisen erneut nachhaltig verändert hat. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2020 davon abgesehen, die Ergebnisse zu veröffentlichen. Eine neue, auf 4.000 Personen zielende Befragung ist seitens der Stadt Mönchengladbach in Auftrag gegeben worden. Die Auswertungsergebnisse werden für 2024 erwartet. Mit freundlichen Grüßen

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