Studien, Unterlagen und Gutachten zur Kontamination von Spielplätzen mit Fuchslosung (Kot) und Fuchsbandwurm

Studien, Unterlagen und Gutachten zur Kontamination von Spielplätzen mit Fuchslosung (Kot) und Fuchsbandwurm sowie, soweit vorhanden die Risikbewertung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. April 2024
  • Frist
    28. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Studie…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studien, Unterlagen und Gutachten zur Kontamination von Spielplätzen mit Fuchslosung (Kot) und Fuchsbandwurm [#307395]
Datum
25. April 2024 05:51
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Studien, Unterlagen und Gutachten zur Kontamination von Spielplätzen mit Fuchslosung (Kot) und Fuchsbandwurm sowie, soweit vorhanden die Risikbewertung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307395/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Ihre IFG-Anfrage vom 25.04.2024 Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 25.04.2024 begehren Sie E…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 25.04.2024
Datum
26. April 2024 15:53
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 25.04.2024 begehren Sie Einsicht in "Studien, Unterlagen und Gutachten zur Kontamination von Spielplätzen mit Fuchslosung (Kot) und Fuchsbandwurm sowie, soweit vorhanden die Risikobewertung". Hierzu teile ich Ihnen mit, dass in meiner Verwaltung keine entsprechenden Studien, Unterlagen, Gutachten o.ä. vorhanden sind. Daher wäre ihr Antrag auf Akteneinsicht abzulehnen. Sollten Sie an einer formellen Bescheidung weiterhin interessiert sein und an Ihrem Antrag festhalten, bitte ich um eine kurze Nachricht. Ich weise darauf hin, dass eine Bescheid nur auf dem Postweg erfolgt. Diese Auskunft und auch eine etwaige, formelle Bescheidung der Ablehnung ist ohne Kostenfolge. Ich gehe davon aus, dass die angefragten Informationen Umweltinformationen sind, daher teile ich unter Bezugnahme auf § 18a IFG Berlin, § 4 Abs. 3 UIG noch das Folgende mit: Es ist hier nicht bekannt, ob andere Behörden im Land Berlin über diese Information verfügen. Potentiell möglich erscheint dies bei den für Umwelt bzw. Verbraucherschutz zuständigen Senatsverwaltungen oder den Bezirksämtern, die den baulichen Unterhalt von öffentlichen Spielplätzen verantworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 25.04.2024 [#307395] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Antwo…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 25.04.2024 [#307395]
Datum
26. April 2024 16:05
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Einen Bescheid benötige ich nicht, meine Anfrage hat sich erledigt. Ich wünsche Ihnen ein sonniges Wochenende. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307395/

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Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
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Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. April 2024 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen

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