Studien, welche den Bedarf nach einer Verschärfung des AGG belegen

In einer Meldung des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom 18.07.2023 heißt es:

„Um die von Diskriminierung Betroffenen zu entlasten, sollte aus Sicht von Ataman ein Verbandsklagerecht eingeführt werden. Außerdem sollten Antidiskriminierungsverbände die Möglichkeit erhalten, in Fällen struktureller Diskriminierung ohne individuelle Betroffenheit zu klagen. Sie sagte, repräsentative Umfragen zeigten, dass die Bevölkerung in Sachen Antidiskriminierung schon weiter sei als die aktuelle Rechtslage. Das sollten Politiker im Hinterkopf haben, die sich jetzt mit der geplanten Reform beschäftigen.„

Ich bitte um vollständige Übersendung der besagten repräsentativen Umfragen, auf welche sich die zuvor zitierte Äußerung von Frau Ataman bezieht. Hilfsweise bitte ich um Mitteilung, welche repräsentativen Umfragen dies genau sind und wo diese bezogen werden können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einer Meldung des Redaktionsnetzwe…
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studien, welche den Bedarf nach einer Verschärfung des AGG belegen [#284232]
Datum
19. Juli 2023 10:17
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer Meldung des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom 18.07.2023 heißt es: „Um die von Diskriminierung Betroffenen zu entlasten, sollte aus Sicht von Ataman ein Verbandsklagerecht eingeführt werden. Außerdem sollten Antidiskriminierungsverbände die Möglichkeit erhalten, in Fällen struktureller Diskriminierung ohne individuelle Betroffenheit zu klagen. Sie sagte, repräsentative Umfragen zeigten, dass die Bevölkerung in Sachen Antidiskriminierung schon weiter sei als die aktuelle Rechtslage. Das sollten Politiker im Hinterkopf haben, die sich jetzt mit der geplanten Reform beschäftigen.„ Ich bitte um vollständige Übersendung der besagten repräsentativen Umfragen, auf welche sich die zuvor zitierte Äußerung von Frau Ataman bezieht. Hilfsweise bitte ich um Mitteilung, welche repräsentativen Umfragen dies genau sind und wo diese bezogen werden können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284232/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 19. Juli 2023 beantragen Sie bei der Antidiskriminierungss…
Von
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Betreff
Studien, welche den Bedarf nach einer Verschärfung des AGG belegen [#284232]
Datum
2. August 2023 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 19. Juli 2023 beantragen Sie bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Herausgabe nachfolgender amtlicher Informationen: "In einer Meldung des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom 18.07.2023 heißt es: "Um die von Diskriminierung Betroffenen zu entlasten, sollte aus Sicht von Ataman ein Verbandsklagerecht eingeführt werden. Außerdem sollten Antidiskriminierungsverbände die Möglichkeit erhalten, in Fällen struktureller Diskriminierung ohne individuelle Betroffenheit zu klagen. Sie sagte, repräsentative Umfragen zeigten, dass die Bevölkerung in Sachen Antidiskriminierung schon weiter sei als die aktuelle Rechtslage. Das sollten Politiker im Hinterkopf haben, die sich jetzt mit der geplanten Reform beschäftigen.„ Ich bitte um vollständige Übersendung der besagten repräsentativen Umfragen, auf welche sich die zuvor zitierte Äußerung von Frau Ataman bezieht. Hilfsweise bitte ich um Mitteilung, welche repräsentativen Umfragen dies genau sind und wo diese bezogen werden können." Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Lediglich organisatorisch ist das Amt der ADS an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angesiedelt. Deshalb antworte ich Ihnen zuständigkeitshalber. Bescheid 1. Ihrem Antrag wird hiermit stattgegeben. Die Aussage bezieht sich auf die Studie der Bertelsmann Stiftung zu „Diskriminierung in der Einwanderungsgesellschaft“, die am 25. April 2023 vorgestellt wurde: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2023/20230425_Bertelsmann_Studie.html Die komplette Studie können Sie unter dem nachfolgenden Link einsehen bzw. herunterladen: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2023/april/mehr-menschen-nehmen-rassistische-diskriminierung-wahr-und-sehen-handlungsbedarf 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen