Studien zum Genesenenstatus für Coronainfektionen

Ich möchte die Studien die für die Änderung des Genensenstatus einsehen bzw.
verlange das diese vom RKI öffentlich gemacht werden.

Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise, mit Wirkung vom 15.01.2022:

Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen:

a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein

UND

b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen

UND

c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.

Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.

Stand: 14.01.2022

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
  • 13 Follower:innen
Dieter Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte die St…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Dieter Schröder
Betreff
Studien zum Genesenenstatus für Coronainfektionen [#237758]
Datum
16. Januar 2022 23:26
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte die Studien die für die Änderung des Genensenstatus einsehen bzw. verlange das diese vom RKI öffentlich gemacht werden. Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise, mit Wirkung vom 15.01.2022: Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen: a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein UND b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen UND c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen. Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern. Stand: 14.01.2022
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dieter Schröder Anfragenr: 237758 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237758/ Postanschrift Dieter Schröder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dieter Schröder
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schröder, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte fern…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Studien zum Genesenenstatus für Coronainfektionen [#237758]
Datum
17. Januar 2022 14:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schröder, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schröder, zu Ihrem unten stehenden Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit. Die zugrundeliegend…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Studien zum Genesenenstatus für Coronainfektionen [#237758]
Datum
28. Januar 2022 08:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schröder, zu Ihrem unten stehenden Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit. Die zugrundeliegende wissenschaftliche Evidenz der Änderung der Dauer des Genesenenstatus kann der entsprechenden Webseite des Robert Koch-Instituts (RKI) entnommen werden (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...). Die bisherigen Studien deuten darauf hin, dass unter dominanter Zirkulation der Omikronvariante des SARS-CoV-2-Virus bisher Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben. Die fachlichen Vorgaben des RKI für den Genesenennachweis werden regelmäßig dem Stand der Wissenschaft entsprechend überprüft. Mit freundlichen Grüßen