Studiengebühren für Nicht EU/EWR Student*innen

Warum dauert die Abschaffung der Gebühren so lange?

Wann werden die Gebühren abgeschafft und ab wann müssen die Student*innen die Gebühren nicht mehr zahlen?

Ist die Prüfung der Abschaffung der Gebühren durch das Ministerium abgeschlossen und welche Ergebnisse gibt es?

Wie ist der Planungsstand bei der Abschaffung der Studiengebühren für nicht EU/EWR Student*innen?

in welchem Haushalt des Landes Baden-Württemberg soll die Abschaffung der Gebühren implementiert werden?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    18. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum dauert die Abschaffung der G…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studiengebühren für Nicht EU/EWR Student*innen [#300427]
Datum
18. Februar 2024 09:45
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum dauert die Abschaffung der Gebühren so lange? Wann werden die Gebühren abgeschafft und ab wann müssen die Student*innen die Gebühren nicht mehr zahlen? Ist die Prüfung der Abschaffung der Gebühren durch das Ministerium abgeschlossen und welche Ergebnisse gibt es? Wie ist der Planungsstand bei der Abschaffung der Studiengebühren für nicht EU/EWR Student*innen? in welchem Haushalt des Landes Baden-Württemberg soll die Abschaffung der Gebühren implementiert werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300427/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Studiengebühren für Nicht EU/EWR Student*innen“ vom 18.02.2024 (#3…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Studiengebühren für Nicht EU/EWR Student*innen [#300427]
Datum
21. März 2024 07:34
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Studiengebühren für Nicht EU/EWR Student*innen“ vom 18.02.2024 (#300427) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Unser Zeichen: MWK22-051-2/30/4 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. F…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Studiengebühren für Nicht EU/EWR Student*innen [#300427]
Datum
28. März 2024 11:00
Status
smime.p7s
7,3 KB


Unser Zeichen: MWK22-051-2/30/4 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. Februar 2024, mit der Sie sich nach dem Stand der Planung zur Abschaffung der Internationalen Studiengebühren erkundigen. Die Regierungsfraktionen im Landtag planen gemeinsam mit dem Ministerium, die aktuell flächendeckend verbindlichen Studiengebühren für Internationale Studierende abzuschaffen. Vorab muss allerdings die Gegenfinanzierung geklärt sein. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Einnahmen aus den Internationalen Studiengebühren auf rund 30 Millionen Euro. Die Ausfälle müssen aus dem Landeshaushalt kompensiert werden, um finanzielle Einschnitte bei den Hochschulen zu verhindern. Ist diese Frage geklärt, kann über einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Studiengebühren im Landtag beraten und entschieden werden. Über den Landeshaushalt wird Ende 2024 entschieden. Die Entscheidung obliegt dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber. Wir bedauern, Ihnen derzeit keine weitergehend positive Antwort übermitteln zu können. Mit freundlichen Grüßen