Studiengebühren bei Aufstieg durch Bildung offen Hochschule?

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut einer Antwort auf eine kleine Anfrage kann es in den Projekten, die im Rahmen des Bundesprogramms „Aufstieg durch Bildung – offene Hochschulen“ nach Abschluss der Projektphase zu Studiengebühren kommen.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/024/1802412.pdf Antwort auf Frage 19

Unterlagen, Dokumente und Schriftwechsel die darüber Auskunft geben,warum das Bundesprogramm „Aufstieg durch Bildung – Offene Hochschule“ nicht von Anfang an so konzipiert worden, dass es in keinem Fall zu Gebühren kommt.
 
Unterlagen, Dokumente und Schriftwechsel die darüber Auskunft geben welche Gruppen und Institutionen an der Konzeption des Programms beteiligt waren.
 
Unterlagen, Dokumente und Schriftwechsel die darüber Auskunft geben das allen Beteiligten von Anfang an klar war, dass die entsprechenden Studiengänge oder Studienangebote kostenpflichtig sind.
 

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2016
  • Frist
    22. März 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr Antragsteller…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studiengebühren bei Aufstieg durch Bildung offen Hochschule? [#15776]
Datum
19. Februar 2016 14:05
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr Antragsteller/in laut einer Antwort auf eine kleine Anfrage kann es in den Projekten, die im Rahmen des Bundesprogramms „Aufstieg durch Bildung – offene Hochschulen“ nach Abschluss der Projektphase zu Studiengebühren kommen. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/024/1802412.pdf Antwort auf Frage 19 Unterlagen, Dokumente und Schriftwechsel die darüber Auskunft geben,warum das Bundesprogramm „Aufstieg durch Bildung – Offene Hochschule“ nicht von Anfang an so konzipiert worden, dass es in keinem Fall zu Gebühren kommt.   Unterlagen, Dokumente und Schriftwechsel die darüber Auskunft geben welche Gruppen und Institutionen an der Konzeption des Programms beteiligt waren.   Unterlagen, Dokumente und Schriftwechsel die darüber Auskunft geben das allen Beteiligten von Anfang an klar war, dass die entsprechenden Studiengänge oder Studienangebote kostenpflichtig sind.   Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Lennickeweg 13 44229 Dortmund

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist an mich zur Bearbeitung weitergeleitet worden. Wie Ihnen bereits mehrfach…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Studiengebühren bei Aufstieg durch Bildung offen Hochschule? [#15776] Az. 18501/9(2016)
Datum
7. März 2016 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen
190,6 KB
150,2 KB
247,4 KB
265,0 KB
219,4 KB
251,0 KB
237,0 KB
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist an mich zur Bearbeitung weitergeleitet worden. Wie Ihnen bereits mehrfach schriftlich mitgeteilt wurde, geht es beim Bund-Länder-Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ nicht um traditionell Studierende, sondern um die Zielgruppe der Berufstätigen, insbesondere die der beruflich Qualifizierten. Daher werden im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung ausschließlich Maßnahmen der Forschung und Entwicklung sowie Erprobung durch das BMBF gefördert. Jegliche Verwertung (im engeren wie weiteren Sinne, wirtschaftlich oder nicht-wirtschaftlich) der Ergebnisse der Förderprojekte ist ausschließlich Sache der Zuwendungsempfänger (i.d.R. Hochschulen) bzw. des jeweiligen Bundeslandes. Wie bei der in der Regel gebührenpflichtigen beruflichen Fort- oder Weiterbildung auch, werden bei berufsbegleitenden/weiterbildenden Studienangeboten entsprechend der unterschiedlichen Länderregelungen Gebühren anfallen. Sowohl auf die Ländergesetzgebung als auch auf die Preisgestaltung hat das BMBF keinen Einfluss. Die Verantwortung dafür liegt bei den einzelnen Hochschulen auf der Grundlage bundeslandspezifischer Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund und anhand vorliegender Unterlagen wird auf Ihre Anforderung im Folgenden eingegangen: 1. Unterlagen, Dokumente und Schriftwechsel die darüber Auskunft geben, warum das Bundesprogramm „Aufstieg durch Bildung – Offene Hochschule“ nicht von Anfang an so konzipiert worden, dass es in keinem Fall zu Gebühren kommt. Antwort: Hierzu gibt es keine Unterlagen, Dokumente oder Schriftwechsel. 2. Unterlagen, Dokumente und Schriftwechsel die darüber Auskunft geben welche Gruppen und Institutionen an der Konzeption des Programms beteiligt waren. Antwort: Wie Sie bereits wissen (siehe Email vom 13.02.2015) sind das BMBF und GWK die Initiatoren des Wettbewerbs. Es wurde eine GWK Ad-hoc-AG „wissenschaftliche Weiterbildung“ unter Leitung des BMBF eingerichtet, in der über den Wettbewerb verhandelt wurde. Welche Bundesländer in dieser AG vertreten sind, finden Sie in Anlage 1 (Einladung 1. Sitzung). 3. Unterlagen, Dokumente und Schriftwechsel die darüber Auskunft geben das allen Beteiligten von Anfang an klar war, dass die entsprechenden Studiengänge oder Studienangebote kostenpflichtig sind. Antwort: Siehe dazu Anlagen 2 bis 6. Durch diese Unterlagen sollte deutlich werden, worin das Ziel des Wettbewerbs besteht und dass der Fokus des Wettbewerbs allen Beteiligten hinreichend bekannt war. Mit freundlichen Grüßen