Studiengebühren

Aufstellung der Studierenden sortiert nach den Studiengebühren, die sie bezahlen (nicht Semesterbeiträge!) für das letzte Semester für das Daten vorliegen, sowie, falls große Änderungen in den darauf folgenden Semestern zu erwarten sind, die Gründe dafür und eine Abschätzung dieser Änderungen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studiengebühren [#193786]
Datum
29. Juli 2020 21:55
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung der Studierenden sortiert nach den Studiengebühren, die sie bezahlen (nicht Semesterbeiträge!) für das letzte Semester für das Daten vorliegen, sowie, falls große Änderungen in den darauf folgenden Semestern zu erwarten sind, die Gründe dafür und eine Abschätzung dieser Änderungen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193786/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Mein Zeichen: 890/20 Sehr geehrteAntragsteller/in In Ihrer obigen Anfrage beantragen Sie eine „Aufstellung de…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
Ihre IFG-Anfrage zu Studiengebühren [#193786]
Datum
3. September 2020 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Mein Zeichen: 890/20 Sehr geehrteAntragsteller/in In Ihrer obigen Anfrage beantragen Sie eine „Aufstellung der Studierenden sortiert nach den Studiengebühren, die sie bezahlen (nicht Semesterbeiträge!) für das letzte Semester für das Daten vorliegen, sowie, falls große Änderungen in den darauf folgenden Semestern zu erwarten sind, die Gründe dafür und eine Abschätzung dieser Änderungen“. Hierzu teile ich mit, dass die letzten Studienbeiträge in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2011 erhoben wurden. Seitdem sind Studiengebühren in unserem Bundesland abgeschafft. Änderungen in den folgenden Semestern sind nicht zu erwarten; Informationen hierzu im Sinne des IFG NRW liegen der RWTH Aachen nicht vor. Die letzten Daten zu den damaligen Studiengebühren stammen demnach aus dem Jahr 2011. Sie wurden seinerzeit zwar erfasst, jedoch bei der Einführung von RWTHonline im Jahr 2017 nicht in das neue System migriert. Das hat zur Folge, dass die erwünschte Aufstellung der damals rund 38.000 Studierenden händisch erstellt werden müsste, was einen erheblichen Rechercheaufwand notwendig macht. In entsprechender Anwendung der §§ 11 Abs. 1 S. 1 IFG NRW, 1 VerwGebO IFG NRW sowie Nr. 1.3.2 des zugehörigen Gebührentarifs ist hierfür eine Gebühr von 800,- € als angemessen zu erachten. Ich mache die weitere Bearbeitung von einer Vorauszahlung dieser Gebühr abhängig, § 16 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW). Bitte leisten Sie die Vorauszahlung unter Angabe des obigen Aktenzeichens auf das Konto DE53 3905 0000 0000 0000 18 bei der Sparkasse Aachen (AACSDE33). Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in diese händische Auswertung ist nicht notwendig. Meine Anfrage zielt unter anderem au…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage zu Studiengebühren [#193786]
Datum
3. September 2020 16:48
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in diese händische Auswertung ist nicht notwendig. Meine Anfrage zielt unter anderem auf die “tuition fees“ der international academy ab, welche ich mit Studiengebühren übersetzt habe. Ist diese Übersetzung falsch? Bitte beziehen Sie meine Anfrage auf diese und ähnliche Beiträge, die Studierende an der RWTH zu leisten haben, ausser den Semesterbeiträgen zu Mobilität, Studierendenwerk usw. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193786/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Mein Zeichen: 890/20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Klarstellung. In diesem Fall muss ich j…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage zu Studiengebühren [#193786]
Datum
7. September 2020 16:02
Status
smime.p7s
6,2 KB


Mein Zeichen: 890/20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Klarstellung. In diesem Fall muss ich jedoch mitteilen, dass derartige Informationen an der RWTH Aachen nicht vorliegen. Die RWTH International Academy gGmbH ist eine eigenständige, gemeinnützige Gesellschaft und kein Teil der Hochschule. Mit freundlichem Gruß