Studienplatzklagen Medizin WS17/18

Wie viele Studienplatz- / Kapazitätsklagen (inklusive Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz) wurden für das Wintersemester 2017/2018 im Studienfach (Human-)Medizin (Staatsexamen) erhoben?
Wie viele davon waren durch Beschluss / Urteil oder (ggf. auch außergerichtlichen) Vergleich erfolgreich?

Ergebnis der Anfrage

Studiengang Humanmedizin: 464 Verfahren, 13 Zulassungen (durch Vergleich)
Studiengang Zahnmedizin: 51 Verfahren, 4 Zulassungen

Zukünftig ist nicht mehr geplant (in einem solchen Umfang) Vergleiche zu schließen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2018
  • Frist
    3. Juni 2018
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Stud…
An Universität Tübingen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Studienplatzklagen Medizin WS17/18 [#29416]
Datum
4. Mai 2018 07:47
An
Universität Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Studienplatz- / Kapazitätsklagen (inklusive Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz) wurden für das Wintersemester 2017/2018 im Studienfach (Human-)Medizin (Staatsexamen) erhoben? Wie viele davon waren durch Beschluss / Urteil oder (ggf. auch außergerichtlichen) Vergleich erfolgreich?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Universität Tübingen
Studienplatzklagen Medizin Uni Tübingen WS 2017/18 Sehr geehrter Herr Beier, die Universität Tübingen hat mich g…
Von
Universität Tübingen
Betreff
Studienplatzklagen Medizin Uni Tübingen WS 2017/18
Datum
14. Mai 2018 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, die Universität Tübingen hat mich gebeten, Ihre Anfrage zu beantworten, weil ich für diese die Kapazitätsprozesse in den genannten Studiengängen bearbeite. In rechtlicher Hinsicht muss ich Sie allerdings darauf hinweisen, dass der Universität keine Auskunftspflicht nach den von Ihnen genannten Gesetzen obliegt. In Betracht käme allein das LIFG. Nach dessen § 2 gehört die Universität zu den nur beschränkt auskunftspflichtigen staatlichen Einrichtungen, und nach § 2 Abs, 3 Ziff. 2 LIFG sind bei wissenschaftlichen Hochschulen Fragen der Lehre ausgenommen. Ausweislich der amtlichen Begründung zur Verabscheidung des Gesetzes betrifft diese Regelung nicht nur Lehrinhalte, sondern den gesamten Bereich der Lehre. Da jedoch die von Ihnen erbetenen Zahlen nicht besonders geheimhaltungsbedürftig erscheinen und auch vielerorts bekannt oder leicht zugänglich sein dürften, bin ich ermächtigt, sie auch Ihnen kulanzhalber mitzuteilen: Im Studiengang Humanmedizin kamen WS 2017/18 nach Abzug von unzulässigen und zurückgenommenen Verfahren 464 Verfahren zur Entscheidung. Da streitige Entscheidungen wegen der dafür nötigen Beweisaufnahmen zu erheblichen Störungen der Lehrveranstaltungen und des Klinikbetriebs geführt hätten, die auch im erwarteten Fall des Obsiegens nicht ausgeglichen werden könnten, hatte sich die Universität im Wege einer Güterabwägung entschlossen, diese Verfahren durch gerichtliche Vergleiche zu erledigen, mit denen 13 Studienbewerber zugelassen wurden. Im Studiengang Zahnmedizin wurden bei 51 in der Sache zu entscheidenden Verfahren 4 Antragsteller zugelassen. Bei Ihren Überlegungen, welche immer das sind, wollen Sie aber bitte beachten, dass sich diese für die Studienbewerber sehr günstigen Ergebnisse nicht in die Zukunft extrapolieren lassen. Die Lage im vergangenen Wintersemester war insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass die zuständige Kammer des VG Sigmaringen wichtige Pionieraufgaben für die Einführung der elektronisch organisierten Verwaltungsrechtspflege erledigen muss. Sobald dieser Auftrag im laufenden oder nächsten Semester erfüllt ist, wird die Kammer auch wieder streitige Beschlüsse und Urteile in einer Weise erarbeiten können, die keine wesentliche Störung des Lehr- und Klinikbetriebs mit sich bringt. Die prozentualen Erfolgschancen der Vergleiche des vergangenen Semesters sind dann illusorisch. Ich hoffe, dass diese Mitteilung Ihrem Informationsbedarf genügt. Mir freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
AW: Studienplatzklagen Medizin Uni Tübingen WS 2017/18 [#29416] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank f…
An Universität Tübingen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Studienplatzklagen Medizin Uni Tübingen WS 2017/18 [#29416]
Datum
15. Mai 2018 18:04
An
Universität Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und die erteilte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 29416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>