Studienplatzvergabe Medizin Höhere Semester

Ich bin Medizinstudentin und versuche seit 3 Jahren mein Studium in Deutschland fortzusetzen. Wie viele andere auch habe ich mich dafür entschieden mein Studium im Ausland anzufangen im Glauben ich könne die klinischen Semester in Deutschland fortsetzen. Doch an einen Klinikplatz zu kommen ist weiterhin schwer. Immer noch wählen die meisten Universitäten ihre Studierende in höhere Semester nach dem Abiturschnitt aus. Mein Abitur welches ich mit einer 1,7 abgeschlossen habe ist nun über vier Jahre her, ich habe mein Physikum absolviert und immer noch werde ich nach meinen Leistungen aus der Schulzeit bewertet. Aktuell kann ich nicht weiter studieren was meinen Abschluss als Medizinerin weiter nach hinten verschiebt. Wir stehen vor einem Kollaps des Gesundheitssystems, der Ärztemangel macht uns jetzt schon Probleme und die Situation spitzt sich weiter zu. Jeder Platz zählt. Das Vergabeverfahren in höhere Semester ist intransparent und nicht zentral geregelt was es den Studierenden sehr schwierig macht sich aus dem Ausland zu bewerben. Die verzweifelte Suche nach Möglichkeiten an einen Studienplatz zu kommen ist für viele Unternehmen wie beispielsweise Bewerbungsrenner zu einem fragwürdigen Geschäftsmodell geworden.
Meine Fragen sind:
1. Was tut das Land konkret damit Universitäten konsequent ihre Klinikplätze für Studierende aus dem Ausland freigeben?
2. Wie plant das Land mit dem Ärztemangel umzugehen und die medizinische Versorgung weiterhin abzudecken?
3. Wie viel Klinikplätze in das 5. Fachsemester hat das Land dieses und die letzten Semester neu vergeben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
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Lydia Hummel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin Medizinstudentin und versuche…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Lydia Hummel
Betreff
Studienplatzvergabe Medizin Höhere Semester [#290074]
Datum
12. Oktober 2023 17:56
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Medizinstudentin und versuche seit 3 Jahren mein Studium in Deutschland fortzusetzen. Wie viele andere auch habe ich mich dafür entschieden mein Studium im Ausland anzufangen im Glauben ich könne die klinischen Semester in Deutschland fortsetzen. Doch an einen Klinikplatz zu kommen ist weiterhin schwer. Immer noch wählen die meisten Universitäten ihre Studierende in höhere Semester nach dem Abiturschnitt aus. Mein Abitur welches ich mit einer 1,7 abgeschlossen habe ist nun über vier Jahre her, ich habe mein Physikum absolviert und immer noch werde ich nach meinen Leistungen aus der Schulzeit bewertet. Aktuell kann ich nicht weiter studieren was meinen Abschluss als Medizinerin weiter nach hinten verschiebt. Wir stehen vor einem Kollaps des Gesundheitssystems, der Ärztemangel macht uns jetzt schon Probleme und die Situation spitzt sich weiter zu. Jeder Platz zählt. Das Vergabeverfahren in höhere Semester ist intransparent und nicht zentral geregelt was es den Studierenden sehr schwierig macht sich aus dem Ausland zu bewerben. Die verzweifelte Suche nach Möglichkeiten an einen Studienplatz zu kommen ist für viele Unternehmen wie beispielsweise Bewerbungsrenner zu einem fragwürdigen Geschäftsmodell geworden. Meine Fragen sind: 1. Was tut das Land konkret damit Universitäten konsequent ihre Klinikplätze für Studierende aus dem Ausland freigeben? 2. Wie plant das Land mit dem Ärztemangel umzugehen und die medizinische Versorgung weiterhin abzudecken? 3. Wie viel Klinikplätze in das 5. Fachsemester hat das Land dieses und die letzten Semester neu vergeben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lydia Hummel Anfragenr: 290074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290074/ Postanschrift Lydia Hummel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lydia Hummel
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Hummel, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen a…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Studienplatzvergabe Medizin Höhere Semester _ [#290074]
Datum
16. Oktober 2023 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Hummel, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Eingabe vom 12. Oktober 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr geehrte Frau Hummel, vielen Dank …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Eingabe vom 12. Oktober 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
18. Oktober 2023 15:40
Status
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1,6 KB


Sehr geehrte Frau Hummel, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 12. Oktober 2023, in der Sie kritisieren, dass in Deutschland zu wenig Ärztinnen und Ärzte ausgebildet würden, und das Vergabeverfahren von Studienplätzen der Humanmedizin ansprechen. Gerne nehmen wir hierzu wie folgt Stellung: Mit dem "Masterplan Medizinstudium 2020", den die Gesundheits- und Wissenschaftsministerinnen und -minister des Bundes und der Länder am 31. März 2017 beschlossen haben, wurde eine umfassende Reform des Medizinstudiums vereinbart, die insbesondere eine Neustrukturierung des Studiums, eine praxisnahe Ausbildung, die Stärkung der Allgemeinmedizin und praxisnahe Prüfungen umfassen soll. Damit stellt der Masterplan die Weichen für die Ausbildung der nächsten Medizinergeneration, die den Herausforderungen einer Gesellschaft des längeren Lebens gerecht werden kann. So wurde in dem "Masterplan Medizinstudium 2020" unter anderem vereinbart, dass zur Gewinnung von mehr Nachwuchs für eine flächendeckende hausärztliche Versorgung den Ländern die Möglichkeit eröffnet wird, bis zu 10 Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen tätig zu sein (sogenannte Landarztquote). Bis auf Schleswig-Holstein, Brandenburg, Thüringen (in Planung) und die Stadtstaaten (Landarztquote nicht erforderlich) haben die Länder die Landarztquote eingeführt. Des Weiteren wurden zur Gewinnung von mehr Nachwuchs für eine flächendeckende hausärztliche Versorgung im Masterplan Maßnahmen vorgesehen, die dazu dienen, die Allgemeinmedizin im Medizinstudium weiter zu stärken. Diese Maßnahmen sollen durch eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) umgesetzt werden. Nach Gesprächen mit den Ländern hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Februar 2023 einen überarbeiteten Entwurf der reformierten ÄApprO vorgelegt. Die Frage der Erhöhung der Studienplatzkapazitäten ist getrennt von den Studieninhalten zu betrachten, die von der ÄApprO vorgegeben werden. Gleichwohl ist die Anzahl der Studienplätze seit dem Beschluss des "Masterplans Medizinstudium 2020" bereits von 10.803 Studienplätzen auf 11.752 Studienplätze im Jahr 2022 gestiegen (Quelle: Stiftung für Hochschulzulassung) und in den Ländern sind weitere Aufwüchse geplant. Das BMG prüft aktuell in Abstimmung mit den Ländern eine weitere Studienplatzerhöhung. Die von Ihnen angefragten Informationen zur Studienplatzvergabe können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen. Zwar ist nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 33 des Grundgesetzes der Bundesgesetzgeber im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung für die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse zuständig. Die konkrete Regelung der Hochschulzulassung erfolgt jedoch durch Landesrecht. Die Länder entscheiden über die Zahl der Studienplätze und regeln das Bewerbungs- und Vergabeverfahren durch die Stiftung für Hochschulzulassung als eine gemeinsame Einrichtung (Staatsvertrag über die Hochschulzulassung, ländereinheitliche Vergabeverordnungen). Wir stellen Ihnen daher anheim, sich mit Ihren Fragen 1 und 3 an die jeweils zuständigen Landesstellen zu wenden. Mit freundlichen Grüßen