"Stuttgarter Linie"

Die in dieser Pressemitteilung
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/5445715
zitierte "Stuttgarter Linie".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2023
  • Frist
    25. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Stuttgarter Linie" [#271215]
Datum
23. Februar 2023 10:28
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die in dieser Pressemitteilung << Antragsteller:in >> https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/5445715<< Antragsteller:in >> zitierte "Stuttgarter Linie". Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271215/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> der Begriff „Stuttgarter Linie“ wurde vom Polizeipräsidium Stuttgart im K…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
"Stuttgarter Linie" [#271215]
Datum
27. Februar 2023 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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556 Bytes
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18,1 KB
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1,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> der Begriff „Stuttgarter Linie“ wurde vom Polizeipräsidium Stuttgart im Kontext der Weiterentwicklung der Organisationskultur aufgegriffen und definiert. Es handelt sich dabei um Werte, die wir beim Polizeipräsidium Stuttgart priorisiert haben, die wir vertreten und die der Orientierung dienen. In der „Stuttgarter Linie“ sind im Einzelnen folgende Werte definiert: Gerechtigkeit Gegenüber Gewalt schreiten wir entschieden ein. Wir schützen alle Menschen. Wir treten Diskriminierung entschieden entgegen. Vertrauen Wir fördern miteinander ein positives Arbeitsklima. Unser Handeln ist durch Kompetenz und Integrität geprägt. Dadurch festigen wird das Vertrauen in uns. Respekt Wir sind freundlich, korrekt und handeln entschlossen. Wir legen Wert auf eine klare, respektvolle und verlässliche Kommunikation. Fairness Wir übernehmen Verantwortung. Mit freundlichen Grüßen