Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie beantragen Auskunft über folgende Fragen:
1. Weshalb wurde TOP 11a in der 1038. Sitzung abgelehnt?
2. Wie war das Abstimmungsverhalten der einzelnen Bundesländer und das Gesamtabstimmverhalten?
3. Weshalb wurde der Vermittlungsausschuss nicht angerufen und wer hätte den Vermittlungsausschuss anrufen können?
4. Wird die StVO Novelle zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal behandelt werden? Ist hier etwas geplant?
Bei den beantragten Informationen handelt es sich nicht um amtlichen Informationen des Bundesrates. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt Zugang zu amtlichen Informationen. Darunter werden alle amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen gefasst. Nicht erfasst ist deren rechtliche Einordnung, also beispielsweise auch die Frage, wer den Vermittlungsausschuss hätte anrufen können. Soweit sich die Anfragen darauf richten, weshalb ein TOP abgelehnt wurde und ob die StVO-Novelle zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal behandelt wird, ist dies ein reines Auskunftsverlangen, das von der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit nicht gedeckt ist, weshalb hierüber kein Auskunftsanspruch besteht.
Dennoch möchten wir hierzu wie folgt Stellung nehmen:
1. Die Beweggründe der Länder, weshalb sie einer Vorlage zustimmen oder nicht, sind dem Sekretariat des Bundesrates nicht bekannt. Hinweise können sich u.a. aus Wortmeldungen von Bundesratsmitgliedern in der Plenarsitzung zu diesem TOP ergeben. Entsprechend hänge ich Ihnen das Plenarprotokoll der 1038. BR-Sitzung an und verweise auf S. 379 f.
2. Die konkrete Stimmenzahl wird seitens des Sekretariats des Bundesrates nicht festgehalten, weil dies weder von der Verfassung noch von der Geschäftsordnung des Bundesrates (GO BR) gefordert wird und für das Erreichen der absoluten Mehrheit gemäß Artikel 52 Absatz 3 Satz 1 GG bzw. § 30 Absatz 1 GO BR nicht von Bedeutung ist. Jedoch veröffentlichen die Länder ihr Abstimmungsverhalten auf ihren Webseiten, wo dies im Einzelnen nachzuvollziehen ist:
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/abstimmung/abstimmung-node.html.
3. Da dem Plenum weder eine Ausschussempfehlung auf Anrufung des Vermittlungsausschusses noch ein entsprechender Landesantrag zur Abstimmung vorlag, wurde allein über die Frage der Zustimmung zum Gesetz abgestimmt, die keine Mehrheit erhielt. Bei dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes handelt es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz, sodass gem. Art. 77 Absatz 2 Satz 4 GG auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen könnten.
4. Eine erneute Behandlung der Vorlage im Bundesrat käme nur in Betracht, wenn entweder der Bundestag oder die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anriefen. Es liegen hier keine Erkenntnisse darüber vor, ob das erwogen wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen