Style Guide/Corporate Design

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beantrage hiermit Zugang zu den aktuellen Corporate Design- und Styleguide-Dokumenten des Bundesnachrichtendienstes (BND). Mein Ziel ist es, die Corporate Designs von 25 verschiedenen Nachrichtendiensten weltweit unter gestalterischen Aspekten für publizistische Tätigkeiten miteinander zu vergleichen. Als Mitarbeiter einer deutschen Bundestagsabgeordneten und Designer bin ich besonders interessiert an der visuellen Repräsentation und der Branding-Strategie Ihres Dienstes.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich beantrage hiermit Zugang zu den aktuellen Corporate Design- und Styleguide-Dok…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Betreff
Style Guide/Corporate Design [#294493]
Datum
9. Dezember 2023 15:23
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich beantrage hiermit Zugang zu den aktuellen Corporate Design- und Styleguide-Dokumenten des Bundesnachrichtendienstes (BND). Mein Ziel ist es, die Corporate Designs von 25 verschiedenen Nachrichtendiensten weltweit unter gestalterischen Aspekten für publizistische Tätigkeiten miteinander zu vergleichen. Als Mitarbeiter einer deutschen Bundestagsabgeordneten und Designer bin ich besonders interessiert an der visuellen Repräsentation und der Branding-Strategie Ihres Dienstes. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Felix Schulz Anfragenr: 294493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294493/ Postanschrift Felix Schulz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesnachrichtendienst
Sehr geehrter Herr Schulz, Ihre Anfrage erfüllt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen des § 1 des Gesetzes zur R…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
WG: Style Guide/Corporate Design [#294493]
Datum
19. Dezember 2023 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schulz, Ihre Anfrage erfüllt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen des § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie des § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Es wird beispielsweise auf § 3 Nr. 8 IFG verwiesen. Mit freundlichen Grüßen,