Substitutionseinrichtungen in Köln

Anfrage an: Gesundheitsamt Köln

1. Wie viele Drogensubstitutionseinrichtungen und -ambulanzen gibt es derzeit in Köln
2. Wie lauten die Adressen der jeweiligen Substitutionseinrichtungen und -ambulanzen sowie deren Träger
3. Wie viele Drogensubstitutionsplätze gibt es pro Substitutionseinrichtung/ -ambulanz
4. Sind weitere Substitutionseinrichtungen/ -ambulanzen in Planung? Wenn ja wo und mit wie vielen Plätzen?

Herzlichen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juni 2018
  • Frist
    24. Juli 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Substitutionseinrichtungen in Köln [#30936]
Datum
20. Juni 2018 13:16
An
Gesundheitsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Drogensubstitutionseinrichtungen und -ambulanzen gibt es derzeit in Köln 2. Wie lauten die Adressen der jeweiligen Substitutionseinrichtungen und -ambulanzen sowie deren Träger 3. Wie viele Drogensubstitutionsplätze gibt es pro Substitutionseinrichtung/ -ambulanz 4. Sind weitere Substitutionseinrichtungen/ -ambulanzen in Planung? Wenn ja wo und mit wie vielen Plätzen? Herzlichen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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AW: Substitutionseinrichten in Köln [#30936] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „S…
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Substitutionseinrichten in Köln [#30936]
Datum
24. Juli 2018 09:34
An
Gesundheitsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Substitutionseinrichtungen in Köln“ vom 20.06.2018 (#30936) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Gesundheitsamt Köln
AW: Substitutionseinrichten in Köln [#30936] Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedauere, dass Sie von mir bisher au…
Von
Gesundheitsamt Köln
Betreff
AW: Substitutionseinrichten in Köln [#30936]
Datum
26. Juli 2018 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedauere, dass Sie von mir bisher auf Ihren oben genannten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW zu Substitutionseinrichtungen keine Antwort erhalten haben. Ich versichere Ihnen, dass ich Ihnen bis spätestens Ende nächster Woche eine Antwort auf Ihre Fragen übermittele. Mit freundlichen Grüßen
Gesundheitsamt Köln
Rückruf: AW: Substitutionseinrichten in Köln [#30936] Müller, Waltraud möchte die Nachricht "AW: Substitution…
Von
Gesundheitsamt Köln
Betreff
Rückruf: AW: Substitutionseinrichten in Köln [#30936]
Datum
26. Juli 2018 14:33
Status
Müller, Waltraud möchte die Nachricht "AW: Substitutionseinrichten in Köln [#30936]" zurückrufen.

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Gesundheitsamt Köln
Substitutionseinrichten in Köln [#30936] Sehr geehrtAntragsteller/in gerne gibt Ihnen das Gesundheitsamt folgende…
Von
Gesundheitsamt Köln
Betreff
Substitutionseinrichten in Köln [#30936]
Datum
27. Juli 2018 11:31
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne gibt Ihnen das Gesundheitsamt folgende Informationen: Zu Frage 1: Wie viele Drogensubstitutionseinrichtungen und -ambulanzen gibt es derzeit in Köln? Informationen zum Umfang des Angebotes der Substitution in Köln können Sie der Website der Stadt Köln unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/sucht/substitutionsbehandlung entnehmen. Im "Kölner Suchtbericht" aus dem Jahr 2016 finden Sie u.a. eine Zusammenfassung zum Thema "Substitution". Sie erhalten den Bericht als Anlage. Zu Frage 2: Wie lauten die Adressen der jeweiligen Substitutionseinrichtungen und -ambulanzen sowie deren Träger? Siehe Antwort auf Frage 1 Weitere Daten werden vom Gesundheitsamt nicht erfasst, da die Stadt Köln für die Genehmigung von Substitutionsplätzen nicht zuständig ist. Soweit der Stadt Köln Daten durch die zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt werden, handelt es sich dabei um Daten im Sinne des § 9 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW), deren Offenlegung aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig ist. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein unter www.kvno.de<http://www.kvno.de> und der Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Substitutionsregister/Bericht/_node.html können Sie eventuell weitere Informationen erhalten. Zu Frage 3: Wie viele Drogensubstitutionsplätze gibt es pro Substitutionseinrichtung/ -ambulanz? Siehe Antwort auf Frage 2 Zu Frage 4: Sind weitere Substitutionseinrichtungen/ -ambulanzen in Planung? Wenn ja wo und mit wie vielen Plätzen? Zu dieser Frage liegen hier keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen