Subventionierung von Erdgastranstransport und -speicherung in Deutschland
[geschwärzt] Rahmen meiner wissenschaftlichen Arbeiten erbitte ich eine Auskunft zu folgendem Thema: Gemäß §2 (3) 4. EnergieStG In Verbindung mit § 3 (1) 3. EnergieStG. zahlen Unternehmen des Gastransport und der Gasspeicherung für ihre „ortsfesten Anlagen", die "ausschließlich dem leitungsgebundenen Gastransport oder der Gasspeicherung dienen“ einen ermäßigten Steuersatz in Höhe von €5,50/MWh anstelle des vollen Steuersatzes in Höhe von €31,80/MWh. Hierzu habe ich die folgenden Fragen bzw. Bitte um Auskunft:
1. Wie hoch sind die jährlichen Steuer-Mindereinnahmen durch diese Subvention? Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Unternehmen der Gasspeicherung, der Erdgas-Fernleitungsnetze und der Erdgas-Verteilnetze
2. Weshalb ist diese Subvention nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten?
3. Welche Lenkungswirkung ist aus Sicht des BMF mit dieser Subvention verbunden?
4. Für den Strombezug der Unternehmen existiert keine derartige Regelung. Teilt das Bundesministerium der Finanzen die zu der Ungleichbehandlung des Strom- und Gasverbrauchs der Unternehmen vom Bundesfinanzhof geäußerte Vermutung, hier liege womöglich eine „Fehleinschätzung des Gesetzgebers“ vor?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Antwort verspätet
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Datum19. Januar 2024
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21. Februar 2024
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