Suche nach nicht angemeldeten Fernsehgeräten

Anfrage an: Bundesnetzagentur

In der Mediathek der ARD findet sich ein Beitrag
"Schwarzsehen-Suchgerät - Der Funk-Mess-Dienst der Oberpostdirektionen Karlsruhe und Stuttgart ermittelt die Schwarzseher mit Kopfhörer und Peil-Antenne." von 30.03.1957.

Der Beitrag ist - leider ohne Ton - verfügbar unter:
https://pdodswr-a.akamaihd.net/avke/von-rhein-main-und-neckar/1159849.l.mp4

Es ist dort zu sehen:
Drei Mitarbeiter des "Deutsche Bundespost - Funkmessdienst" parken in einem Wohngebiet.
Sie sind ausgestattet mit Peilrahmen-Antenne und Peil-Empfänger.
Sie folgen mehrere 100 m einem Straßenverlauf.
Wo sie ein Fernseh-Empfangsgerät orten, gleichen sie die Adresse mit dem Datenbestand (vermutlich Auflistung aller angemeldeten Fernsehgeräte in diesem Stadtteil) ab.
Vor einem Haus zeigt ihr Peilempfänger Voll-Ausschlag, die Adresse ist in ihrem Datenbestand offensichtlich nicht aufgeführt.
Im Treppenhaus ist vor einem Wohnungseingang das Signal-Maximum festzustellen.
Sie konfrontieren die anwesende Bewohnerin damit, einen Fernseher zu betreiben, ohne ihn angemeldet zu haben.

Mein Anliegen:

In welchem Umfang haben Mitarbeitende des "Deutsche Bundespost - Funkmessdienst" zur Nachverfolgung von nicht angemeldeten Fernsehgeräten beigetragen ?
Z.B.
- Zeitraum, in dem diese Maßnahmen stattgefunden haben
- grobe Anzahl der involvierten Mitarbeitenden oder der Peiltrupps
- grobe Anzahl der entdeckten Fälle

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Mediathek de…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Suche nach nicht angemeldeten Fernsehgeräten [#202250]
Datum
1. November 2020 14:54
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Mediathek der ARD findet sich ein Beitrag "Schwarzsehen-Suchgerät - Der Funk-Mess-Dienst der Oberpostdirektionen Karlsruhe und Stuttgart ermittelt die Schwarzseher mit Kopfhörer und Peil-Antenne." von 30.03.1957. Der Beitrag ist - leider ohne Ton - verfügbar unter: https://pdodswr-a.akamaihd.net/avke/von-rhein-main-und-neckar/1159849.l.mp4 Es ist dort zu sehen: Drei Mitarbeiter des "Deutsche Bundespost - Funkmessdienst" parken in einem Wohngebiet. Sie sind ausgestattet mit Peilrahmen-Antenne und Peil-Empfänger. Sie folgen mehrere 100 m einem Straßenverlauf. Wo sie ein Fernseh-Empfangsgerät orten, gleichen sie die Adresse mit dem Datenbestand (vermutlich Auflistung aller angemeldeten Fernsehgeräte in diesem Stadtteil) ab. Vor einem Haus zeigt ihr Peilempfänger Voll-Ausschlag, die Adresse ist in ihrem Datenbestand offensichtlich nicht aufgeführt. Im Treppenhaus ist vor einem Wohnungseingang das Signal-Maximum festzustellen. Sie konfrontieren die anwesende Bewohnerin damit, einen Fernseher zu betreiben, ohne ihn angemeldet zu haben. Mein Anliegen: In welchem Umfang haben Mitarbeitende des "Deutsche Bundespost - Funkmessdienst" zur Nachverfolgung von nicht angemeldeten Fernsehgeräten beigetragen ? Z.B. - Zeitraum, in dem diese Maßnahmen stattgefunden haben - grobe Anzahl der involvierten Mitarbeitenden oder der Peiltrupps - grobe Anzahl der entdeckten Fälle Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202250/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Z21f IFG 018 Fie Sehr geehrteAntragsteller/in am 01.11.2020 stellten Sie bei der Bundesnetzagentur den Antrag na…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Suche nach nicht angemeldeten Fernsehgeräten [#202250]
Datum
2. November 2020 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Z21f IFG 018 Fie Sehr geehrteAntragsteller/in am 01.11.2020 stellten Sie bei der Bundesnetzagentur den Antrag nach dem IFG bzw. UIG auf Zugang zu amtlichen Informationen darüber, in welchem Umfang Mitarbeitende des "Deutsche Bundespost - Funkmessdienst" zur Nachverfolgung von nicht angemeldeten Fernsehgeräten beigetragen haben und beziehen sich dabei auf einen Rundfunkbeitrag von 1957. Ihren Antrag muss ich leider ablehnen, da der Bundesnetzagentur die begehrten Informationen nicht vorliegen. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn erhoben werden. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre Recherche. Ich bin mittlerwe…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Suche nach nicht angemeldeten Fernsehgeräten [#202250]
Datum
2. November 2020 20:50
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre Recherche. Ich bin mittlerweile fündig geworden auf Seite 268 dieses Dokuments: https://www.zeitgeschichte-hamburg.de/contao/files/fzh/Digitalisate/Axel%20Schildt%20Moderne%20Zeiten.pdf Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202250/