Sehr geehrte Frau Körting,
Sie haben mit Nachricht vom 28. September 2021 eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:
Zahlen der Suizide von 2020.
Wir bestätigen den Eingang Ihrer o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30501 geführt.
Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an.
Gleichzeitig teilen wir Ihnen zu Ihrer Anfrage nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung Folgendes mit:
Die von Ihnen gewünschten Informationen sind zu unserem Bedauern noch nicht vorhanden.
Bei der Aufbereitung der Ergebnisse der Todesursachenstatistik gibt es derzeit Verzögerungen, die eine Veröffentlichung der Jahresergebnisse zum geplanten Termin verhindern werden. Wir arbeiten intensiv daran, die Verzögerung so gering wie möglich zu halten. Wir planen, die Daten für das Berichtsjahr 2020 Mitte Oktober 2021 zu veröffentlichen.
Für die Verzögerungen gibt es zwei wesentliche Gründe: Zum einen stehen Datenlieferungen von Gesundheitsämtern an Statistische Ämter der Länder aus. Es fehlen damit Angaben zu den Todesursachen Verstorbener. Ohne diese Angaben kann die Todesursachenstatistik nicht abschließend bearbeitet werden.
Zum anderen können einzelne Statistische Landesämter aufgrund von Personalengpässen die Daten nur verzögert aufbereiten, was wiederum direkten Einfluss auf den Abschluss des Aufbereitungsprozesses hat. Ein Abschluss der Aufbereitungsarbeiten ist erst nach Vorlage der Ergebnisse aller Länder möglich.
Dem Statischen Bundesamt liegen also derzeit leider noch keine Daten zu Suiziden während der Corona-Krise vor.
Derzeit stehen Daten zu Sterbefällen nach Todesursachen bis zum Berichtsjahr 2019 zur Verfügung. Die verfügbaren Ergebnisse für das Berichtsjahr 2019 finden Sie in unserem Datenangebot unter:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges...
Darüber hinaus können wir auf die Daten der vorläufigen Todesursachen verweisen, die wir im Monatsrhythmus aktualisieren und die mittlerweile 98% aller Sterbefälle des Berichtsjahres 2020 abdeckt. Dort sind auch die Suizide aufgeführt:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges...
Zur weiteren Erläuterung:
Die Todesursachenstatistik ist eine dezentrale Statistik, deren Berichtszeitraum ein Kalenderjahr beträgt. Das bedeutet, dass ca. im März nach Abschluss des Berichtsjahres die letzten Todesbescheinigungen in den Statistischen Landesämtern eintreffen, dort qualitätsgesichert verarbeitet werden und das Länderergebnis generiert wird. Dieser Vorgang dauert bis in die Sommerferien hinein, da unklare Fälle beim ausfüllenden Arzt nachgefragt werden müssen. Im Anschluss werden die Länderergebnisse beim Statistischen Bundesamt zusammengespielt und das Bundesergebnis Ende des Jahres veröffentlicht. Die amtlichen qualitätsgesicherten Ergebnisse der Todesursachenstatistik bspw. des Berichtsjahres 2020 liegen daher nicht vor September 2021 vor.
Die Zahlen, die wir zu Corona herausgeben und die Sie oft in den Medien lesen können, entstammen der Sterbefallstatistik, nicht der Todesursachenstatistik. Diese Daten geben lediglich Auskunft darüber, wie viele Menschen in einem bestimmten Zeitraum (täglich/wöchentlich/monatlich) verstorben sind. Hier werden also nicht die Todesursachen erhoben. Dieser Prozess ist – wie anfangs beschrieben – deutlich aufwändiger und daher langwieriger.
Allerdings zeigt die Pandemie 2020 deutlich, dass ein neuer, deutlich schnellerer Bedarf an Daten aus der Todesursachenstatistik besteht. Der Statistische Verbund unternimmt daher aktuell große Anstrengungen, wie dieser Bedarf gedeckt werden kann. Da dies zum einen eine Umstellung des Arbeitsprozesses und der Arbeitsorganisation bedeutet, zum anderen aber insbesondere festgelegt werden muss, welcher Genauigkeitsverlust durch eine schnellere Datenbereitstellung hinnehmbar ist, können wir aktuell noch nicht sagen, wann dieses erfolgreich umgesetzt werden kann."
Weitere methodische Erläuterungen können Sie dem Qualitätsbericht "Todesursachen in Deutschland" entnehmen:
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Q...
Bezüglich internationaler Daten möchten wir Sie auf den aktualisierten Artikel zu den Suizid-Raten im internationalen Vergleich hinweisen. Hier finden Sie auch Links zu den internationalen und europäischen Daten:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Lae...
Wir hoffen, dass wir die entsprechenden Daten Mitte Oktober 2021 veröffentlichen können.
Allerdings gibt es mittlerweile durch unsere vorläufigen Ergebnisse auch erste Aussagen zur Todesursachenstatistik. Hierzu hat das Statistische Bundesamt im Juli eine Pressemitteilung herausgegeben:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pre...
Kommen Sie zu gegebener Zeit gerne wieder auf uns zu.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-
Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen derzeit noch nicht zukommen lassen zu können.
Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen