Suizide in JVAs

1. Wie viel Gefangene gab es in den einzelnen JVAs in den Jahren 2010 bis heute jeweils?
2. Wie viele Todesfälle gab es in den Jahren 2010 bis heute in den einzelnen JVAs jeweils?
3. Wie viele Suizide gab es in den Jahren 2010 bis heute in den einzelnen JVAs jeweils?

Bitte schlüsseln Sie bei allen drei Fragen die Angaben nach Justizvollzugsanstalt, Haftart (U-Haft, Strafhaft, …) und Geschlecht auf. Alle Fragen beziehen sich natürlich auf Baden-Württemberg.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2021
  • Frist
    15. Oktober 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viel Ge…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Suizide in JVAs [#228307]
Datum
13. September 2021 19:59
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viel Gefangene gab es in den einzelnen JVAs in den Jahren 2010 bis heute jeweils? 2. Wie viele Todesfälle gab es in den Jahren 2010 bis heute in den einzelnen JVAs jeweils? 3. Wie viele Suizide gab es in den Jahren 2010 bis heute in den einzelnen JVAs jeweils? Bitte schlüsseln Sie bei allen drei Fragen die Angaben nach Justizvollzugsanstalt, Haftart (U-Haft, Strafhaft, …) und Geschlecht auf. Alle Fragen beziehen sich natürlich auf Baden-Württemberg.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228307/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
AW: Suizide in JVAs [#228307]
Datum
17. September 2021 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihr Antrag vom 13. September 2021 nach § 7 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag vom 13. September 2021 nach § 7 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)
Datum
23. September 2021 08:19
Status