Suizide in JVAs

1. Wie viel Gefangene gab es in den einzelnen JVAs in den Jahren 2010 bis heute jeweils?
2. Wie viele Todesfälle gab es in den Jahren 2010 bis heute in den einzelnen JVAs jeweils?
3. Wie viele Suizide gab es in den Jahren 2010 bis heute in den einzelnen JVAs jeweils?

Bitte schlüsseln Sie bei allen drei Fragen die Angaben nach Justizvollzugsanstalt, Haftart (U-Haft, Strafhaft, …) und Geschlecht auf. Alle Fragen beziehen sich natürlich auf Hessen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. September 2021
  • Frist
    15. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viel G…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Suizide in JVAs [#228310]
Datum
13. September 2021 20:03
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viel Gefangene gab es in den einzelnen JVAs in den Jahren 2010 bis heute jeweils? 2. Wie viele Todesfälle gab es in den Jahren 2010 bis heute in den einzelnen JVAs jeweils? 3. Wie viele Suizide gab es in den Jahren 2010 bis heute in den einzelnen JVAs jeweils? Bitte schlüsseln Sie bei allen drei Fragen die Angaben nach Justizvollzugsanstalt, Haftart (U-Haft, Strafhaft, …) und Geschlecht auf. Alle Fragen beziehen sich natürlich auf Hessen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228310/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Ablehnung Es besteht kein Informationsanspruch.
Von
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung
Datum
20. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Es besteht kein Informationsanspruch.