Suizide März 2020 bis März 2021

Ich bitte 1. um Zusendung der Statistik zu Suiziden sowie zu versuchten Selbsttötungen.
Gerne aufgeschlüsselt in Alter , Geschlecht, Tätigkeit.
Ich bitte 2. um Sterbefallzahlen nach erfolgter Corona-Impfung.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich, mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Ergebnis der Anfrage

Die Statistik soll frühestens im August vorliegen, bis jetzt (10.09.) liegt noch nichts vor. Ähnliche Anfragen in anderen Jahren wurden zeitnah beantwortet. Gerade die Frage zur Sterblichkeit im Zusammenhang mit der Impfung ist eklatant wichtig. ...
Meine Frga ist, wieso ein Ministerium so verzögert arbeiten kann, wo wir uns doch in einer Pandemie befinden...?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • 2 Follower:innen
Eva-Mariaa Görres
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte 1. um Zusendung …
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Eva-Mariaa Görres
Betreff
Suizide März 2020 bis März 2021 [#215188]
Datum
15. März 2021 16:07
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte 1. um Zusendung der Statistik zu Suiziden sowie zu versuchten Selbsttötungen. Gerne aufgeschlüsselt in Alter , Geschlecht, Tätigkeit. Ich bitte 2. um Sterbefallzahlen nach erfolgter Corona-Impfung. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich, mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215188/
Mit freundlichen Grüßen Eva-Mariaa Görres
Statistisches Bundesamt
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15. März …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Suizide März 2020 bis März 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30455)
Datum
17. März 2021 09:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15. März 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30455 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr [geschwärzt], Sie haben mit Nachricht vom 15. März 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30455) eine Anfrage nach § 1 …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Suizide März 2020 bis März 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30455)
Datum
17. März 2021 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Sie haben mit Nachricht vom 15. März 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30455) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: 1. Statistik zu Suiziden sowie zu versuchten Selbsttötungen. Gerne aufgeschlüsselt in Alter , Geschlecht, Tätigkeit. 2. Sterbefallzahlen nach erfolgter Corona-Impfung. Aus dem Betreff Ihrer Nachricht schließen wir, dass Sie die Informationen zu Punkt 1 für den Zeitraum von März 2020 bis März 2021 wünschen. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Zu Punkt 1: Die Daten der Todesursachenstatistik für 2020 (und jünger) liegen leider derzeit im Statistischen Bundesamt noch nicht vor. Die Ergebnisse zum Berichtsjahr 2020 der Todesursachenstatistik werden voraussichtlich frühestens im August 2021 vorliegen. Ein exakter Veröffentlichungstermin kann diesbezüglich leider nicht prognostiziert werden, da die Todesursachenstatistik eine jährliche Vollerhebung bezogen auf ein Kalenderjahr ist. Die Aufbereitung der Daten geschieht zunächst in den Statistischen Landesämtern nach Vorliegen aller Fälle, eine Aufbereitung der Bundesergebnisse wird im Statistischen Bundesamt nach Vorliegen aller Landesergebnisse durchgeführt. Wir schlagen Ihnen vor, sich bezüglich der derzeit noch nicht verfügbaren Daten zu gegebener Zeit wieder an uns zu wenden. Zu Punkt 2: Auch die Sterbezahlen nach einer erfolgten Corona-Impfung werden (künftig) im Rahmen der Todesursachenstatistik vorliegen. Ab dem Jahr 2021 werden entsprechende Daten unter der Kategorie "U12.9 Unerwünschte Nebenwirkungen bei therapeutischer Anwendung von Impfstoffen gegen COVID-19, nicht näher bezeichnet" erfasst. Diese Daten liegen wie unter Punkt 1 dargestellt derzeit noch nicht vor; die dortigen Erläuterungen finden auch hier Anwendung. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: [geschwärzt] Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Auskünfte derzeit noch nicht mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] , [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]