Suizide vom Körschtalviadukt

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Anzahl der Suizide durch Fall vom Körschtalviadukt innerhalb der letzten 10 Jahre. Bitte pro Jahr aufschlüsseln.
- Anzahl der verhinderten Suizide auf dem Körschtalviadukt in dem genannten Zeitraum. Bitte pro Jahr aufschlüsseln.

Für Ihre Zusammenarbeit bei einem so ernsten Thema möchte ich mich bedanken.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl der S…
An Polizeipräsidium Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Suizide vom Körschtalviadukt [#261341]
Datum
19. Oktober 2022 20:40
An
Polizeipräsidium Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl der Suizide durch Fall vom Körschtalviadukt innerhalb der letzten 10 Jahre. Bitte pro Jahr aufschlüsseln. - Anzahl der verhinderten Suizide auf dem Körschtalviadukt in dem genannten Zeitraum. Bitte pro Jahr aufschlüsseln. Für Ihre Zusammenarbeit bei einem so ernsten Thema möchte ich mich bedanken. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261341/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Reutlingen
Sehr << Antragsteller:in >> das Landesinformationsfreiheitsgesetz räumt Antragstellern einen Anspruch…
Von
Polizeipräsidium Reutlingen
Betreff
WG: EXTERN Suizide vom Körschtalviadukt [#261341]
Datum
27. Oktober 2022 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das Landesinformationsfreiheitsgesetz räumt Antragstellern einen Anspruch auf Auskunft über bereits vorhandene Informationen nach § 3 Nummer 3 LIFG ein. Hieraus folgt für das Polizeipräsidium Reutlingen keine Pflicht zur bislang nicht vorhandenen, statistischen Aufbereitung oder die Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit von Informationen. (vgl. LReg LT-Drs. 15/7720) Das Polizeipräsidium Reutlingen führt keine Statistik über vollendete und/oder abgewendete Suizide auf dem Körschtalviadukt, L1202, Landkreis Esslingen. Um Ihrem Informationsinteresse dennoch nachzukommen, wurde eine elektronische Recherche zu Suizidvorgängen auf dem Körschtalviadukt, bei der möglicherweise nicht alle relevanten Vorgänge erfasst werden, mit nachfolgendem Ergebnis, durchgeführt: Jahr Anzahl Suizide 2014 1 2015 0 2016 0 2017 0 2018 2 2019 0 2020 0 2021 3 2022 2 Statistische Informationen zu verhinderten Suiziden liegen beim Polizeipräsidium Reutlingen nicht vor. Sie ließen sich zudem nicht valide darstellen, auch nicht zahlenmäßig. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Die separate Recherche zu meiner Anfrage we…
An Polizeipräsidium Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: EXTERN Suizide vom Körschtalviadukt [#261341]
Datum
27. Oktober 2022 11:58
An
Polizeipräsidium Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Die separate Recherche zu meiner Anfrage weiß ich sehr zu schätzen. Ihnen ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261341/