Sehr geehrter Herr Kempen,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.03.2022, mit der Sie die Herausgabe sämtlicher Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Schleswig-Holstein begehren. Der Begriff „Suizidpräventionsplan“ wird im Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein so nicht verwendet. Ich habe den Begriff „Suizidpräventionspläne“ jedoch entsprechend ausgelegt und auf alle Maßnahmen der Suizidprävention im Justizvollzug bezogen.
Das für den Justizvollzug zuständige Ministerium hat ein Informations- und Merkblatt, basierend auf Erkenntnissen sowohl der Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention im Justizvollzug sowie der Landesarbeitsgruppe Suizidprävention, erarbeitet. Es wendet sich an alle im Vollzug tätigen Bediensteten und dient als Orientierungshilfe im Umgang mit einer möglichen Suizidgefahr. Es ist sicherzustellen, dass das Informations- und Merkblatt allen Bediensteten zur Verfügung gestellt und mindestens einmal jährlich bekannt gegeben wird. In elektronischen Datenbanken der Anstalten sind die Broschüren (Heft I bis III) sowie der Flyer „Hinsehen, zuhören, reden“ der Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention im Justizvollzug eingestellt, um Übersichtlichkeit und Aktualität zu gewährleisten. Veränderungen und Aktualisierungen werden den Anstalten durch die Landesarbeitsgemeinschaft bekannt gegeben. Es werden zweimal jährlich Fortbildungsveranstaltungen angeboten, damit sich die Bediensteten aller Laufbahnen zum Thema Suizidprävention im Justizvollzug regelmäßig fortbilden können.
Eine Sensibilisierung für die Suizidprävention findet zudem bereits in der Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter des Allgemeinen Vollzugsdienstes statt, indem das Thema Suizidprävention einen festen Bestandteil des Curriculums darstellt.
Mit allen Gefangenen wird in der Aufnahmesituation sowie im weiteren Vollzugsverlauf eine mögliche Suizidalität abgeklärt. Eine Klärung erfolgt sowohl im Sofortgespräch als auch im Zugangsgespräch. Das Verfahren ist standardisiert. Bei sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten mit ausländischen Gefangenen wird ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin hingezogen bzw. die Möglichkeit des Videodolmetschens genutzt.
Die konkreten Ablaufpläne für den schleswig-holsteinischen Justizvollzug können aus Gründen der Sicherheit der Justizvollzugsanstalten nicht herausgegeben werden.
Die oben genannten Broschüren und Flyer erhalten Sie anbei. Weitere hilfreiche Informationen der Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention im Justizvollzug finden Sie unter
https://www.bag-suizidpraevention.de/.
Mit freundlichen Grüßen