Suizidpräventionspläne

Die Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Ihrem Bundesland in der aktuell gültigen Form.

Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz Ihres Landes, bzw. ersatzweise als Anfrage gemäß des Landespressegesetz zu verstehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Suizidprävent…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Suizidpräventionspläne [#244995]
Datum
30. März 2022 09:24
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Ihrem Bundesland in der aktuell gültigen Form. Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz Ihres Landes, bzw. ersatzweise als Anfrage gemäß des Landespressegesetz zu verstehen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen Anfragenr: 244995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244995/
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Kempen, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.03.2022, mit der Sie die Herausgabe sämtlicher Sui…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Suizidpräventionspläne [#244995]
Datum
12. April 2022 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempen, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.03.2022, mit der Sie die Herausgabe sämtlicher Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Schleswig-Holstein begehren. Der Begriff „Suizidpräventionsplan“ wird im Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein so nicht verwendet. Ich habe den Begriff „Suizidpräventionspläne“ jedoch entsprechend ausgelegt und auf alle Maßnahmen der Suizidprävention im Justizvollzug bezogen. Das für den Justizvollzug zuständige Ministerium hat ein Informations- und Merkblatt, basierend auf Erkenntnissen sowohl der Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention im Justizvollzug sowie der Landesarbeitsgruppe Suizidprävention, erarbeitet. Es wendet sich an alle im Vollzug tätigen Bediensteten und dient als Orientierungshilfe im Umgang mit einer möglichen Suizidgefahr. Es ist sicherzustellen, dass das Informations- und Merkblatt allen Bediensteten zur Verfügung gestellt und mindestens einmal jährlich bekannt gegeben wird. In elektronischen Datenbanken der Anstalten sind die Broschüren (Heft I bis III) sowie der Flyer „Hinsehen, zuhören, reden“ der Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention im Justizvollzug eingestellt, um Übersichtlichkeit und Aktualität zu gewährleisten. Veränderungen und Aktualisierungen werden den Anstalten durch die Landesarbeitsgemeinschaft bekannt gegeben. Es werden zweimal jährlich Fortbildungsveranstaltungen angeboten, damit sich die Bediensteten aller Laufbahnen zum Thema Suizidprävention im Justizvollzug regelmäßig fortbilden können. Eine Sensibilisierung für die Suizidprävention findet zudem bereits in der Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter des Allgemeinen Vollzugsdienstes statt, indem das Thema Suizidprävention einen festen Bestandteil des Curriculums darstellt. Mit allen Gefangenen wird in der Aufnahmesituation sowie im weiteren Vollzugsverlauf eine mögliche Suizidalität abgeklärt. Eine Klärung erfolgt sowohl im Sofortgespräch als auch im Zugangsgespräch. Das Verfahren ist standardisiert. Bei sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten mit ausländischen Gefangenen wird ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin hingezogen bzw. die Möglichkeit des Videodolmetschens genutzt. Die konkreten Ablaufpläne für den schleswig-holsteinischen Justizvollzug können aus Gründen der Sicherheit der Justizvollzugsanstalten nicht herausgegeben werden. Die oben genannten Broschüren und Flyer erhalten Sie anbei. Weitere hilfreiche Informationen der Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention im Justizvollzug finden Sie unter https://www.bag-suizidpraevention.de/. Mit freundlichen Grüßen