Suizidpräventionspläne

Die Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Ihrem Bundesland in der aktuell gültigen Form.

Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz Ihres Landes, bzw. ersatzweise als Anfrage gemäß des Landespressegesetz zu verstehen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: D…
An Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Suizidpräventionspläne [#244996]
Datum
30. März 2022 09:24
An
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Ihrem Bundesland in der aktuell gültigen Form. Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz Ihres Landes, bzw. ersatzweise als Anfrage gemäß des Landespressegesetz zu verstehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen Anfragenr: 244996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244996/
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Antrag auf Informationszugang nach dem IZG LSA Antwort wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:&…
Von
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem IZG LSA
Datum
25. April 2022 15:16
Status
Warte auf Antwort
Antwort wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem IZG LSA [#244996] Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine ladungsfäh…
An Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem IZG LSA [#244996]
Datum
3. Mai 2022 08:24
An
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine ladungsfähige Anschrift. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 244996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244996/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem IZG LSA [#244996] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfre…
An Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem IZG LSA [#244996]
Datum
8. Juni 2022 12:55
An
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Suizidpräventionspläne“ vom 30.03.2022 (#244996) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem IZG LSA [#244996] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfre…
An Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem IZG LSA [#244996]
Datum
15. Juni 2022 09:00
An
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Suizidpräventionspläne“ vom 30.03.2022 (#244996) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Antwort In der Sache kann ich nunmehr zu der im Justizvollzug Sachsen-Anhalt praktizierten Suizidprävention Folgen…
Von
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
21. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
In der Sache kann ich nunmehr zu der im Justizvollzug Sachsen-Anhalt praktizierten Suizidprävention Folgendes mitteilen: Suizidgefährdeten Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt in Sachsen-Anhalt gilt ein besonderes Augenmerk.
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Antwort [#244996] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort, mit der Sie mir (reichlich ver…
An Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Antwort [#244996]
Datum
4. Juli 2022 12:17
An
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort, mit der Sie mir (reichlich verspätet über die gesetzliche Frist hinaus) jedoch nur eine summarische Zusammenfassung der allgemeinen Richtlinien mitteilen. Ich hatte auf Basis des IZG LSA jedoch explizit die Zusendung der entsprechenden Pläne beantragt. Ich bitte Sie daher nochmals, mir die (in Ihrem Schreiben sogar explizit erwähnten) "Konzepte zur Suizidprophylaxe" zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Kempen, meine mit Schreiben vom 21.06.2022 ausführlich dargestellten Maßnahmen…
Von
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
7. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
336,4 KB
Sehr geehrter Herr Kempen, meine mit Schreiben vom 21.06.2022 ausführlich dargestellten Maßnahmen zum Umgang mit suizidgefährdeten Gefangenen sowie die angeführten 21.06.2022 möglichen Anordnungen zur Suizidprävention stellen die allgemeingültigen und verbindlichen Regelungen für den Justizvollzug Sachsen-Anhalt dar und gelten in allen Justizvollzugseinrichtungen Sachsen-Anhalts gleichermaßen. Sie entsprechen den von Ihnen thematisierten Suizidpräventionsplänen. Diese grundlegenden Vorgaben werden auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse fortlaufend angepasst und fortentwickelt. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Antwortbescheid [#244996] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben, das mich jedoch ein w…
An Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Antwortbescheid [#244996]
Datum
27. Juli 2022 20:30
An
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben, das mich jedoch ein wenig ratlos zurücklässt. So ganz kann ih mir nicht vorstellen, dass ein einseitiges Schreiben, in dem in einem Absatz auf die Existenz und Bedeutung von "anstaltsinternen Konzepte zur Suizidprophylaxe" verwiesen wird, ebendiese "anstaltsinternen Konzepte zur Suizidprophylaxe" darstellt. Insofern es tatsächlich so sein sollte, dass es im gesamten Strafvollzug Sachsen-Anhalts keine weiter detaillierten Konzepte zu diesem Thema gibt, bitte ich um eine kurze Bestätigung ihrerseits. Andernfalls würde ich meinen Antrag um Missverständnissen vorzubeugen und unter Verweis auf meine Nachricht vom 4. Juli 2022 noch einmal konkretisieren und bitte um Zusendung der in Ihrer Nachricht vom 21. Juni erwähnten "anstaltsinternen Konzepte zur Suizidprophylaxe" in den jeweiligen Fassungen der einzelnen JVAs/JSAs Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Kempen, mit meinem Schreiben vom 21.06.2022 habe ich Ihnen die im Land Sachsen…
Von
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
9. August 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
653,1 KB
Sehr geehrter Herr Kempen, mit meinem Schreiben vom 21.06.2022 habe ich Ihnen die im Land Sachsen-Anhalt praktizierte Suizidprävention im Justizvollzug umfassend dargestellt. Die Gesundheit der Gefangenen hat für den Justizvollzug oberste Priorität. Vor diesem Hintergrund wird durch alle Bediensteten im Justizvollzug Sachsen-Anhalt anknüpfend an § 7 Abs. 2 JVollzGB | LSA besonderes Augenmerk auf die Verhütung von Selbsttötungen gerichtet. Um Wiederholungen zu vermeiden, erlaube ich mir wegen der weiteren Einzelheiten zu den Rahmenbedingungen der Suizidprävention im Justizvollzug Sachsen-Anhalt auf den Inhalt des o. g. Schreibens zu verweisen. Mit E-Mail vom 27.07.2022 haben Sie nunmehr um Übersendung von Konzepten zur Suizidprophylaxe gebeten. Diesbezüglich bitte ich um Verständnis, dass eine Übermittlung der Suizidpräventionspläne für die Justizvollzugseinrichtungen in Sachsen-Anhalt aus Gründen der Sicherheit nicht möglich ist. Vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass sich die Auskunftserteilung auf Ihre Anfrage nach § 70 des Vierten Buches Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt (JVollzGB IV LSA) richtet. Gemäß § 70 Absatz 9 JVollzGB I LSA finden weitergehende Auskunftsrechte nach allgemeinen Gesetzen für den Bereich des Justizvollzuges keine Anwendung. Die Vorschrift stellt klar, dass es sich bei den Regelungen des JVollzGB IV LSA um abschließende Sonderreglungen handelt. Die gesetzlich verankerte Sperrwirkung lässt einen Rückgriff auf das allgemeine Informationsfreiheitsgesetz oder Informationszugangsgesetz nicht zu. Diese gesetzliche Sperrwirkung ist insbesondere aus Gründen der Sicherheit der Anstalten und zum Schutz der Allgemeinheit unabdingbar, um jederzeit beispielsweise den Inhalt von Sicherungsvorkehrungen und -einrichtungen, Alarmplänen oder Vorgehensweisen und Verhaltensanweisungen der Anstalten bei Vorkommnissen im Justizvollzug wirksam geheim halten zu können. Im Auftrag