Suizidpräventionspläne

Die Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Ihrem Bundesland in der aktuell gültigen Form.

Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz Ihres Landes, bzw. ersatzweise als Anfrage gemäß des Landespressegesetz zu verstehen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Suizidpräventio…
An Niedersächsisches Justizministerium Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Suizidpräventionspläne [#244997]
Datum
30. März 2022 09:24
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Ihrem Bundesland in der aktuell gültigen Form. Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz Ihres Landes, bzw. ersatzweise als Anfrage gemäß des Landespressegesetz zu verstehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen Anfragenr: 244997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244997/
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)

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Niedersächsisches Justizministerium
Sehr geehrter Herr Kempen, vielen Dank für Ihre Anfrage an die Pressestelle des Niedersächsischen Justizminister…
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
WG: Suizidpräventionspläne [#244997]
Datum
4. April 2022 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempen, vielen Dank für Ihre Anfrage an die Pressestelle des Niedersächsischen Justizministeriums. Sie nutzen für Ihre Anfrage einen Vordruck der Plattform „Frag den Staat“. Dieser Vordruck benennt als Rechtsgrundlage für die erbetene Auskunft das Niedersächsische Umweltinformationsgesetzes und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation. Diese Rechtsgrundlagen sind hier offenkundig nicht einschlägig, denn Sie interessieren sich für die Suizidprävention im niedersächsischen Justizvollzug. Da ich mich erinnern kann, dass Sie journalistisch tätig sind, kann ich Ihnen aber gleichwohl gerne Informationen zu den zentralen Maßnahmen der Suizidprävention zukommen lassen. Die Suizidprävention im niedersächsischen Justizvollzug setzt bereits bei der Ausbildung der Bediensteten an. Ausbildungsinhalte sind etwa die psychischen und sozialen Folgen einer Inhaftierung, Ursachen und Informationen über Suizide, Interventionen bei Suizidalität und Suizidprophylaxe. In der Fortbildung wird dieses Thema für alle im Justizvollzug tätigen Bediensteten regelmäßig jährlich angeboten, für die in den Justizvollzugseinrichtungen tätigen Psychologinnen und Psychologen wird zusätzlich jährlich eine berufsgruppenspezifische Fortbildung angeboten. Mit allen Gefangenen wir im Aufnahmeverfahren zu zwei Zeitpunkten in unabhängigen Gesprächen eine mögliche Suizidalität abgeklärt: zum ersten Mal im Rahmen des verbindlichen Zugangsgesprächs und zum zweiten Mal im sogenannten Aufnahmegespräch. Angesichts empirischer Erkenntnisse, wonach die Suizidgefahr zu Beginn der Haft und besonders in den ersten zwei Wochen der Untersuchungshaft am höchsten ist, wird im Zusammenwirken mit Seelsorgerinnen und Seelsorgern eine sog. „Seelsorge am Telefon“ durchgeführt. Mit der flächendeckenden Einführung der Haftraumtelefonie im geschlossenen Regelvollzug des niedersächsischen Justizvollzuges wurden mit Abschluss im Juli 2020 sukzessive die allein der Seelsorge am Telefon gewidmeten Endgeräte abgebaut. Nunmehr besteht durch eine Kurzwahloption bei den Haftraumtelefonen, für die das Angebot freigeschaltet ist, die Möglichkeit, die Seelsorge am Telefon zu erreichen. Die Gefangenen haben so die Möglichkeit, täglich in der Zeit zwischen 21.00 und 06.00 Uhr mit einer Gefängnisseelsorgerin oder einem Gefängnisseelsorger zu sprechen. Für die Gespräche gilt die seelsorgerische Schweigepflicht. Alle Justizvollzugseinrichtungen verfügen über Regelungen, in denen Anzeichen für Suizidgefahr geschildert und Hinweise zum Umgang mit suizidgefährdeten Gefangenen gegeben werden. Da insbesondere bei der Einschätzung der Suizidgefahr Dolmetscherdienste auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten erforderlich sind, hat Niedersachsen das Videodolmetschen eingeführt. Hilfreich für Ihr Thema könnte ggf. auch diese Seite sein: Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention im Justizvollzug (bag-suizidpraevention.de)<https://www.bag-suizidpraevention.de/> Viele Grüße