Suizidpräventionspläne

Die Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Ihrem Bundesland in der aktuell gültigen Form.

Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz Ihres Landes, bzw. ersatzweise als Anfrage gemäß des Landespressegesetz zu verstehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Suizidpräventionspläne [#244999]
Datum
30. März 2022 09:24
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Ihrem Bundesland in der aktuell gültigen Form. Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz Ihres Landes, bzw. ersatzweise als Anfrage gemäß des Landespressegesetz zu verstehen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen Anfragenr: 244999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244999/
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrte(r) Aiko Kempen, Ihre Anfrage zu den Suizidpräventionsmaßnahmen für den Justizvollzug wurde an mich z…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz Anfrage Suizidpräventionspläne
Datum
12. April 2022 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte(r) Aiko Kempen, Ihre Anfrage zu den Suizidpräventionsmaßnahmen für den Justizvollzug wurde an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Suizidprävention ist dem Berliner Justizvollzug ein bedeutendes Anliegen. Bereits im Jahr 2017 hat die SenJustVA in Zusammenarbeit mit dem "Kriminologischen Dienst für den Justizvollzug und die Sozialen Dienste Berlin" unter Mitwirkung der Justizvollzuganstalten das beigefügte Empfehlungspapier erarbeitet. Die darin beschriebenen Empfehlungen dienen als Vorlage der Präventionsarbeit in den Justizvollzugsanstalten. Für diese Form der Akteneinsicht im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetztes erhebe ich keine Kosten. Freundliche Grüße