Suizidpräventionspläne

Die Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Ihrem Bundesland in der aktuell gültigen Form.

Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz Ihres Landes, bzw. ersatzweise als Anfrage gemäß des Landespressegesetz zu verstehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Suizidprä…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Suizidpräventionspläne [#244988]
Datum
30. März 2022 09:24
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Ihrem Bundesland in der aktuell gültigen Form. Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz Ihres Landes, bzw. ersatzweise als Anfrage gemäß des Landespressegesetz zu verstehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen Anfragenr: 244988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244988/
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Suizidpräventionspläne“ vom 30.03.2022 (#24498…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Suizidpräventionspläne [#244988]
Datum
3. Mai 2022 08:34
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Suizidpräventionspläne“ vom 30.03.2022 (#244988) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Kempen, Ihre Email vom 30. Marz 2022 habe ich erhalten und bedanke mich für Ih…
Von
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
10. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, Ihre Email vom 30. Marz 2022 habe ich erhalten und bedanke mich für Ihr Interesse am hessischen Justizvollzug. Sie begehren Auskunft nach § 80 HDSIG zu dem Thema Suizidprävention im Hessischen Justizvollzug. Ich habe Ihr Anliegen geprüft und kann Ihnen zu Ihren Fragen leider keine Auskunft erteilen. Gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 4 HDSIG besteht kein Informationsanspruch gegenüber Justizvollzugsbehörden, soweit sie im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln. Sowohl das Hessische Ministerium der Justiz als Aufsichtsbehörde wie auch die hessischen Justizvollzugsanstalten stellen Behörden im Sinne der vorgenannten Vorschrift dar. Suizidpraventionspläne sind Teil der justiziellen Tätigkeit im Sinne der vorgenannten Vorschrift. Die von Ihnen erbetene Auskunft kann somit nicht erteilt werden und ist daher auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt möglich (§ 87 Abs. 3 Satz 2 HDSIG). Andere Grundlagen für Informationsansprüche sind vorliegend nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Suizidpräventionspläne“ vom 30.03.2022 (#24498…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Suizidpräventionspläne [#244988]
Datum
16. Mai 2022 11:40
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Suizidpräventionspläne“ vom 30.03.2022 (#244988) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Verweis auf § 3 HPresseG bitte ich freundlich um eine Auskunft zu folgenden …
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Suizidpräventionspläne [#244988]
Datum
8. Juni 2022 12:51
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
presseausweis-2022-aiko-kempen.png
6,1 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Verweis auf § 3 HPresseG bitte ich freundlich um eine Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Führt das HDMJ gesonderte "Suizidpräventionspläne" für den Strafvollzug? 2. Wenn ja, welche speziellen Maßnahmen schreibt das HDMJ vor, um dem erhöhten Suizidrisiko im Strafvollzug Rechnung zu tragen und Suiziden präventiv entgegenzuwirken? Zudem bitte ich, sofern vorhanden, um die Übersendung der entsprechenden Pläne. Einen aktuellen Presseausweis zur Legitimation habe ich angehängt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Presseanfrage vom 8.6.2022 bzgl der Suizidprävention im Hessischen Strafvoll…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Suizidpräventionspläne [#244988]
Datum
15. Juni 2022 09:04
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Presseanfrage vom 8.6.2022 bzgl der Suizidprävention im Hessischen Strafvollzug wurde bisher nicht von Ihnen beantwortet. Ich bitte daher erneut um eine entsprechende Auskunft und verweise auf § 3 HPresseG. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Sehr geehrter Herr Kempen, Ihre Anfrage beantworten wir gerne wie folgt: Suizidprävention hat im hessischen Jus…
Von
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Betreff
AW: Suizidpräventionspläne [#244988]
Datum
23. Juni 2022 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempen, Ihre Anfrage beantworten wir gerne wie folgt: Suizidprävention hat im hessischen Justizvollzug einen ganz besonderen Stellenwert und fokussiert sich vor allem auf eine erfolgreiche Früherkennung von Suizidgefährdung. Da die individuellen Krisensituationen und Krisenverläufe der Inhaftierten sehr unterschiedlich sind, wird ein umfassendes Maßnahmenbündel auf verschiedenen Handlungsebenen während des gesamten Vollzugsverlaufs vorgehalten. Die wesentlichen Eckpunkte der Suizidprävention sind über die Früherkennung hinaus: • Rechtzeitiges Einleiten diagnostischer und intervenierender Maßnahmen, • teamorientiertes Abstimmen aller Maßnahmen, • gestufte, kontinuierliche Gestaltung des Interventionsprozesses, • nachgehende Beobachtung und Betreuung der Gefangenen. In der vollzugspraktischen Umsetzung bedeutet dies, dass bei Neueintritt von Gefangenen in eine Justizvollzugsanstalt Anzeichen auf ein mögliches Suizidrisiko erfasst und durch das Fachpersonal, insbesondere Psychologinnen und Psychologen sowie Psychiaterinnen und Psychiater, bewertet werden. Dies geschieht auf der Grundlage wissenschaftlich anerkannter Merkmalskombinationen, die u. a. im ICD-11 enthalten sind, und die es erlauben, tatsächlich suizidgefährdete Gefangene möglichst präzise zu identifizieren. Insbesondere Symptome, die das Erkennungs- und Wahrnehmungsvermögen, die Stimmung und das Verhalten betreffen, sind hierbei maßgeblich. Sprachhemmnisse werden hierbei berücksichtigt. Zudem ist im weiteren Haftverlauf auf besonders kritische Situationen zu achten, die bekanntermaßen eine erhöhte Suizidgefährdung mit sich ziehen können. Dies gilt beispielsweise für bedeutsame Gerichtstermine und damit verbundene Entscheidungen oder auch in Bezug auf Trennung oder Verlust von Angehörigen. Die insbesondere durch solche Ereignisse hervorgerufenen Verhaltensänderungen werden systematisch erfasst und wiederum durch Fachkräfte, vor allem des Medizinischen, Psychiatrischen und Psychologischen Dienstes bewertet. Darüber hinaus achtet der medizinische Dienst in Sprechstunden einzelfall- oder anlassbezogen auf das Vorliegen einer Suizidgefährdung. Im Falle einer Einschätzung einer vorliegenden Suizidgefährdung sind, neben der fortwährenden psychosozialen bzw. therapeutischen Betreuung, ggfs. auch Maßnahmen der Sicherung, um selbst- und/oder fremdgefährdendem Verhalten entgegenzuwirken, anzuordnen. Zu diesen möglichen Maßnahmen zählen u. a. gemeinschaftliche Unterbringung, Sichtkontrollen oder eine Unterbringung in einem Haftraum mit Kameraüberwachung. Grundsätzlich ist eine Entscheidung darüber, welche suizidpräventive Maßnahme ergriffen wird, eine prognostische Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der damit einhergehenden Einschränkung und möglichen Belastung für die Betroffenen. Suizidprävention und die darauf beruhenden Maßnahmen gehören zu den Standards der vollzuglichen Behandlung im hessischen Justizvollzug. Das Maßnahmenangebot zur psychosozialen bzw. therapeutischen Betreuung und Behandlung variiert in Abhängigkeit zu den individuellen Bedürfnissen der Suizidgefährdeten. Auf einer multidimensionalen Ebene wird den Betroffenen vor allem in Gesprächsgruppen, einzeltherapeutischen Sitzungen und gestalterischen, künstlerischen Kursen Unterstützung zuteil. Diesen Ansatz verfolgt auch das seit 2006 im hessischen Justizvollzug etablierte sogenannte „Risk Assessment“. Darüber hinaus wird ganz besonderen Wert auf die Qualifizierung zur Suizidprävention aller im Justizvollzug Tätigen gelegt. Im Rahmen der Ausbildung neuer Bediensteter ist die Suizidprävention ein fester und wesentlicher Bestandteil. Es wird Wissen zum Umgang mit Suizidgefährdung vermittelt, um von Anfang an Handlungssicherheit im Erkennen einer Gefährdung und dem Veranlassen suizidpräventiver Maßnahmen zu gewährleisten. Weiterhin ist das Thema Suizidprävention für alle im Justizvollzug tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest verankert im Fortbildungsangebot des hessischen Justizvollzugs. Zudem sind der psychologische, der medizinische sowie der Sozialdienst für akute Krisenfälle und zur nachhaltigen Behandlung Suizidgefährdeter besonders geschult. Gerne nehmen wir im Übrigen auf die anliegende Broschüre Bezug, der Sie nähere Informationen zur Suizidprävention im hessischen Justizvollzug entnehmen können. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente