Suizidpräventionspläne

Die Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Ihrem Bundesland in der aktuell gültigen Form.

Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz Ihres Landes, bzw. ersatzweise als Anfrage gemäß des Landespressegesetz zu verstehen.

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  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Suizidpräventionspläne [#244991]
Datum
30. März 2022 09:24
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Ihrem Bundesland in der aktuell gültigen Form. Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz Ihres Landes, bzw. ersatzweise als Anfrage gemäß des Landespressegesetz zu verstehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen Anfragenr: 244991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244991/
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
1451 E - Z. 11/22 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Ant…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Suizidpräventionspläne [#244991]
Datum
7. April 2022 14:42
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 11/22 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 30.03.2022 Anlage 1 Sehr geehrter Herr Kempen, Ihr o.g. Antrag ist am 30.03.2022 im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Nach § 4 Absatz 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe des IFG NRW gegenüber den im Gesetz genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Ein Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem IFG NRW setzt die Angabe des vollständigen Namens sowie der (ladungsfähigen) Anschrift des Antragstellers voraus. Ohne diese Angaben kann zum einen das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals „natürliche Person“ im Sinne des § 4 Absatz 1 IFG NRW und damit die Anspruchsberechtigung nicht überprüft werden. Zum anderen vermag ohne sie auch ein Verwaltungsverfahren nicht wirksam in Gang gebracht zu werden. So muss die Behörde u.a. in der Lage sein, die Handlungsfähigkeit des Antragstellers im Sinne von § 12 VwVfG NRW zu überprüfen. Dies erfordert es grundsätzlich, den Antragsteller mit dem vollständigen Namen, der Adresse und in Zweifelsfällen auch mit dem Geburtsdatum oder weiteren Angaben zu erfassen. Ohne diese Angaben könnte zudem ein etwaiger ablehnender Bescheid nach § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 37 VwVfG NRW erlassen werden (vgl. auch VG Lüneburg, Beschluss vom 23.06.2020 - 2 B 48/20 -, juris Rn. 42). Aus diesem Grund bitte ich Sie, zur Ergänzung Ihrer persönlichen Angaben Ihre (ladungsfähige) Anschrift mitzuteilen. Weder eine c/o-Adresse noch ein Postfach erfüllt diese Voraussetzung (vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 11.01.2012 - 3 D 157/11-, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.05.2014 - 16 U 4/14-, juris Rn. 15). Vorsorglich weise ich darauf hin, dass vor dem Eingang der ergänzenden Angaben die Frist nach § 5 Absatz 2 IFG NRW nicht zu laufen beginnt und eine Prüfung Ihres Antrages nicht erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> Danke für Ihre Rückmeldung. Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung und Sichtun…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: WG: Suizidpräventionspläne [#244991]
Datum
12. April 2022 09:20
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Danke für Ihre Rückmeldung. Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung und Sichtung der von Ihnen angemerkten Entscheidung möchte ich abermals darauf verweisen, dass es sich bei der von mir angegebenen Anschrift (meine persönliche Redaktionsanschrift im Rahmen der journalistischen Tätigkeit) um eine ladungsfähige Anschrift im juristischen Sinne handelt. Insbesondere Ihr Verweis auf § 12 VwVfG. NRW wirkt in diesem Zusammenhang äußerst befremdlich und nicht nachvollziehbar. Ich fordere Sie daher nochmals freundlich auf, meinen Antrag fristgerecht zu bearbeiten. Sollten Sie sich weiterhin weigern, meine ladungsfähige Anschrift als solche anzuerkennen, werde ich dies nötigenfalls gerichtlich durchsetzen, auch wenn ich dies im Sinne effektiven Verwaltungsarbeit gerne vermeide. Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen Anfragenr: 244991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244991/ Postanschrift Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, ich bin ab dem 19.04.2022 wieder erreichbar. Ihre E-Mail wurde …
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: WG: Suizidpräventionspläne [#244991]
Datum
12. April 2022 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, ich bin ab dem 19.04.2022 wieder erreichbar. Ihre E-Mail wurde nicht weitergeleitet. Dienstliche Post senden Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. In dringenden Fällen senden Sie die E-Mail bitte an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Ihnen diese Meldung nur einmal übermittelt wird. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Rückmeldung. Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung und Sicht…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Suizidpräventionspläne [#244991]
Datum
12. April 2022 09:30
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Rückmeldung. Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung und Sichtung der von Ihnen angemerkten Entscheidung möchte ich abermals darauf verweisen, dass es sich bei der von mir angegebenen Anschrift (meine persönliche Redaktionsanschrift im Rahmen der journalistischen Tätigkeit) um eine ladungsfähige Anschrift im juristischen Sinne handelt. Insbesondere Ihr Verweis auf § 12 VwVfG. NRW wirkt in diesem Zusammenhang äußerst befremdlich und nicht nachvollziehbar. Ich fordere Sie daher nochmals freundlich auf, meinen Antrag fristgerecht zu bearbeiten. Sollten Sie sich weiterhin weigern, meine ladungsfähige Anschrift als solche anzuerkennen, werde ich dies nötigenfalls gerichtlich durchsetzen, auch wenn ich dies im Sinne effektiven Verwaltungsarbeit gerne vermeide. Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen Anfragenr: 244991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244991/ Postanschrift Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen 1451 E - Z. 11/22 Mit freundlichen G…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Datum
19. April 2022 14:07
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 11/22 Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#244991] Sehr geehrte Damen und H…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#244991]
Datum
3. Mai 2022 08:28
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrem letzten Schreiben kann ich keinerlei Rechtsgrundlage dafür entnehmen, warum Sie meine ladungsfähige Anschrift nicht als solche akzeptieren wollen. Ich fordere Sie daher nochmals auf, meinen Antrag in der ursprünglichen Form fristgemäß zu bearbeiten und möchte darauf verweisen, dass ich meinen Auskunftsanspruch andernfalls gerichtlich durchsetzen werde. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 244991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244991/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#244991] Sehr geehrte Damen und H…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#244991]
Datum
5. Mai 2022 13:57
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Informationsfreiheitsanfrage „Suizidpräventionspläne“ vom 30.03.2022 zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>