Suizidpräventionspläne

Die Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Ihrem Bundesland in der aktuell gültigen Form.

Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz Ihres Landes, bzw. ersatzweise als Anfrage gemäß des Landespressegesetz zu verstehen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Suizidpräv…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Suizidpräventionspläne [#244986]
Datum
30. März 2022 09:24
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Suizidpräventionspläne für den Strafvollzug in Ihrem Bundesland in der aktuell gültigen Form. Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz Ihres Landes, bzw. ersatzweise als Anfrage gemäß des Landespressegesetz zu verstehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen Anfragenr: 244986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244986/
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Kempen, vielen Dank für Ihre E-Mail. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
WG: Suizidpräventionspläne
Datum
31. März 2022 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempen, vielen Dank für Ihre E-Mail. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen: Der bayerische Justizvollzug misst der Suizidprävention eine sehr hohe Bedeutung bei. Mit einem Bündel an Maßnahmen unternehmen die Justizvollzugsanstalten alles ihnen Mögliche, um Selbsttötungen soweit möglich zu verhindern: * Bereits beim Zugang des Gefangenen wird im Rahmen des Zugangsgesprächs und der ärztlichen Untersuchungen besonderes Augenmerk auf das Erkennen einer Suizidgefahr und die Betreuung suizidgefährdeter Gefangener gelegt. Die Abklärung einer Suizidgefahr ist auch Gegenstand des von den Fachdiensten mit den Gefangenen geführten Zugangsgesprächs bei der Aufnahme. * Jeder Bedienstete, der eine Gefahr für die gesundheitlichen Verhältnisse zu erkennen glaubt, ist verpflichtet, diese unverzüglich zu melden. * Um die Vollzugsbediensteten dafür zu sensibilisieren, Anzeichen für Suizidgedanken bei Gefangenen zu erkennen, ist das Thema Suizidprophylaxe immer wieder Gegenstand der Aus- und Fortbildung der Justizvollzugsbediensteten * Speziell in sich krisenhaft zuspitzenden Situationen erfahren die Gefangenen eine entsprechende psychologische oder psychiatrische Betreuung durch die Fachdienste der Anstalten oder durch externe Psychologen und Psychiater. * Ist eine psychiatrische oder neurologische Behandlung erforderlich, werden die Inhaftierten ggf. für die Dauer der Behandlungsbedürftigkeit in die psychiatrischen Abteilungen der Justizvollzugsanstalten Straubing oder Würzburg bzw. in das zuständige Bezirkskrankenhaus überstellt * Daneben kommt auch die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Gefangenen in Betracht. Soweit Maßnahmen erforderlich sind, werden diese auf den Einzelfall abgestimmt. Seit Juli 2017 werden zudem in allen bayerischen Justizvollzugsanstalten sogenannte "Suizidkonferenzen" nach Selbsttötungen durchgeführt. Ziel ist es, einen Erkenntnisgewinn anzustreben, ob und gegebenenfalls wie eine Optimierung der Suizidprävention in den Justizvollzugsanstalten erreicht werden kann. Konzepte und Maßnahmen zur Suizidprävention werden aufgrund gewonnener Erfahrungen, Anregungen aus der Vollzugspraxis und neuer Erkenntnisse fortlaufend überprüft und erforderlichenfalls angepasst. Ich hoffe, mit diesen Informationen konnte ich Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht in der Sie mir die Grundzüge der Suizidprävention im…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: WG: Suizidpräventionspläne [#244986]
Datum
31. März 2022 09:38
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht in der Sie mir die Grundzüge der Suizidprävention im bayerischen Strafvollzug zusammenfassen. Ich möchte Sie jedoch bitten, mir den vollständigen Suizidpräventionsplan für den bayerischen Strafvollzug zukommen zu lassen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen Anfragenr: 244986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244986/

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Kempen, die in unserer heutigen E-Mail dargestellten Maßnahmen bilden das Grundgerüst der Suiz…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
WG: Suizidpräventionspläne
Datum
31. März 2022 18:30
Status
Sehr geehrter Herr Kempen, die in unserer heutigen E-Mail dargestellten Maßnahmen bilden das Grundgerüst der Suizidprävention des bayerischen Justizvollzugs und entsprechen dem von Ihnen angeforderten Suizidpräventionsplan. Dieses ist für alle bayerischen Justizvollzugsanstalten verbindlich, unterliegt einer ständigen Überprüfung und wird seit Jahren erfolgreich angewandt. Mit freundlichen Grüßen