Suizidversuche von Kindern und Jugendlichen

Laut Presseberichten kam es in Deutschland zuletzt zu vermehrten Suizidversuchen bei Kindern und Jugendlichen. Dieser Bericht[1] notiert eine Zunahme von suizidbedingten Aufenthalten in der Jugend-Psychiatrie Dortmund. Eine kleine Anfrage an das bayerische Bundesinnenministerium brachte einen Anstieg der Suizide in der Altersgruppe bis 14 Jahre zutage.[2] Das AKH Wien in Österreich notierte eine Verdoppelung der Suizidversuchen.[3]

Meine Fragen sind genau dieselben wie jene in der verlinkten kleinen Anfrage:[2]

1. Wie viele Kinder und Jugendliche haben in den letzten fünf Jahren in NRW Suizidversuche unternommen (bitte jährlich nach Altersgruppen aufschlüsseln)?

2. Wie viele sind davon gestorben (bitte ebenfalls aufschlüsseln)?

3. Wie viele mussten davon (intensiv-)medizinisch behandelt werden (bitte auch aufschlüsseln)?

[1] https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/corona-folgen-jeden-tag-ein-kind-mit-suizid-versuch-in-dortmund-w1691007-p-2000358260/

[2] http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0019862.pdf

[3] https://wien.orf.at/stories/3132111/

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  • Datum
    19. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Thomas Kubo
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thomas Kubo
Betreff
Suizidversuche von Kindern und Jugendlichen [#241384]
Datum
19. Februar 2022 21:17
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Presseberichten kam es in Deutschland zuletzt zu vermehrten Suizidversuchen bei Kindern und Jugendlichen. Dieser Bericht[1] notiert eine Zunahme von suizidbedingten Aufenthalten in der Jugend-Psychiatrie Dortmund. Eine kleine Anfrage an das bayerische Bundesinnenministerium brachte einen Anstieg der Suizide in der Altersgruppe bis 14 Jahre zutage.[2] Das AKH Wien in Österreich notierte eine Verdoppelung der Suizidversuchen.[3] Meine Fragen sind genau dieselben wie jene in der verlinkten kleinen Anfrage:[2] 1. Wie viele Kinder und Jugendliche haben in den letzten fünf Jahren in NRW Suizidversuche unternommen (bitte jährlich nach Altersgruppen aufschlüsseln)? 2. Wie viele sind davon gestorben (bitte ebenfalls aufschlüsseln)? 3. Wie viele mussten davon (intensiv-)medizinisch behandelt werden (bitte auch aufschlüsseln)? [1] https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/corona-folgen-jeden-tag-ein-kind-mit-suizid-versuch-in-dortmund-w1691007-p-2000358260/ [2] http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0019862.pdf [3] https://wien.orf.at/stories/3132111/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 241384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241384/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Thomas Kubo << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Kubo
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Kubo, mit Ihrem Antrag vom 19. Februar 2022 begehrten Sie beim Ministerium des Innern des Land…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 2022-02-21 - Abgabe IFG-Geschäftsstelle - Kubo, Thomas - Suizidversuche von Kindern und Jugendlichen [#241384]
Datum
8. März 2022 17:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kubo, mit Ihrem Antrag vom 19. Februar 2022 begehrten Sie beim Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Zugang zu hier vorhandenen Informationen bezüglich nachfolgender Fragestellungen: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche haben in den letzten fünf Jahren in NRW Suizidversuche unternommen (bitte jährlich nach Altersgruppen aufschlüsseln)? 2. Wie viele sind davon gestorben (bitte ebenfalls aufschlüsseln)? 3. Wie viele mussten davon (intensiv-)medizinisch behandelt werden (bitte auch aufschlüsseln)?. Die nachgefragten Daten liegen dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vor. Mit freundlichem Gruß
Thomas Kubo
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Auskunft. Die gegebene Antwort verwundert und schockiert mi…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thomas Kubo
Betreff
AW: WG: 2022-02-21 - Abgabe IFG-Geschäftsstelle - Kubo, Thomas - Suizidversuche von Kindern und Jugendlichen [#241384]
Datum
8. März 2022 18:13
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Auskunft. Die gegebene Antwort verwundert und schockiert mich. Ich hätte erwartet, dass unter den gegebenen Umständen eine einfache Abfrage der Polizeilichen Kriminalstatistik, wie sie eben in Bayern erfolgte (s. Link [2]), unmittelbar Einblick in das Geschehen gibt. Nach meinem Verständnis ist das Landeskriminalamt auch direkt dem Innenministerium NRW unterstellt. Wie können die Daten also in NRW nicht vorliegen und in Bayern schon? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 241384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241384/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Thomas Kubo << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Kubo, auf Ihre Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung: Eine Beantwortung der aufgeworfenen Fr…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: 2022-02-21 - Abgabe IFG-Geschäftsstelle - Kubo, Thomas - Suizidversuche von Kindern und Jugendlichen [#241384]
Datum
15. März 2022 17:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kubo, auf Ihre Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung: Eine Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellungen auf Basis des Datenbestandes der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen (PKS NRW) ist nicht möglich, da Suizidversuche/Suizide wegen mangelnder Tatbestandsmäßigkeit straflos sind und somit in der PKS NRW nicht erfasst werden. Auch wenn Sie zutreffenderweise feststellen, dass das Landeskriminalamt NRW eine dem Ministerium des Innern des Landes NRW nachgeordnete Landesoberbehörde ist, so ist hier jedoch anzumerken, dass bei einem IFG-Antrag nur der Zugang zu bei der angefragten öffentlichen Stelle vorhandenen amtlichen Informationen besteht (§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 IFG NRW). Eine Pflicht der angefragten Stelle zur Erstellung oder zur Beschaffung der gewünschten Informationen von anderen Behörden begründet das IFG NRW hingegen nicht. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, einen entsprechenden IFG-Antrag ebenfalls an das Landeskriminalamt NRW zu stellen. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass die Beantwortung parlamentarischer Informationsbedarfe, wie z.B. Kleiner Anfragen, der Kontrolle der Landesregierung durch im Landtag vertretene Abgeordnete dienen. Hierbei sind regelmäßig verschiedene Ressorts der Landesregierung berührt. So war bei der parlamentarischen Anfrage in Bayern neben dem Innenressort auch das Gesundheitsressort berührt. Das Land NRW ermöglicht jedoch im Rahmen der Regelungen des IFG NRW auch Bürgerinnen und Bürgern ("natürliche Person" - § 4 Abs. 1 IFG NRW) bei öffentlichen Stellen einen weitgehend voraussetzungslosen Auskunftsanspruch zu stellen, der aber - wie ausgeführt - auf die vorhandenen Informationen begrenzt ist. Ich bedaure, Ihnen auch weiterhin keine entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen zu können. Mit freundlichem Gruß