Suizidzahlen Berliner Polizei

ich bitte Sie mir die Suizidzahlen der Mitarbeitenden der Berliner Polizei von 2015-2021 zur Verfügung zu stellen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    9. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Suizidzahlen Berliner Polizei [#256751]
Datum
9. August 2022 15:01
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte Sie mir die Suizidzahlen der Mitarbeitenden der Berliner Polizei von 2015-2021 zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256751/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. August 2022 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre nachfolgende IFG-Anfrage vom 09.08.2022, teile ich I…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Suizidzahlen Berliner Polizei [#256751]
Datum
10. August 2022 08:21
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre nachfolgende IFG-Anfrage vom 09.08.2022, teile ich Ihnen mit, dass ich Ihren Antrag an die Polizei Berlin zu Bescheidung abgegeben habe. Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 IFG ist der Antrag auf Aktenauskunft bei der öffentlichen Stelle zu stellen, die die Akten führt. Dies ist vorliegend die Polizei Berlin. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 IFG habe ich Ihren Antrag daher unverzüglich weitergeleitet. Sie werden von dort zeitnah eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihr Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9.August 2022 (#256751), Aktenzeichen IFG 107.22 Sehr g…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihr Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9.August 2022 (#256751), Aktenzeichen IFG 107.22
Datum
12. August 2022 11:24
Status
image001.png
4,9 KB


Sehr geehrte Damen und Herren (<< Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >>), ich bitte um Mitteilung Ihres Namens und Ihrer Anschrift. Die Angaben sind erforderlich, um eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen. Sofern mir Ihr Name und Ihre Anschrift bis zum 9. September 2022 nicht vorliegen, bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht weiter erfolgt. Mit freundlichen Grüßen