Summe der den Bestwiger Schulen zur Verfügung gestellten Gelder

Eine Aufstellung der den Bestwiger Schulen zugeteilten Gelder (Schulbudget) für die Jahre 2013 bis 2023. Schüsseln Sie die Beträge nach Schule und nach Landesgeld und Eigenleistungen des Schulträgers auf.
Wenn Gelder an die Schulen in privater Trägerschaft geflossen sind, weisen Sie diese auch aus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Kommunalverwaltung Bestwig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Summe der den Bestwiger Schulen zur Verfügung gestellten Gelder [#304099]
Datum
25. März 2024 11:26
An
Kommunalverwaltung Bestwig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung der den Bestwiger Schulen zugeteilten Gelder (Schulbudget) für die Jahre 2013 bis 2023. Schüsseln Sie die Beträge nach Schule und nach Landesgeld und Eigenleistungen des Schulträgers auf. Wenn Gelder an die Schulen in privater Trägerschaft geflossen sind, weisen Sie diese auch aus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304099/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Bestwig
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail. Auf der Homepage der Gemeinde Bestwig finde…
Von
Kommunalverwaltung Bestwig
Betreff
WG: [extern] Summe der den Bestwiger Schulen zur Verfügung gestellten Gelder [#304099]
Datum
26. März 2024 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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8,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail. Auf der Homepage der Gemeinde Bestwig finden Sie unter folgendem Link die Finanzen der Gemeinde Bestwig beginnend im Jahr 2013: https://bestwig.de/politik-verwaltung-buergerservice/verwaltung/finanzen-steuern/haushalt-bestwig Hier sind sowohl die Investitionen als auch die Haushaltspläne der vergangenen zehn Jahre einsehbar. Mit freundlichen Grüßen