Super-Recogniser Test

der nachfolgenden Zeitungsartikel von der Stuttgarter Zeitung handelt von einem sogenannten "Super-Recogniser" der bei der Polizei Baden-Württemberg arbeitet. Dieser berichtet das vor knapp zwei Jahren in allen Dienststellen dafür geworben wurde, sich an einem Test zu beteiligen, um festzustellen, wer in die Kategorie der Super-Recogniser fällt.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.polizei-in-stuttgart-das-adlerauge-des-gesetzes.ccb00143-1e4b-429a-9d2d-0765714b6991.html

Bitte schicken Sie mir diesen "Super-Recogniser" Test.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2020
  • Frist
    16. März 2020
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: der nachfolgenden…
An Landeskriminalamt Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Super-Recogniser Test [#180444]
Datum
15. Februar 2020 00:51
An
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der nachfolgenden Zeitungsartikel von der Stuttgarter Zeitung handelt von einem sogenannten "Super-Recogniser" der bei der Polizei Baden-Württemberg arbeitet. Dieser berichtet das vor knapp zwei Jahren in allen Dienststellen dafür geworben wurde, sich an einem Test zu beteiligen, um festzustellen, wer in die Kategorie der Super-Recogniser fällt. https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.polizei-in-stuttgart-das-adlerauge-des-gesetzes.ccb00143-1e4b-429a-9d2d-0765714b6991.html Bitte schicken Sie mir diesen "Super-Recogniser" Test.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180444
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in das Testverfahren wurde von der Universität Greenwich zum großen Teil online durchge…
Von
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Betreff
AW: Super-Recogniser Test
Datum
17. Februar 2020 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Testverfahren wurde von der Universität Greenwich zum großen Teil online durchgeführt. Es ist uns deshalb nicht möglich, dieses Testverfahren weiterzugeben. Ein Test für interessierte Personen ist von den Wissenschaftlern der Universität Greenwich online eingestellt und kann über eine Internet-Suche problemlos aufgefunden werden. Mit freundlichen Grüßen,
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Bearbeitung Ihres Auskunfts-Antrags benötigen wir Ihre Wohnsitzdaten, da led…
Von
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Betreff
WG: Super-Recogniser Test [#180444] Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
17. Februar 2020 18:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Bearbeitung Ihres Auskunfts-Antrags benötigen wir Ihre Wohnsitzdaten, da lediglich schriftliche Auskünfte per Zustellung mit Postzustellungs-Urkunde vorgenommen werden können. Dies soll ausschließen, dass Dritte unberechtigte Auskünfte zu anderen Personen beauftragen bzw. diese erhalten könnten. Diesbezüglich übersenden Sie uns bitte eine Kopie (leserlich) mit Vorder- und Rückseite ihres Ausweises inkl. leserlicher der Wohnsitz- u. Personal-Daten an nachstehende Anschrift. Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Super-Recogniser Test“ [#180444] [#180444]
Datum
17. Februar 2020 20:20
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/180444 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage zunächst erfolgreich beantwortet wurde ohne meinen Personalausweis anzufordern. Danach erhalte ich ein paar Stunden später eine zweite Mitteilung, das meine Anfrage nur auf dem Postweg beantwortet werden kann wenn ich zudem vorab eine Kopie von meinem Personalausweis zusende. Dieser Fall zeigt das die Polzei ohne Grund den Personalausweis als auch die Adresse einfordert. Ich empfinde dies als rechtsmissbräuchliche Schikane mit der Absicht das Portal FragDenStaat zu blockieren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 180444.pdf Anfragenr: 180444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180444
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihren Antrag haben wir an das zuständige Polizeipräs…
Von
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Betreff
AW: Super-Recogniser Test [#180444] Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
24. Februar 2020 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
13,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihren Antrag haben wir an das zuständige Polizeipräsidium Stuttgart weitergeleitet. Das Projekt „Wiedererkenner“ wurde dort und nicht beim Landeskriminalamt durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage wurde mir bereits am 17. Februar 2020 um 14:07 Uhr abschließend vom Po…
An Landeskriminalamt Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Super-Recogniser Test [#180444] Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in [#180444]
Datum
3. März 2020 02:08
An
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage wurde mir bereits am 17. Februar 2020 um 14:07 Uhr abschließend vom Polizeipräsidium Stuttgart beantwortet. Ich habe an der erteilten Auskunft nichts zu bemängeln. Weshalb ich mich dennoch beim Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg beschwert habe, ist die Art und Weise wie meine Anfrage vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg behandelt wurde. 1. Ich habe in meinem Antrag der meine personenbezogene Daten enthält, ausdrücklich der Weitergabe an Dritte widersprochen. Wie kann das Landeskriminalamt Baden-Württemberg meine Anfrage weiterleiten, ohne im Vorfeld ein Einverständnis meinerseits einzuholen? 2. Am 17. Februar 2020 um 18:54 Uhr erhielt ich eine Mitteilung von einem Mitarbeiter des Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Diese erfolgte offensichtlich im Unwissen das meine Anfrage bereits erfolgreich und abschließend beantwortet wurde. Der Mitarbeiter teilt mir mit, das er für die Bearbeitung meiner Informationsanfrage, die wohlgemerkt lediglich eine Rückfrage zu einem Zeitungsartikel ist, weitere personenbezogene Daten von mir benötigt. Angeblich wäre eine Auskunft nur per Zustellung mit Postzustellungs-Urkunde möglich, was offensichtlich nicht stimmt da meine Anfrage mir auch nachweislich ohne Postzustellungs-Urkunde beantwortet wurde. Für die Postzustellungs-Urkunde müsste ich eine Kopie (leserlich) mit Vorder- und Rückseite meines Ausweises inkl. leserlicher der Wohnsitz- u. Personal-Daten an das Landeskriminalamt Baden-Württemberg senden. Wohlgemerkt nochmal der Hinweis, ich hatte nur eine Rückfrage zu einem Zeitungsartikel. Für mich erscheinen die Anforderungen vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg als reine Schikane mit der Absicht das Portal FragDenStaat zu blockieren. Es ist offensichtlich, da meine Anfrage auf dem elektronischem Weg bereits beantwortet wurde, das es nicht notwendig ist das ich eine Kopie vom meinem Personalausweis an das Landeskriminalamt Baden-Württemberg sende noch das die Antwort nur per Postzustellungs-Urkunde erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180444
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Zu dem von Ihnen unter Nr. 2 vorgetragenen Sachverha…
Von
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Betreff
AW: Super-Recogniser Test [#180444] Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in [#180444]
Datum
3. März 2020 08:16
Status
image001.jpg
13,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Zu dem von Ihnen unter Nr. 2 vorgetragenen Sachverhalt ist mir bislang nichts bekannt. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten, mit wem Sie hier Kontakt hatten, dann kann ich der Sache nachgehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], den bisherigen Schriftverkehr, also auch die von mir benannte E-Mail, können Sie auf der nachf…
An Landeskriminalamt Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Super-Recogniser Test [#180444] Antrag [geschwärzt] [#180444]
Datum
3. März 2020 10:29
An
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], den bisherigen Schriftverkehr, also auch die von mir benannte E-Mail, können Sie auf der nachfolgenden Webseite einsehen: https://fragdenstaat.de/a/180444 Jegliche Namen werden dort automatisch geschwärzt, die nachfolgende Nennung ist daher auch nur für Sie sichtbar. Es handelte sich um [geschwärzt] aus der Inspektion 780 Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung (ZSÜ) in der Abteilung 7 Einsatz- und Ermittlungsunterstützung. Wohlgemerkt nochmal der Hinweis, ich hatte nur eine Rückfrage zu einem Zeitungsartikel die darin mündet, das aus der Inspektion für Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung meine persönlichen Daten angefordert werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 180444 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Ihre ursprüngliche Anfrage enthielt folge…
Von
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Betreff
AW: Super-Recogniser Test [#180444] Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in [#180444]
Datum
3. März 2020 16:05
Status
image001.jpg
13,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Ihre ursprüngliche Anfrage enthielt folgende Textpassage: "Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte." Der erste Satz dieser Passage ergäbe keinen Sinn, wenn Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen auch an die tatsächlich informationspflichtige Stelle widersprächen. Ich habe Ihren Widerspruch deshalb so ausgelegt, dass Sie einer darüber hinausgehenden Weitergabe widersprechen. Sollte ich Sie damit falsch verstanden haben, so tut mir das Leid. Die Forderung nach einer Kopie Ihres Personalausweises erfolgte wohl deswegen, weil dies – rechtmäßig – bei der Bearbeitung von Anträgen auf Auskunft zu von der Polizei gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt. Der betreffende Mitarbeiter hat Ihr Informationsersuchen offenbar fälschlich als solchen ausgelegt und deshalb entsprechend unserem intern festgelegten Prozess gehandelt. Wir werden unsere Mitarbeiter diesbezüglich noch einmal sensibilisieren; für den Fehler, der an dieser Stelle unterlaufen ist, bitte ich um Nachsicht. Ich kann Ihnen versichern, dass wir keinerlei Absichten hegen, das Portal FragDenStaat.de in irgendeiner Weise zu „blockieren“ oder sonst zu behindern. Ob uns Anfragen über dieses Portal oder auf irgendeinem anderen Wege erreichen, spielt für den Umgang mit ihnen und ihre Bearbeitung überhaupt keine Rolle. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung – wenn Sie mögen, gern auch in einem persönlichen Gespräch. Mit freundlichen Grüßen