SVolt Ansiedelung Linslerfeld, Fragen zu Wasser

Anfrage an: Überherrn, Gemeinde

1) Es ist bekannt, dass es in Merten sowie Hargarten Probleme mit aufsteigendem Grubenwasser gibt. Anscheinend können deshalb Wohnungsbauprojekte nicht durchgeführt werden.
Sind Überherrner Brunnen durch dieses Grubenwasser gefährdet? Falls nein, wie sieht hierzu die Prognose bis 2050 aus?

2) Das Wasser eines Brunnens der Gemeinde Überherrn in Bisten Nähe Fischweiher wird zurzeit nicht genutzt sondern wird versickert, da mit Eisen und Mangan belastet. Kann dieses Wasser von SVolt genutzt werden? Wie ist die Kapazität dieses Brunnens? Gibt es noch weitere Brunnen der KDÜ dessen Wasser nicht für Trinkwasser geeignet ist aber von SVolt verwendet werden könnte?

3) Für Brunnen 1 der KDÜ bestehen Wasserrechte über 585.000m³/a, für Brunnen 6 473.000m³/a. Das sind zusammen 1.058.000m³/a. Der Bedarf der Gemeinde Überherrn beträgt 680.000m³/a. Das heißt wir verfügen über 55,8% Reserven. Warum gibt es darüber hinaus noch Lieferverträge mit der Energis über 800.000m³/a? Wie hoch sind die Kosten für diese 800.000m³/a? Wieviel entfällt davon über Gebühren auf die Bürger? Handelt es sich hier um Notfallreserven falls es Probleme mit den eigenen Brunnen gibt (z.B. durch kontaminiertes aufsteigendes Grubenwasser)?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Es ist bekannt, dass …
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Betreff
SVolt Ansiedelung Linslerfeld, Fragen zu Wasser [#227008]
Datum
18. August 2021 19:41
An
Überherrn, Gemeinde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Es ist bekannt, dass es in Merten sowie Hargarten Probleme mit aufsteigendem Grubenwasser gibt. Anscheinend können deshalb Wohnungsbauprojekte nicht durchgeführt werden. Sind Überherrner Brunnen durch dieses Grubenwasser gefährdet? Falls nein, wie sieht hierzu die Prognose bis 2050 aus? 2) Das Wasser eines Brunnens der Gemeinde Überherrn in Bisten Nähe Fischweiher wird zurzeit nicht genutzt sondern wird versickert, da mit Eisen und Mangan belastet. Kann dieses Wasser von SVolt genutzt werden? Wie ist die Kapazität dieses Brunnens? Gibt es noch weitere Brunnen der KDÜ dessen Wasser nicht für Trinkwasser geeignet ist aber von SVolt verwendet werden könnte? 3) Für Brunnen 1 der KDÜ bestehen Wasserrechte über 585.000m³/a, für Brunnen 6 473.000m³/a. Das sind zusammen 1.058.000m³/a. Der Bedarf der Gemeinde Überherrn beträgt 680.000m³/a. Das heißt wir verfügen über 55,8% Reserven. Warum gibt es darüber hinaus noch Lieferverträge mit der Energis über 800.000m³/a? Wie hoch sind die Kosten für diese 800.000m³/a? Wieviel entfällt davon über Gebühren auf die Bürger? Handelt es sich hier um Notfallreserven falls es Probleme mit den eigenen Brunnen gibt (z.B. durch kontaminiertes aufsteigendes Grubenwasser)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227008/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
AW: SVolt Ansiedelung Linslerfeld, Fragen zu Wasser [#227008]
Datum
21. September 2021 07:05
An
Überherrn, Gemeinde
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „SVolt Ansiedelung Linslerfeld, Fragen zu Wasser“ vom 18.08.2021 (#227008) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227008/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: SVolt Ansiedelung Linslerfeld, Fragen zu Wasser [#227008]
Datum
27. März 2022 10:13
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