Sylvester-Ausschreitungen in Berlin: Weiteres Vorgehen zum Schutz der Beamten*innen der HiOrgs sowie der Berliner FW und Berliner Polizei
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes - wenn möglich -spätestens bis zum 09.02.2023, besser bis zum 4.02.23 zu:
1. Ein Strategiepapier o.Ä. der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, oder Dritten mit denen die genannte Behörde zusammenarbeitet, zum Verhindern ähnlicher Vorfälle in Folgejahren, wie am 31.12.2022 auf den 01.01.2023 bzgl. der Ausschreitungen gegen Beamt*innen in Berlin (insb. Neukölln)
2. Dokumente der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, oder Dritten mit denen die genannte Behörde zusammenarbeitet, die den zukünftigen Schutz von Rettungs- und Polizeikräften für Tage mit besonderem Gefährdungspotenzial (Bspw. Sylvester) in Zukunft besser schützt.
3. Einsatzberichte der Berliner Feuerwehr, die mit Pyrotechnik beschossen worden sind und/oder Sach- oder Personenschäden zu verzeichnen haben.
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Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort -wenn möglich - in postalischer Form und um eine Empfangsbestätigung (per E-Mail) bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum27. Januar 2023
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1. März 2023
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