Sylvesternacht 2022/2023

Anfrage an: Berliner Feuerwehr

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes spätestens bis zum 09.02.2023, besser bis zum 04.02.23 zu:

1. eine kurze Auflistung aller Sach- und Personenschäden die sich auf die Sylvesternacht 2022/-23 beziehen.
2. ein Strategiepapier o.Ä der Berliner FW [oder Dritten in Zusammenarbeit mit der gerade genannten Stelle], welches das weitere Vorgehen - in Bezug auf Ähnliche oder denselben Anlass für die Kolleg*innen - sichert.
3. ein Forderungskatalog der Feuerwehr in Berlin, an die Landes- und Bundespolitik

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort - wenn möglich - in postalischer Form und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    27. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes spätestens …
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sylvesternacht 2022/2023 [#268805]
Datum
27. Januar 2023 11:21
An
Berliner Feuerwehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes spätestens bis zum 09.02.2023, besser bis zum 04.02.23 zu: 1. eine kurze Auflistung aller Sach- und Personenschäden die sich auf die Sylvesternacht 2022/-23 beziehen. 2. ein Strategiepapier o.Ä der Berliner FW [oder Dritten in Zusammenarbeit mit der gerade genannten Stelle], welches das weitere Vorgehen - in Bezug auf Ähnliche oder denselben Anlass für die Kolleg*innen - sichert. 3. ein Forderungskatalog der Feuerwehr in Berlin, an die Landes- und Bundespolitik Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort - wenn möglich - in postalischer Form und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/268805/upload/141d75704af589b15ea98a054024b6c43768b07f/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Berliner Feuerwehr
Ihr Antrag ge. IFG-Bln. #268805 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres vor…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
Ihr Antrag ge. IFG-Bln. #268805
Datum
27. Januar 2023 12:57
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres vorbezeichneten Antrages vom 27.01.2023 Die von Ihnen gesetzte Frist kann ich nicht einhalten, da die zuständigen Fachbereiche befragt werden müssen. Ich bitte Sie um stillschweigende Fristverlängerung bis zum 14.02.2023 und komme unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Berliner Feuerwehr
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme auf Ihre nachstehende Mail vom 27.01.2023. Vorab baten Sie u…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
Antrag nach dem IFG vom 27.01.2023_Sylvesternacht 2022/2023 [#268805]
Datum
7. Februar 2023 08:34
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich komme auf Ihre nachstehende Mail vom 27.01.2023. Vorab baten Sie um Mitteilung der voraussichtlichen Kosten für die Aktenauskunft. Akteneinsicht und Aktenauskunft sind gemäß § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig. Die Gebühren für Amtshandlungen nach dem IFG bestimmen sich nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBeitrG) i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a), Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses. Nach dieser Tarifstelle müssen Gebühren zwischen 5 und 100 Euro erhoben werden. Die erbetenen Daten zur Frage 1.) werden im Bereich Zentraler Service – Rechtsreferat der Berliner Feuerwehr vorgehalten. Das bedeutet, eine Beschäftigte des gehobenen Dienstes wird mit der Bearbeitung Ihres Antrags beschäftigt sein. Als Kalkulationsgrundlage für die Gebührenermittlung nach dem Verwaltungsaufwand dienen die durch die Senatsverwaltung für Finanzen ermittelten Stundensätze. Danach werden für einen Mitarbeitenden im gehobenen Dienst 78,24 Euro pro Stunde angesetzt. Nach einer ersten Voreinschätzung des Fachbereiches wird eine Bearbeitungszeit von ca. 2,5 Stunden im gehobenen Dienst erforderlich sein. Damit wäre der Gebührenhöchstsatz in Höhe von 100 Euro von Ihnen zu entrichten. Vorsorglich möchte ich Ihnen jetzt schon mitteilen, dass die erbetenen Unterlagen zu 2.) und 3.) nicht vorliegen. Ich bitte Sie um kurze Mitteilung per Mail, ob Sie an Ihrem Auskunftsersuchen festhalten und falls ja, um Erklärung der Gebührenübernahme. Sollte ich bis zum 28. Februar 2023 keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat und schließe den Vorgang hier ab. Mit freundlichen Grüßen