Sehr
<< Antragsteller:in >>
in der im Betreff bezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail- Anfrage vom 16.03.2024, die uns über unsere Pressestelle erreichte und bestätige Ihnen zunächst hiermit den Eingang.
Der Aufbau der im Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern für einzelne Akten vergebenen Aktenzeichen wird zunächst durch die Aktenordnung für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschrieben. Die Aktenordnung selbst ist unter dem Link
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/VVMV-VVMV000007572/part/F online abrufbar.
Die Aktenordnung sieht unter Ziff. 5.4 für sog. „nachgeordnete Behörden“ vor, zu denen auch das Landeskriminalamt als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gehört, dass die Festlegung von Bildungsregeln für Behörden des Geschäftsbereichs durch das jeweilige Ministerium oder die Staatskanzlei in eigener Zuständigkeit erfolgt.
Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Bildungsregeln für die ihm nachgeordneten Behörden mit Verwaltungsvorschrift vom 11.03.2016 (II 400a - 201 - 10040-2016/026-01, kurz VV Aktenplan Landespolizei M-V) festgelegt. Diese übersende ich Ihnen in der Anlage dieser E-Mail.
Die VV Aktenplan Landespolizei M-V wiederum nimmt Bezug auf den Ressortaktenplan des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dieser ist nur für den Dienstgebrauch zu verwenden und kann deshalb durch uns nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Ressortaktenplan ordnet den einzelnen Angelegenheiten jeweils ein Aktenzeichen zu, welches aus einer dreistelligen arabischen Zahl, einem Bindestrich und einer fünfstelligen arabischen Zahl gebildet wird. Die erste Zahl richtet sich nach dem in der Aktenordnung festgelegten Aktenrahmenplan, es folgt der Trennstrich und danach die fünfstellige Zahl, welche verschiedenen Arbeitsbereichen zugeordnet ist.
So setzt sich beispielsweise das für Ihre Anfrage vergebene Aktenzeichen aus der dreistelligen arabischen Zahl für den Bereich „Allgemeines Verwaltungsrecht“ (132), der fünfstelligen arabischen Zahl für Anträge nach dem IFG M-V (18600), gefolgt von der Jahreszahl und der lfd. Nummer der Anfrage zusammen. Vorangestellt wird das Zeichen der jeweiligen Organisationseinheit, hier D11 für das Dezernat 11/ Justiziariat.
Ich hoffe hiermit Ihren Antrag zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen