T38 (T.38) Unterstützung bei ihrem Faxgerät bzw. Faxgateway

Anfrage an: Bundesarbeitsgericht

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir die Unterlagen aus denen sich ergibt, ob und seit wann T38 (oder auch T.38 geschrieben) als Faxübertragungsprotokoll bei ihrem Faxgerät/Faxgateway unterstützt wird.
Falls euer Faxgerät/Faxgateway T38 derzeit nicht unterstützt, bitte senden Sie mir die Unterlagen aus denen sich ergibt wann es dies unterstützt hat oder für die Zukunft, wann dies künftig unterstützt wird.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2022
  • Frist
    18. Juni 2022
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Matthias Waller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Unterlagen aus denen sich er…
An Bundesarbeitsgericht Details
Von
Matthias Waller
Betreff
T38 (T.38) Unterstützung bei ihrem Faxgerät bzw. Faxgateway [#249155]
Datum
16. Mai 2022 11:56
An
Bundesarbeitsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Unterlagen aus denen sich ergibt, ob und seit wann T38 (oder auch T.38 geschrieben) als Faxübertragungsprotokoll bei ihrem Faxgerät/Faxgateway unterstützt wird. Falls euer Faxgerät/Faxgateway T38 derzeit nicht unterstützt, bitte senden Sie mir die Unterlagen aus denen sich ergibt wann es dies unterstützt hat oder für die Zukunft, wann dies künftig unterstützt wird. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Matthias Waller Anfragenr: 249155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249155/
Bundesarbeitsgericht
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Ihre Anfrage vom 16.05.2022
Von
Bundesarbeitsgericht
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Ihre Anfrage vom 16.05.2022
Datum
29. Juli 2022 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesarbeitsgericht
Ihre weitere Anfrage vom 15.08.2022
Von
Bundesarbeitsgericht
Betreff
Ihre weitere Anfrage vom 15.08.2022
Datum
1. September 2022 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen