Sehr << Antragsteller:in >>
entsprechend Ihrem Antrag sämtliche Dokumente zu erhalten, die die Tätigkeit des Beratungsunternehmens Syspons GmbH für die Kulturstiftung des Bundes (KSB) bzw. in deren Auftrag für Dritte, etwa für geförderte Institutionen, regeln (z.B. Verträge, sonstige Vereinbarungen, Protokolle etc., etwa im Rahmen des 360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft, Leistungsbeschreibungen und vergleichbare Dokumente aus Auftragsvergabeverfahren sowie die Gesamtkosten der Tätigkeit der Syspons GmbH) hat uns die KSB mitgeteilt, das nach einer ersten Sichtung wohl über 800 Seiten amtlicher Unterlagen vorliegen.
Die Sichtung und Prüfung dieser Aktenmenge wird einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen und geht weit über den Rahmen einer kostenfreien einfachen Anfrage hinaus. In Ihrem Fall sind die Gebühren nach Ziffer 2.2 der Anlage Teil A zu § 1 Abs. 1 IFG-GebV zu bemessen, da durch die Zusammenstellung der Unterlagen, den Umfang der angeforderten Akten und die Notwendigkeit von Schwärzungen zum Schutz Daten Dritter ein höherer Verwaltungsaufwand entstanden ist. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 30€ und 500€. Es ist bereits jetzt absehbar, dass Sie den Gebührenrahmen ausschöpfen und wird eine Gebühr erheben müssen, die am oberen Ende der Gebührenskala liegt oder diese erreicht.
Wie Ihnen aus früheren Anträgen bekannt ist, bemisst sich die Höhe der Gebühren am Verwaltungsaufwand. Der entstehende Verwaltungsaufwand wird nur zu einem Teil in Ansatz gebracht. Die einstündige Dienstleistung eines Beamten im höheren Dienst wird nur mit 60 € berechnet, obwohl nach den Berechnungen des Bundesministeriums der Finanzen insoweit tatsächliche Kosten in Höhe von 84,29 € anfallen. Sachkosten und sonstige kalkulatorische Kosten werden zudem überhaupt nicht berechnet, sodass sich der voraussichtliche Verwaltungsaufwand aus der Summe der zu erwartenden Arbeitsstunden ergibt. Nach Einschätzung des Justitiar der KSB ist für die Sichtung und die rechtliche Prüfung auf das Vorliegen von Ausschlussgründen mit einem Verwaltungsaufwand von mindestens 10 Stunden des höheren Dienstes zu rechnen ist, die bereits Gebühren von 600€ verursachen. Hinzukommen die notwendigen Schwärzungen personenbezogener Daten und ggf. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch die weitere Kosten entstehen, deren Höhe zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbar ist. Insgesamt ist zu erwarten, dass wir eine Gebühr in Höhe von 500€ erheben müssen.
Bitte teilen Sie uns bis zum 5. Juli 2023 mit, ob Sie an Ihrem Auskunftsbegehren auch angesichts der Kosten, die wir werden erheben müssen, festhalten.
Mit freundlichen Grüßen