Tätigkeit des Beratungsunternehmens Syspons GmbH für die Kulturstiftung des Bundes

sämtliche Dokumente welche rechtsverbindlich die Tätigkeit des Beratungsunternehmens Syspons GmbH für die Kulturstiftung des Bundes bzw. in deren Auftrag für Dritte, etwa für geförderte Institutionen, regeln (z.B. Verträge, sonstige Vereinbarungen, Protokolle etc., etwa im Rahmen des 360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft, vgl. https://youtu.be/dZfZvH3qphI oder https://www.syspons.com/publikationen/ ). Bitte teilen Sie auch Leistungsbeschreibungen und vergleichbare Dokumente aus Auftragsvergabeverfahren sowie die Gesamtkosten der Tätigkeit der Syspons GmbH mit.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Dokumente welche rechtsverb…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tätigkeit des Beratungsunternehmens Syspons GmbH für die Kulturstiftung des Bundes [#279603]
Datum
23. Mai 2023 14:12
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Dokumente welche rechtsverbindlich die Tätigkeit des Beratungsunternehmens Syspons GmbH für die Kulturstiftung des Bundes bzw. in deren Auftrag für Dritte, etwa für geförderte Institutionen, regeln (z.B. Verträge, sonstige Vereinbarungen, Protokolle etc., etwa im Rahmen des 360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft, vgl. https://youtu.be/dZfZvH3qphI oder https://www.syspons.com/publikationen/ ). Bitte teilen Sie auch Leistungsbeschreibungen und vergleichbare Dokumente aus Auftragsvergabeverfahren sowie die Gesamtkosten der Tätigkeit der Syspons GmbH mit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279603/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> wie von Ihnen erbeten, bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres IFG-…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Tätigkeit des Beratungsunternehmens Syspons GmbH für die Kulturstiftung des Bundes [#279603]
Datum
24. Mai 2023 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie von Ihnen erbeten, bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 23. Mai 2023, in dem Sie um Übersendung sämtlicher bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung des Bundes (KSB) vorhandenen Dokumente bitten, die rechtsverbindlich die Tätigkeit des Beratungsunternehmens Syspons GmbH für die KSB bzw. in deren Auftrag für Dritte wie geförderte Institutionen regeln. Sie benennen explizit Verträge, sonstige Vereinbarungen sowie Protokolle z.B. im Rahmen des 360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft. Sie erbitten ebenfalls entsprechende Leistungsbeschreibungen und vergleichbare Dokumente aus Auftragsvergabeverfahren sowie die Gesamtkosten der Tätigkeit der Syspons GmbH. Ihr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - K11-13002/00044#0019 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, besten Dank für Ihre Rückmeldung. Bitte beachten Sie, daß die explizit benannten Dokumente nur beispi…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tätigkeit des Beratungsunternehmens Syspons GmbH für die Kulturstiftung des Bundes [#279603]
Datum
30. Mai 2023 14:33
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, besten Dank für Ihre Rückmeldung. Bitte beachten Sie, daß die explizit benannten Dokumente nur beispielhaft und nicht abschließend angeführt sind, da dem Antragsteller weder die Ausgestaltung der Geschäftsbeziehungen zwischen der Kulturstiftung des Bundes und der Syspons GmbH bekannt ist, noch was an amtlichen Informationen tatsächlich vorliegt. Die Anfrage dient u.a. der Klärung dieser Punkte. Drittbeteiligungsrelevante sowie personenbezogene Informationen können Sie unter Angabe des jeweils relevanten Sachverhalts erstmal schwärzen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279603/

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend Ihrem Antrag sämtliche Dokumente zu erhalten, die die Tätigk…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Tätigkeit des Beratungsunternehmens Syspons GmbH für die Kulturstiftung des Bundes [#279603]
Datum
21. Juni 2023 11:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend Ihrem Antrag sämtliche Dokumente zu erhalten, die die Tätigkeit des Beratungsunternehmens Syspons GmbH für die Kulturstiftung des Bundes (KSB) bzw. in deren Auftrag für Dritte, etwa für geförderte Institutionen, regeln (z.B. Verträge, sonstige Vereinbarungen, Protokolle etc., etwa im Rahmen des 360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft, Leistungsbeschreibungen und vergleichbare Dokumente aus Auftragsvergabeverfahren sowie die Gesamtkosten der Tätigkeit der Syspons GmbH) hat uns die KSB mitgeteilt, das nach einer ersten Sichtung wohl über 800 Seiten amtlicher Unterlagen vorliegen. Die Sichtung und Prüfung dieser Aktenmenge wird einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen und geht weit über den Rahmen einer kostenfreien einfachen Anfrage hinaus. In Ihrem Fall sind die Gebühren nach Ziffer 2.2 der Anlage Teil A zu § 1 Abs. 1 IFG-GebV zu bemessen, da durch die Zusammenstellung der Unterlagen, den Umfang der angeforderten Akten und die Notwendigkeit von Schwärzungen zum Schutz Daten Dritter ein höherer Verwaltungsaufwand entstanden ist. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 30€ und 500€. Es ist bereits jetzt absehbar, dass Sie den Gebührenrahmen ausschöpfen und wird eine Gebühr erheben müssen, die am oberen Ende der Gebührenskala liegt oder diese erreicht. Wie Ihnen aus früheren Anträgen bekannt ist, bemisst sich die Höhe der Gebühren am Verwaltungsaufwand. Der entstehende Verwaltungsaufwand wird nur zu einem Teil in Ansatz gebracht. Die einstündige Dienstleistung eines Beamten im höheren Dienst wird nur mit 60 € berechnet, obwohl nach den Berechnungen des Bundesministeriums der Finanzen insoweit tatsächliche Kosten in Höhe von 84,29 € anfallen. Sachkosten und sonstige kalkulatorische Kosten werden zudem überhaupt nicht berechnet, sodass sich der voraussichtliche Verwaltungsaufwand aus der Summe der zu erwartenden Arbeitsstunden ergibt. Nach Einschätzung des Justitiar der KSB ist für die Sichtung und die rechtliche Prüfung auf das Vorliegen von Ausschlussgründen mit einem Verwaltungsaufwand von mindestens 10 Stunden des höheren Dienstes zu rechnen ist, die bereits Gebühren von 600€ verursachen. Hinzukommen die notwendigen Schwärzungen personenbezogener Daten und ggf. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch die weitere Kosten entstehen, deren Höhe zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbar ist. Insgesamt ist zu erwarten, dass wir eine Gebühr in Höhe von 500€ erheben müssen. Bitte teilen Sie uns bis zum 5. Juli 2023 mit, ob Sie an Ihrem Auskunftsbegehren auch angesichts der Kosten, die wir werden erheben müssen, festhalten. Mit freundlichen Grüßen