Tätigkeitsbericht / Verlaufsbericht Einsatzgeschehen 18.09.2021

Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Tätigkeits- und Verlaufsberichte zum Einsatzgeschehen im Zusammenhang mit der Demonstration "Wir sind alle LinX" am 18. September 2019.

Personenbezogene Daten können soweit erforderlich geschwärzt werden.

Vorsorglich verweise ich auf den Aufhebungsbescheid Ihrer Behörde in der Sache PDL-RP-0533/5/50 vom 17. Januar 2024, wonach es mich in meinen Rechten verletzen würde, mir die entsprechenden Unterlagen nicht zukommen zu lassen und meinen Antrag negativ zu bescheiden. Ausnahmetatbestände sind hier, ebenso wie in dem damaligen nicht ersichtlich.
Eergänzend verweise ich zudem auf die Rechtsprechung des VG Berlin in ähnlich gelagerten Fällen, dass Unterlagen der Polizei nicht grundsätzlich durch Ausschlussgründe wie die vermeintliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit geschützt sind.

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

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  • Datum
    7. Februar 2024
  • Frist
    9. März 2024
  • 0 Follower:innen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Tätigkeits- und V…
An Polizeidirektion Leipzig Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Tätigkeitsbericht / Verlaufsbericht Einsatzgeschehen 18.09.2021 [#299491]
Datum
7. Februar 2024 13:55
An
Polizeidirektion Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Tätigkeits- und Verlaufsberichte zum Einsatzgeschehen im Zusammenhang mit der Demonstration "Wir sind alle LinX" am 18. September 2019. Personenbezogene Daten können soweit erforderlich geschwärzt werden. Vorsorglich verweise ich auf den Aufhebungsbescheid Ihrer Behörde in der Sache PDL-RP-0533/5/50 vom 17. Januar 2024, wonach es mich in meinen Rechten verletzen würde, mir die entsprechenden Unterlagen nicht zukommen zu lassen und meinen Antrag negativ zu bescheiden. Ausnahmetatbestände sind hier, ebenso wie in dem damaligen nicht ersichtlich. Eergänzend verweise ich zudem auf die Rechtsprechung des VG Berlin in ähnlich gelagerten Fällen, dass Unterlagen der Polizei nicht grundsätzlich durch Ausschlussgründe wie die vermeintliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit geschützt sind. Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Polizeidirektion Leipzig
Sehr geehrter Herr Kempen, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird unter dem Az.: PDL-StKom-0…
Von
Polizeidirektion Leipzig
Betreff
Eingangsbestätigung Tätigkeitsbericht / Verlaufsbericht Einsatzgeschehen 18.09.2021 [#299491]
Datum
8. Februar 2024 07:36
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Kempen, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird unter dem Az.: PDL-StKom-0505/73/3-2024/36365 bearbeitet. Freundliche Grüße
Polizeidirektion Leipzig
Sehr geehrter Herr Kempen, beigeschlossen übersenden wir Ihnen die Antwort der Polizeidirektion Leipzig auf Ihre …
Von
Polizeidirektion Leipzig
Betreff
AW: Tätigkeitsbericht / Verlaufsbericht Einsatzgeschehen 18.09.2021 [#299491]
Datum
7. März 2024 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempen, beigeschlossen übersenden wir Ihnen die Antwort der Polizeidirektion Leipzig auf Ihre Anfrage nach SächsTranspG, Ihr Aktenzeichen: #299491, unser AZ: PDL-StKom-0505/73/3. Gegensätzlich ihres Antrages sind wir davon ausgegangen, dass Sie das Versammlungsgeschehen am 18. September 2021 meinten und nicht 2019. Die Unterlagen hängen der Mail an. Hinsichtlich der zweiten Anfrage zum Einsatz Jahreswechsel 2019/2020 erfolgt die Antwort in einem weiteren Schreiben unter dem Aktenzeichen PDL-StKom-0505/73/4 zeitnah. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank dafür. Und bitte entschuldigen Sie die Verwirrung. In der Betreffz…
An Polizeidirektion Leipzig Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Tätigkeitsbericht / Verlaufsbericht Einsatzgeschehen 18.09.2021 [#299491]
Datum
7. März 2024 10:02
An
Polizeidirektion Leipzig
Status
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Guten Tag << Anrede >> vielen Dank dafür. Und bitte entschuldigen Sie die Verwirrung. In der Betreffzeile war das Datum ja korrekt angegeben, in der Mail selbst habe ich mich offensichtlich vertippt. Deswegen Danke, dass sie hier korrekt geschlussfolgert haben. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 299491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299491/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der Unterlagen, zu denen sich jedoch eine Nach…
An Polizeidirektion Leipzig Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Tätigkeitsbericht / Verlaufsbericht Einsatzgeschehen 18.09.2021 [#299491]
Datum
11. März 2024 12:49
An
Polizeidirektion Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der Unterlagen, zu denen sich jedoch eine Nachfrage ergibt. Sie haben mir die Dokumente teilgeschwärzt zur Verfügung gestellt, jedoch die Schwärzungen nicht näher erläutert und die Schwärzungen auf konkrete im SächsTranspG festgelegte Ausschlussgründe begründet. Zwar haben Sie in dem Bescheid ausgeführt, "Teile der Berichte mussten geschwärzt werden, da die betroffenen Inhalte Rückschlüsse auf polizeitaktisches Vorgehen zulassen", dies jedoch nicht näher juristisch konkretisiert oder konkrete Ausschlussgründe gemäß §5 SächsTranspG angeführt. Die Darlegungslast für das Vorliegen von Ausschlussgründen liegt grundsätzlich bei der Behörde. Dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.1986 – C 71/83, Rn. 15; VG Berlin, Urteil vom 10.09.2008 – 2 A 167/06; Urteil vom 26.06.2009 – 2 A 62/08, Rn. 26). Will die Behörde den grundsätzlich gegebenen Informationszugang versagen, erschöpft sich ihre Darlegungslast dabei nicht allein in der Benennung des einschlägigen Ausschlussgrunds (BT-Drs. 15/4493 S. 6). Vielmehr muss für jede Textpassage einzeln begründet werden, weswegen die Behörde vom Vorliegen eines Ausschlussgrundes ausgeht. Ich bitte daher um eine entsprechend aufgeschlüsselte Darlegung der jeweiligen Ausschlussgründe, auf die sich die PD Leipzig bei den Schwärzungen beruft. Exemplarisch habe ich Ihnen eine solche Passage angehängt, die sich bspw. nicht mit den naheliegenden und in der Regel erkennbaren Ausschlussgründen wie dem Schutz von personenbezogenen Daten/der Belange Dritter oder dem Verweis auf spezialgesetzliche Vertraulichkeitsvorschriften erklären lässt. Auch die von Ihnen in Ihrem Bescheid angeführte Gefahr von "Rückschlüssen auf polizeitaktisches Vorgehen" ist hier nicht erkennbar. Um unnötige Verwaltungsarbeit durch ein offizielles Widerspruchsverfahren zu vermeiden, würde ich Sie bitten, mir die entsprechenden Informationen bis zum 18.03 zukommen zu lassen. Andernfalls würde ich danach fristgerecht einen entsprechenden Widerspruch gegen Ihren Bescheid in dieser Sache einlegen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - bildschirmfoto-2024-03-11-um-12-46-56.png Anfragenr: 299491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299491/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeidirektion Leipzig
Sehr geehrter Herr Kempen, ich antworte in dieser Mail zusammenfassend auf beide Ihre Nachfragen vom 11. März 20…
Von
Polizeidirektion Leipzig
Betreff
AW: Tätigkeitsbericht / Verlaufsbericht Einsatzgeschehen 18.09.2021 [#299491]
Datum
18. März 2024 09:31
Status
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Sehr geehrter Herr Kempen, ich antworte in dieser Mail zusammenfassend auf beide Ihre Nachfragen vom 11. März 2024, 12:35 Uhr (#299492, unser Az.: PDL-StKom-0505/73/4) und von 12:50 Uhr (#299491, unser Az.: PDL-StKom-0505/73/3). Hintergrund sind Ihre beiden Mangelanzeigen hinsichtlich einer aus Ihrer Sicht fehlenden entsprechenden aufgeschlüsselten Darlegung der jeweiligen Ausschlussgründe, auf die wir uns als Polizeidirektion Leipzig bei den Schwärzungen berufen. Zur Begründung führten Sie Urteile des Verwaltungsgerichtes Berlin mit dem Zusatz auf, dass bei einer Versagung eines grundsätzlich gegebenen Informationszuganges die Darlegungslast sich dabei nicht allein in der Benennung des einschlägigen Ausschlussgrunds erschöpfen darf. Wir haben Ihnen in Ermangelung einer besonderen erfolgten Einsatznachbereitung noch vorhandene Unterlagen für die beiden angefragten Einsatzlagen zur Verfügung gestellt und Teilschwärzungen unter anderem auf Grundlage der Verschlusssachenanweisung - einer Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen -, dem Sächsischen Transparenzgesetz und § 479 Abs. 1 StPO, Art. 51 Abs. 2, etc. vorgenommen. Zusätzlich hatten wir Ihnen erläutert, dass Teile geschwärzt werden mussten, da die betroffenen Inhalte Rückschlüsse auf polizeitaktisches Vorgehen zulassen und dadurch die Wirksamkeit polizeilichen Handelns berühren, so dass einer Offenlegung die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Polizei als Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörde entgegensteht. Eine auch teilweise Offenlegung der Umstände konkreter Vorgehensweisen kann Rückschlüsse auf strafprozessuale oder gefahrenabwehrende Maßnahmen der Polizei zulassen, die künftige Erfolge von Maßnahmen gefährden würden. Zunächst ist anzumerken, dass wir Ihnen einen grundsätzlich gegebenen Informationszugang nicht versagt haben, sondern Anstrengungen unternommen haben, gerade dies Ihnen zu ermöglichen. Die für Sie nun freizugänglichen Informationen stammen aus in dienstlichen Aufzeichnungen vorhandener Informationen als Teil einer behördeninternen Kommunikation, die in engerer Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 SächsTranspG nicht transparenzpflichtig sind. Zudem unterliegen diese Unterlagen der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen (VSA) und mussten mit den Schwärzungen aufgrund Ihrer Anfrage ausgestuft werden. Nicht übermittelt wurden Ihnen zudem Informationen, die den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung berühren sowie Angaben, die das Übermittlungsverbot der Strafprozessordnung betreffen. Tatsächlich ist zu konstatieren, dass im Schwerpunkt persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern und Adressen unkenntlich gemacht wurden. Eine nähere Erläuterung von der Schwärzung betroffener polizeitaktischer Inhalte, wie beispielsweise eine Anweisung auf eine Einsatzsituation für den Einsatz konkreter zur Verfügung stehender Führungs- und Einsatzmittel der Polizei kann nicht erfolgen, weil dadurch bereits ein Detailgrad erreicht wird, so dass ein Rückschluss auf die zu schützende Information dann möglich wäre. Dazu gehört auch die Benennung beispielsweise von Zeiten der Anforderung von Unterstützungskräften und welcher Art in einer konkreten Einsatzsituation, da durch ein konkretes Einsatzhandeln offenbart wird. Die Ausnahme bleibt eine Schwärzung einer Begrifflichkeit, die sich inzwischen auch öffentlich bekanntgeworden als Fehler darstellte und korrigiert wurde. Aufgrund der Zurverfügungstellung der Unterlagen würde jetzt dieser Fehler erneut sichtbar und damit ein Informationsstand, der inzwischen überholt ist. Sehr geehrter Herr Kempen, wir bleiben bei der Auffassung, dass wir Ihnen in Abwägung der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich umfassend die begehrten Informationen gewährt haben. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wie sie korrekt schreiben, haben Sie mir Dok…
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Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Tätigkeitsbericht / Verlaufsbericht Einsatzgeschehen 18.09.2021 [#299491]
Datum
20. März 2024 11:29
An
Polizeidirektion Leipzig
Status
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Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wie sie korrekt schreiben, haben Sie mir Dokumente gemäß meines Antrags zur Verfügung gestellt, was ich erfreut zur Kenntnis nehme und auch nicht angezweifelt habe. Auch dass Sie grundsätzlich berechtigt sind aus verschiedensten Gründen Schwärzungen vorzunehmen, habe ich zu keinem Zeitpunkt bestritten. Jedoch ändert das nichts daran, dass Sie ihrer Verpflichtung, die entsprechenden Schwärzungen einzeln zu begründen nicht nachgekommen sind. Hinzu kommt, dass Sie in einem Fall durch Ihr Schreiben einräumen, dass sie eine Schwärzung rechtswidrig vorgenommen haben. Einen Ausschlussgrund wie "nachträglich erkannte fehlende Korrektheit der Information" sieht weder das SächsTranspG noch ein anderes deutsches IFG vor. Dies würde den entsprechenden Gesetzen auch zuwiderlaufen, da somit selbstverständlich nicht auszuschließende Fehler im Behördenalltag eben nicht mehr durch diese Gesetze transparent nachvollzogen werden könnten. Ich möchte Sie daher nochmals bitten, mir die Schwärzungen jeweils einzeln aufgeschlüsselt zu begründen und zudem die Unterlagen noch einmal ohne die von Ihnen rechtswidrig vorgenommene Schwärzung zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 299491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299491/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, hiermit lege ich fristgemäß Widerspruch gegen Ihre beiden Bescheide vom 6. März 2024 hinsichtlich mein…
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Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Tätigkeitsbericht / Verlaufsbericht Einsatzgeschehen 18.09.2021 [#299491]
Datum
27. März 2024 13:59
An
Polizeidirektion Leipzig
Status
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Guten Tag, hiermit lege ich fristgemäß Widerspruch gegen Ihre beiden Bescheide vom 6. März 2024 hinsichtlich meiner beiden Anträge nach dem SächsTranspG vom 7. Februar 2024 ein. Beide Anträge werden allem Anschein nach bei Ihnen als ein Vorgang unter der gemeinsamen Kennung PDL-StKom-0505/73/3 geführt. Mit Ihrem Bescheid haben Sie mir teilweise Einsicht in die beantragten Unterlagen gewährt. Teile der beantragten Unterlagen haben Sie mir nur in geschwärzter Form zugänglich gemacht, womit Sie Ihrer Auskunftsverpflichtung nicht in vollem Umfang nachgekommen sind. 1. Grundsätzlich ist es natürlich rechtens, dass Sie Teile der Unterlagen nur geschwärzt herausgeben, sofern entsprechende Ausschlussgründe, die im SächsTranspG definiert sind erfüllt werden. Sie haben in Ihrem Bescheid jedoch keine solchen Ausschlussgründe dargelegt, sondern pauschal ausgeführt, "Teile der Berichte mussten geschwärzt werden, da die betroffenen Inhalte Rückschlüsse auf polizeitaktisches Vorgehen zulassen". Die Darlegungslast für das Vorliegen von Ausschlussgründen liegt grundsätzlich bei der Behörde. Dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.1986 – C 71/83, Rn. 15; VG Berlin, Urteil vom 10.09.2008 – 2 A 167/06; Urteil vom 26.06.2009 – 2 A 62/08, Rn. 26). Will die Behörde den grundsätzlich gegebenen Informationszugang versagen, erschöpft sich ihre Darlegungslast dabei nicht allein in der Benennung des einschlägigen Ausschlussgrunds (BT-Drs. 15/4493 S. 6). Vielmehr muss für jede Textpassage einzeln begründet werden, weswegen die Behörde vom Vorliegen eines Ausschlussgrundes ausgeht. 2. Auf Nachfrage meinerseits teilten Sie mir am 18. März 2024 mit, dass eine der Schwärzungen erfolgte, da eine "Begrifflichkeit, die sich inzwischen auch öffentlich bekanntgeworden als Fehler darstellte und korrigiert wurde". Hierbei handelt es sich also offenkundig um eine rechtswidrige Schwärzung. Ich fordere Sie daher auf, den Bescheid vom 6. März 2024 insoweit abzuändern, dass Sie die Schwärzungen rechtskonform einzeln begründen, oder mir ersatzweise die Unterlagen ungeschwärzt zur Verfügung stellen, sowie im Falle der von Ihnen eingeräumten rechtswidrigen Schwärzung die Unterlagen ohne diese Unkenntlichmachung zur Verfügung stellen. Dieses Schreiben geht Ihnen schriftlich per Fax, sowie ergänzend per Mail zu. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 299491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299491/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Tätigkeitsbericht / Verlaufsbericht Einsatzgeschehen 18.09.2021 [#299491]
An Polizeidirektion Leipzig Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Via
Fax
Betreff
AW: Tätigkeitsbericht / Verlaufsbericht Einsatzgeschehen 18.09.2021 [#299491]
Datum
27. März 2024 14:00
An
Polizeidirektion Leipzig
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
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Polizeidirektion Leipzig
Sehr geehrter Herr Kempen, ich habe Sie nicht vergessen, bin nur aktuell sehr ausgelastet. Ich gehe davon aus, da…
Von
Polizeidirektion Leipzig
Betreff
AW: Tätigkeitsbericht / Verlaufsbericht Einsatzgeschehen 18.09.2021 [#299491]
Datum
28. März 2024 07:37
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,9 KB


Sehr geehrter Herr Kempen, ich habe Sie nicht vergessen, bin nur aktuell sehr ausgelastet. Ich gehe davon aus, dass ich Ihnen nächste Woche unsere Antwort zukommen lassen kann. Ich hoffe auf Verständnis und verbleibe mit den besten Wünschen für ein schönes Osterfest. Mit freundlichen Grüßen