Sehr
geehrtAntragsteller/in
zu Ihrer Anfrage vom 17. Juni erteilen wir Ihnen folgende Auskunft:
Herzliche Grüße
Im Auftrag
Sven Kindler
Sven Kindler
Oberregierungsrat
LoNo: Sven Kindler/BMVg/BUND/DE
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Tel.: (030) 1824 – 22235
Fax.: (030) 1824 – 22242
Mobil: (+49) 151 15659026
AllgFspWNBw: 3400 – 22235
www.bmvg.de
www.wirdienendeutschland.de
Bundesministerium der Verteidigung
Presse- und Informationsstab 2
Internet, Öffentlichkeitsarbeit
Stauffenbergstrasse 18
DE-10785 Berlin
Wir. Dienen. Deutschland.
----- Weitergeleitet von Sven Kindler/BMVg/BUND/DE am 14.07.2015 16:02
-----
----- Weitergeleitet von BMVg Bürgerbriefe/BMVg/BUND/DE am 18.06.2015
09:07 -----
Bundesministerium der Verteidigung
OrgElement:
BMVg IUD III 3 StMZ
Telefon:
5916
Datum: 17.06.2015
Absender:
StMZ
Telefax:
3400 3345925
Uhrzeit: 10:06:53
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
An:
BMVg
<<E-Mail-Adresse>>
Kopie:
Blindkopie:
Thema:
Tag der Bundeswehr [#10195]
---------------------- Weitergeleitet von StMZ/BMVg/BUND/DE on 17.06.2015
10:05 ---------------------------
Bitte antworten an
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<Name und E-Mail-Adresse>>
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Kopie:
Org.Element:
Telefon:
Thema: Tag der Bundeswehr [#10195]
Verteiler:
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Auflistung aller Kosten, die im Zusammenhang mit dem "Tag der
Bundeswehr" vom 13.06.2015 entstanden sind,
2. Papiere, die in der Planung vom "Tag der Bundeswehr" entstanden sind,
insbesondere hinsichtlich:
a) der grundlegenden Ziele der Veranstaltung und
b) angestrebten Anforderungen des Ministeriums zum Schutz Minderjähriger
im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungen und
3. Unter Bezug auf 2b) soll es Foto-Aktionen von Bundeswehr-Soldat*innen
un deren Fahrzeuge sowie Ausrüstung mit Kindern und Jugendlichen gegeben
haben. Liegen dem Ministerium dazu Erkenntnisse vor? Wurden Fotomotive
erstellt, auf denen Kinder und Jugendliche mit Waffen abgebildet sind? Wie
bewertet das Ministerium solche Werbe-Aktionen mit Minderjährigen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung
des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3
Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des §
2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im
Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren
fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte
ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten
anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG
und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich,
spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an
die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8
EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem
Telekommunikationsanbieter
FragDenStaat.de stellt keine öffentliche
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um
weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre
Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,