Tageschaubericht am 7.7.2023 über neues Alzheimermedikament Leqembi

Unterlagen zu der Entscheidung, am 7.7.2023 in der Tagesschau einen 2-minütigen Bericht über die Zulassung des Medikaments Leqembi in den USA zu senden. (https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/usa-alzheimer-medikament-100.html).

Anmerkung: es ist höchst ungewöhnlich, dass in der nur 15-minütigen Tagesschau ein 2-minütiger Beitrag über die Zulassung eines neuen Medikaments gesendet wird, zumal die Zulassung nur für die USA erteilt wurde. In dem Beitrag wird außerdem in einem eingespielten Bericht von Claudia Darre behauptet, dass bisher nur Symptome medikamentös behandelt werden konnten, nicht aber der Verlauf der Krankheit. Dies ist irreführend, denn es gibt durchaus eine wirksame Behandlungsmöglichkeit, wenn auch nicht medikamentös. Außerdem gibt es wirksamen Möglichkeiten der Prävention.
Der deutsche Arzt Dr. Michael Nehls hat dazu bahnbrechende Erkenntnisse veröffentlich, für die er bereits 2015 von der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Rostock ausgezeichnet wurde. Siehe https://www.michael-nehls.de/index.htm.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juli 2023
  • Frist
    12. August 2023
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Adi Golbach
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zu der Entscheidung, am 7.…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
Adi Golbach
Betreff
Tageschaubericht am 7.7.2023 über neues Alzheimermedikament Leqembi [#283502]
Datum
9. Juli 2023 09:03
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zu der Entscheidung, am 7.7.2023 in der Tagesschau einen 2-minütigen Bericht über die Zulassung des Medikaments Leqembi in den USA zu senden. (https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/usa-alzheimer-medikament-100.html). Anmerkung: es ist höchst ungewöhnlich, dass in der nur 15-minütigen Tagesschau ein 2-minütiger Beitrag über die Zulassung eines neuen Medikaments gesendet wird, zumal die Zulassung nur für die USA erteilt wurde. In dem Beitrag wird außerdem in einem eingespielten Bericht von Claudia Darre behauptet, dass bisher nur Symptome medikamentös behandelt werden konnten, nicht aber der Verlauf der Krankheit. Dies ist irreführend, denn es gibt durchaus eine wirksame Behandlungsmöglichkeit, wenn auch nicht medikamentös. Außerdem gibt es wirksamen Möglichkeiten der Prävention. Der deutsche Arzt Dr. Michael Nehls hat dazu bahnbrechende Erkenntnisse veröffentlich, für die er bereits 2015 von der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Rostock ausgezeichnet wurde. Siehe https://www.michael-nehls.de/index.htm.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Adi Golbach Anfragenr: 283502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283502/ Postanschrift Adi Golbach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Adi Golbach
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Angebot der AR…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Automatische Antwort: Tageschaubericht am 7.7.2023 über neues Alzheimermedikament Leqembi [#283502]
Datum
9. Juli 2023 09:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Angebot der ARD. Wir freuen uns über Ihre engagierte Teilhabe an der Programmgestaltung. Alle Zuschriften an die ARD-Zuschauerredaktion werden aufmerksam gelesen und gegebenenfalls an die zuständigen Redaktionen oder ARD-Kolleg:innen weitergeleitet. Leider können wir jedoch derzeit nicht alle Anliegen individuell beantworten. Dafür bitten wir um Verständnis. Programminformationen zum Ersten Deutschen Fernsehen und viele Videos der Sendungen finden Sie hier: www.daserste.de<http://www.daserste.de>. Die ARD-Mediathek hält eine riesige Vielfalt an Inhalten für Sie bereit: https://www.ardmediathek.de/. Fragen zur Mediathek senden Sie bitte via Kontaktformular, das Sie hier finden: https://hilfe.ardmediathek.de/. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung mit den ARD-Angeboten. Ihr Team der ARD-Zuschauerredaktion
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Sehr geehrte(r) Herr/ Frau Godi, vielen Dank für Ihre Mail vom 9. Juli. Sie kritisieren unsere Berichterstattung…
Von
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Betreff
Tageschaubericht am 7.7.2023 über neues Alzheimermedikament Leqembi [#283502]
Datum
17. Juli 2023 12:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Herr/ Frau Godi, vielen Dank für Ihre Mail vom 9. Juli. Sie kritisieren unsere Berichterstattung über die Zulassung des Medikaments Leqembi in den USA. Wir sehen in der Zulassung eines Medikaments gegen Alzheimer einen erheblichen Nachrichtenwert. Wir beziehen uns in unseren Berichten bei tagesschau.de und in der "tagesschau" um 20 Uhr auf die US-Arzneimittelbehörde und auf klinische Studien. Der Arzt Babak Tousi, Cleveland Clinic Ohio, sagt in dem Beitrag der Autorin Gudrun Engel, das Medikament verzögere den Krankheitsverlauf. Wir machen uns die getroffenen Aussagen nicht zu eigen, sondern zitieren verschiedene Quellen. Einen Antrag auf amtliche Informationen können Sie nicht bei uns stellen, wenden Sie sich hierfür bitte an die entsprechenden Behörden. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Nachrichtenangebote weiterhin kritisch begleiten. Mit freundlichen Grüßen
Adi Golbach
Guten Tag, Danke für die Rückmeldung. Allerdings sind Sie auf die meisten Punkte nicht eingegangen. Ihr Hinweis „…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
Adi Golbach
Betreff
AW: Tageschaubericht am 7.7.2023 über neues Alzheimermedikament Leqembi [#283502]
Datum
3. August 2023 08:28
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Danke für die Rückmeldung. Allerdings sind Sie auf die meisten Punkte nicht eingegangen. Ihr Hinweis „Einen Antrag auf amtliche Informationen können Sie nicht bei uns stellen, wenden Sie sich hierfür bitte an die entsprechenden Behörden.“ ist nicht korrekt, auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten fallen unter die Auskunftspflicht. Gegen Ihre Falschinformation protestiere ich hiermit. Ich fordere eine Untersuchung des Vorgangs und Mitteilung des Ergebnisses und der Konsequenzen für den bzw. die Verantwortlichen. Außerdem erwarte ich nach wie vor die Herausgabe der angeforderten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen Adi Golbach Anfragenr: 283502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283502/ Postanschrift Adi Golbach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Antwort: Tageschaubericht am 7.7.2023 über neues Alzheimermedikament Sehr geehrter Herr Golbach, vielen Dank für …
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Antwort: Tageschaubericht am 7.7.2023 über neues Alzheimermedikament
Datum
11. August 2023 19:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Golbach, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Inhaltlich haben wir unserer Antwort vom 17. Juli 2023 nichts hinzuzufügen. Wir erläutern aber gerne die vom Gesetzgeber festgelegten rechtlichen Rahmenbedingungen. Der NDR ist als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern nicht zur Auskunft nach den von Ihnen geltend gemachten Informationsgesetzen verpflichtet. Der NDR ist weder Bundesbehörde noch Bundesorgan oder -einrichtung und damit nicht informationspflichtige Stelle nach § 1 Abs. 1 IFG oder nach § 1 Abs. 2 UIG. Der NDR nimmt auch keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben oder Tätigkeiten nach dem Lebensmittel- oder Futtergesetzbuch wahr und ist insofern ebenfalls keine informationspflichtige Stelle nach § 2 Abs. 2 VIG. Sollten Sie sich auf eine landesrechtliche Vorschrift beziehen, besteht ebenfalls keine Informationspflicht. So besteht nach § 5 Nr. 6 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) ausdrücklich keine Informationspflicht für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Bezug auf journalistisch-redaktionelle Informationen. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben weiter geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen