Tagesordnungen akademischer Senat 2023

die Tagesordnungen aller Sitzungen des akademischen Senats im Jahr 2023.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Ta…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tagesordnungen akademischer Senat 2023 [#298082]
Datum
23. Januar 2024 13:53
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Tagesordnungen aller Sitzungen des akademischen Senats im Jahr 2023.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298082/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten und zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit …
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Tagesordnungen akademischer Senat 2023 [#298082]
Datum
23. Januar 2024 14:33
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten und zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer E-Mail vom 23.01.2024 baten Sie um die Zusendung der Tagesordnu…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Tagesordnungen akademischer Senat 2023 [#298082]
Datum
5. Februar 2024 15:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer E-Mail vom 23.01.2024 baten Sie um die Zusendung der Tagesordnungen aller Sitzungen des Akademischen Senats im Jahr 2023, zudem um die vorherige Mitteilung über anfallende Kosten. Dem kommen wir gern nach. Bitte beachten Sie, dass damit eine inhaltliche Entscheidung zu Ihrem Antrag noch nicht getroffen ist. Die Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem Fall nicht ersichtlich. Diese Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. In Ihrem Fall halten wir die Tarifstelle 1004 Buchst. a Ziff. 2 (einfache schriftliche Auskunft) für einschlägig. Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten kann mit einem Arbeitsaufwand von einer halben Stunde gerechnet werden. Demzufolge ist davon auszugehen, dass Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 35 € für Sie anfallen werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter aufrecht erhalten möchten. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Begehren erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#298082] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Tagesor…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#298082]
Datum
27. Februar 2024 08:55
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Tagesordnungen akademischer Senat 2023“ (23.01.2024, #298082) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>