Tageszeitungen, Magazine und Zeitschriften für die Politiker

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Sehr geehrte Damen und Herren,

liegen für unsere Politiker, welche die Geschicke des Gemeinwesens mit lenken, im Bundestag eigentlich gratis (?) die täglichen / wöchentlich Tageszeitungen / Zeitschriften aus, welche die Abgeordneten dann zum Lesen frei mitnehmen können? Wenn ja, wird das Angebot stark oder wenig genutzt?

Liegen, wenn ja, dann nur die großen Medienhäuser aus (Taz, Bild, Tagesspiegel, Welt, Zeit, Spiegel, Süddeutsche, BZ, etc.) oder liegen auch zu den Mainstreammedien kleinere, kritische Medienanbieter zur freien Verwendung aus?

Info: Eine Auskunft ohne "aller-genauste" Zahlen reicht vollkommen aus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2023
  • Frist
    15. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, liege…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tageszeitungen, Magazine und Zeitschriften für die Politiker [#290098]
Datum
13. Oktober 2023 10:05
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, liegen für unsere Politiker, welche die Geschicke des Gemeinwesens mit lenken, im Bundestag eigentlich gratis (?) die täglichen / wöchentlich Tageszeitungen / Zeitschriften aus, welche die Abgeordneten dann zum Lesen frei mitnehmen können? Wenn ja, wird das Angebot stark oder wenig genutzt? Liegen, wenn ja, dann nur die großen Medienhäuser aus (Taz, Bild, Tagesspiegel, Welt, Zeit, Spiegel, Süddeutsche, BZ, etc.) oder liegen auch zu den Mainstreammedien kleinere, kritische Medienanbieter zur freien Verwendung aus? Info: Eine Auskunft ohne "aller-genauste" Zahlen reicht vollkommen aus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290098/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt finden Sie ein Informationsschreiben zu Ihrer Kenntnis und zu I…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
IFG 2023/254: Tageszeitungen, Magazine und Zeitschriften für die Politiker [#290098]
Datum
20. Oktober 2023 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt finden Sie ein Informationsschreiben zu Ihrer Kenntnis und zu Ihrer Verwendung. Mit freundlichen Grüßen