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Täglicher Lagebericht v. 18.08.2020

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Ausführliche Begründung für die Einschätzung "Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland weiterhin als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch." Die im Bericht veröffentlichten Zahlen unterstreichen die Einschätzung des RKI m.E. nicht. Daher meine Anfrage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausführliche B…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Täglicher Lagebericht v. 18.08.2020 [#195538]
Datum
19. August 2020 09:14
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausführliche Begründung für die Einschätzung "Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland weiterhin als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch." Die im Bericht veröffentlichten Zahlen unterstreichen die Einschätzung des RKI m.E. nicht. Daher meine Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 195538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195538/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 19.08.2020 Sehr <Information-entfernt> zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.08.2020
Datum
19. August 2020 14:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-148. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 19.08.2020 [#195538] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19.08.2020 [#195538]
Datum
22. September 2020 12:58
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Täglicher Lagebericht v. 18.08.2020“ vom 19.08.2020 (#195538) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 195538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195538/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>

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Robert Koch-Institut
Ihr IFG-Antrag vom 19.08.2020 (Az.:2020-148) Sehr <Information-entfernt> wir nehmen Bezug auf Ihren o.a. An…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 19.08.2020 (Az.:2020-148)
Datum
7. Oktober 2020 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> wir nehmen Bezug auf Ihren o.a. Antrag auf Informationszugang vom 19. August 2020. Bitte entschuldigen Sie unsere verspätete Antwort. Neben den anderen Maßnahmen, mit denen wir im Zuge der COVID-19-Pandemie betraut sind, geht eine Vielzahl umfangreicher IFG-Anträge bei uns ein. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis und teilen Ihnen zu Ihrem Antrag Folgendes mit: Es liegen keine amtlichen Informationen im Sinne von §§ 1 ,2 Nr.1 IFG zu den von Ihnen begehrten Informationen vor. Die entsprechende Risikobewertung wird fachlich vorbereitet und mündlich erörtert. Die Risikobewertung nebst Erläuterung wird sodann im aktuellen Lage-/Situationsbericht schriftlich fixiert. Der Maßstab, welcher bei der Risikobewertung zugrunde gelegt wird, ist auf der Website https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html öffentlich zugänglich. Das RKI passt seine Risikobewertung anlassbezogen und situativ unter Berücksichtigung der aktuellen Datenlage an, wobei insbesondere die Übertragbarkeit (Fallzahlen und Trends zu gemeldeten Fällen gemäß Infektionsschutzgesetz), Krankheitsschwere (Anteil schwerer, klinisch kritischer und tödlicher Krankheitsverläufe sowie Langzeitfolgen von COVID-19) und Ressourcenbelastung des Gesundheitssystems (Öffentliches Gesundheitswesen, klinische Versorgung) unter Berücksichtigung der jeweils getroffenen Maßnahmen sowie aller Möglichkeiten der Prävention und Kontrolle Berücksichtigung finden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.