Talkshow: Gästebetreuung

In der ARD und beim ZDF gibt es zahlreiche politische Talkshow.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen bzgl. der Gästebetreuung.
1. Werden den Gästen die Anreisekosten erstattet?
2. Erhalten die Gäste für die Teilnahme an der Talkshow eine Aufwandsentschädigung?
3. Wenn ja, wie hoch ist die Aufwandsentschädigung?
4. Wird den Gästen kostenfrei Verpflegung zur Verfügung gestellt?
5. Wenn ja, wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Gast?
6. Werden den Gästen ggf. die Übernachtungskosten bezahlt?

Für die umfassende und zügige Beantwortung der Fragen bedanke ich mich schon im Voraus.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Talkshow: Gästebetreuung [#292322]
Datum
15. November 2023 06:30
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der ARD und beim ZDF gibt es zahlreiche politische Talkshow. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen bzgl. der Gästebetreuung. 1. Werden den Gästen die Anreisekosten erstattet? 2. Erhalten die Gäste für die Teilnahme an der Talkshow eine Aufwandsentschädigung? 3. Wenn ja, wie hoch ist die Aufwandsentschädigung? 4. Wird den Gästen kostenfrei Verpflegung zur Verfügung gestellt? 5. Wenn ja, wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Gast? 6. Werden den Gästen ggf. die Übernachtungskosten bezahlt? Für die umfassende und zügige Beantwortung der Fragen bedanke ich mich schon im Voraus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292322/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Westdeutscher Rundfunk
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. November 2023. Ihre Anfrage bezieh…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Talkshow: Gästebetreuung [#292322]
Datum
13. Dezember 2023 11:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. November 2023. Ihre Anfrage bezieht sich auf Fragen der Programmherstellung und somit auf journalistisch-redaktionelle Informationen, auf welche das IFG NRW nach § 55 a WDR-Gesetz grundsätzlich nicht anwendbar ist. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir Ihre Anfrage nicht beantworten. Falls Sie einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid wünschen, bitten wir Sie um Rückmeldung und Angabe Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist Ihre Begründung zur Nichtbeantwortung der Fragen nicht zutre…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Talkshow: Gästebetreuung [#292322]
Datum
13. Dezember 2023 11:34
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist Ihre Begründung zur Nichtbeantwortung der Fragen nicht zutreffend. Die gestellten Fragen beziehen sich NICHT auf die redaktionelle oder journalistische Arbeit sondern auf rein organisatorisch-administrative Sachverhalte. Aus diesem Grund bitte ich Sie um die Beantwortung der Fragen. Zusätzlich will ich noch folgende Fragen hinzufügen: Wenn die Produktion extern beauftragt wird, gibt es dazu öffentliche Ausschreibungen? Unterliegt der WDR dem Bundesreisekostengesetz? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292322/
Westdeutscher Rundfunk
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Dezember 2023 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Westdeutscher Rundfunk
<< Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Fragdenstaat.de #292322 IFG Bescheid Talksh…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
<< Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Fragdenstaat.de #292322 IFG Bescheid Talkshow Gästebetreuung
Datum
12. Januar 2024 11:06
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
20240111namename292322bescheid.pdf
2,4 MB
image001.jpg
5,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie den IFG Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 15. November 2023 und 13. Dezember 2023 über fragdenstaat.de. Mit freundlichen Grüßen