Tanklager Flughafen Düsseldorf Störfallunterlagen

Im Rahmen der Genehmigung Betriebsstofflager Flughafen Düsseldorf (Az. 63/31-BA-0679/14) wird eine "mit Schreiben vom 23.03.2015 vorgelegte Gefahrenanalyse" aufgeführt und eine "gutachterliche Stellungnahme zur Anlagensicherheit – Treibstofflager (Jet A-1) Flughafen Düsseldorf - der MüllerBBM GmbH vom 27.01.2015 (Bericht Nr. M1109069/01)".

Von dieses Dokumenten wird jenes benötigt, welches die Grundlage für die Einschätzung, dass die Sicherheitsabstände den Vorschriften entsprechen würde, darstellt. Sollten beide Dokumente entsprechende Angaben enthalten, werden beide Dokumente benötigt.

Am besten als PDF, was den Aufwand entsprechend gering hält.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. November 2016
  • Frist
    13. Dezember 2016
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Tanklager Flughafen Düsseldorf Störfallunterlagen [#19026]
Datum
10. November 2016 20:58
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Genehmigung Betriebsstofflager Flughafen Düsseldorf (Az. 63/31-BA-0679/14) wird eine "mit Schreiben vom 23.03.2015 vorgelegte Gefahrenanalyse" aufgeführt und eine "gutachterliche Stellungnahme zur Anlagensicherheit – Treibstofflager (Jet A-1) Flughafen Düsseldorf - der MüllerBBM GmbH vom 27.01.2015 (Bericht Nr. M1109069/01)". Von dieses Dokumenten wird jenes benötigt, welches die Grundlage für die Einschätzung, dass die Sicherheitsabstände den Vorschriften entsprechen würde, darstellt. Sollten beide Dokumente entsprechende Angaben enthalten, werden beide Dokumente benötigt. Am besten als PDF, was den Aufwand entsprechend gering hält.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tanklager Flughafen Düsseldorf Störfallunterla…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Tanklager Flughafen Düsseldorf Störfallunterlagen [#19026]
Datum
13. Dezember 2016 11:43
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tanklager Flughafen Düsseldorf Störfallunterlagen“ vom 10.11.2016 (#19026) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 19026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tanklager Flughafen Düsseldorf Störfallunterla…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: Tanklager Flughafen Düsseldorf Störfallunterlagen [#19026]
Datum
13. Januar 2017 11:56
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tanklager Flughafen Düsseldorf Störfallunterlagen“ vom 10.11.2016 (#19026) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 19026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Tanklager Flughafen Düsseldorf Störfallunterlagen“ [#19026]
Datum
14. Januar 2017 07:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19026 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 19026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
170116 TS an Anfragenden - Ihre Anfrage an die Düsseldorfer Feuerwehr zu Tanklager Flughafen Düsseldorf-Störfallu…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
170116 TS an Anfragenden - Ihre Anfrage an die Düsseldorfer Feuerwehr zu Tanklager Flughafen Düsseldorf-Störfallunterlagen
Datum
16. Januar 2017 16:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, sie teilten uns am 13.01.16 mit, dass Sie eine Anfrage bzgl. des Tanklagers der Düsseldorfer Flughafens an uns gestellt haben. Diese Anfrage ist nicht bei uns angekommen. Um Ihre Anfrage weiter bearbeiten zu können, benötige ich Ihre konkrete Anfrage. Erst danach ist eine weiter Bearbeitung möglich. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.01.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Tanklager Flughafen Düsseldorf Störfallunterlagen“ [#19026]
Datum
17. Januar 2017 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.01.2017 wird hiermit bestätigt.
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, der komplette Verlauf ist hier https://fragdenstaat.de/a/19026 zu finden. Mit fre…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Tanklager Flughafen Düsseldorf Störfallunterlagen“ [#19026]
Datum
17. Januar 2017 11:37
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, der komplette Verlauf ist hier https://fragdenstaat.de/a/19026 zu finden. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 19026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Antwort bekam ich an meiner persönliche Emailadresse: Sehr geehrt<<…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Tanklager Flughafen Düsseldorf Störfallunterlagen“ [#19026]
Datum
9. Februar 2017 18:47
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Antwort bekam ich an meiner persönliche Emailadresse: Sehr geehrt<< Anrede >> Ihren Antrag vom 10.11.2016 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG und Ihre Erinnerung vom 13.01.2017 habe ich erhalten. Die von Ihnen angeführten Dokumente können Sie nach Terminabsprache gerne bei mir einsehen. Diese Dokumente enthalten aber keinen Hinweis auf die Bemessung der Sicherheitsabstände. Das maßgebliche Dokument stelle ich Ihnen aber bei der Einsicht ebenfalls zur Verfügung. Eine Übersendung dieser Dokumente als PdF ist mir nicht möglich, da mir diese nur in Papierform vorliegen. Die verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Heinz Pesch Mit der heutigen Technik (Multifunktion) stellt es einen minimalen Aufwand dar auch größere Dokumente zu scannen. Aber die Antwort reicht im Prinzip schon, da eingestanden wurde, dass nicht die notwendige Abschätzung der Abstände stattfand, womit sich für mich ergibt, dass der Flughafen gar nicht die notwendigen Maßnahmen getroffen haben kann bzw. treffen wird um die schützenswerten Personen vor den Auswirkungen einer Explosion zu schützen. Ob dies nun ein fahrlässig war, werden im Falle einer Katastrophe die Gerichte zu entscheiden haben. Da ich im Verfahren und Nachgang, wie u.a. hier dokumentiert wird darauf hingewiesen habe würde ich von grober Fahrlässigkeit ausgehen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 19026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>